Öl- und Gasheizungen haben im Kanton Zürich bald ausgedient: Die Stimmberechtigten werden das neue Energiegesetz voraussichtlich deutlich annehmen. Noch sind zwar nicht alle Gemeinden ausgezählt. Die bisherigen Resultate sind aber eindeutig.
Das neue Energiegesetz schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch Alternativen ersetzt werden müssen, also etwa durch Fernwärme, eine Wärmepumpe oder den Anschluss an einen Wärmeverbund mit Holzschnitzeln. Auch Biogas wäre zulässig.
Mit dem neuen Gesetz erhöht der Kanton zudem seine Fördermittel, von 8 auf 15 Millionen Franken. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen künftig rund 65 Millionen Franken pro Jahr für klimaschonende Heizungen zur Verfügung, das sind 20 Millionen mehr als heute.
Aktuell wird im Kanton Zürich noch immer jede zweite alte Öl- oder Gasheizung mit einer neuen Öl- oder Gasheizung ersetzt. Die rund 120'000 fossil betriebenen Heizungen, die aktuell noch in Betrieb sind, verursachen zusammen 40 Prozent der Zürcher CO2-Emissionen.
Für das Energiegesetz waren alle Parteien bis auf SVP und EDU. Diese argumentierten, dass die Regelung weit übers Ziel hinausschiesse und zu Mietzinserhöhungen führe. Zusammen mit dem Hauseigentümerverband forderten sie vergeblich «Eigenverantwortung statt Zwang».
Eine Stimmfreigabe beschloss überraschenderweise der Mieterverband. Er befürchtet, dass viele Vermieter den Heizungsersatz als Vorwand nutzen, um die Mieterinnen und Mieter auf die Strasse zu stellen und die Häuser komplett zu sanieren. Der Mieterverband fordert nun zusätzlichen Mieterschutz, etwa dass die Fördergelder nur ausgezahlt werden, wenn Vermieter keine Kündigungen aussprechen.
Andere Kantone sind beim Heizungsersatz schon einiges weiter als Zürich. Rund die Hälfte der Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften. Während in Zürich wie erwähnt noch 50 Prozent der alten Heizungen wieder mit Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden, sind es in Basel-Stadt mittlerweile nur noch 10 Prozent, in Freiburg sind es sogar nur noch 3 Prozent.
Im Kanton Basel-Stadt wird der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Renditesanierungen erneut verbessert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am Sonntag eine neue Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands angenommen.
Für die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» wurden 35'249 Stimmen (53,1 Prozent) eingelegt, dagegen waren 31'111 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 68,0 Prozent.
Damit steht der Kanton Basel-Stadt vor der Situation, dass er beim gesetzlichen Wohnschutz, den er eben erst verschärft hatte, gleich nochmals über die Bücher gehen muss. Die ursprünglich vom Grossen Rat verabschiedeten neuen gesetzlichen Bestimmungen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten würden, sind also bereits wieder veraltet.
Es handelte sich nämlich bereits um die dritte Abstimmung zum Thema innert kurzer Zeit. Angefangen hatte das Ganze im Juni 2018 mit der ersten, noch unformulierten Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands, die an den Abstimmungsurnen einen klare Ja-Mehrheit erreicht hatte.
Die vom Grossen Rat ausgearbeitete gesetzliche Umsetzung erschien den Initianten aber als ungenügend, weil sie nach deren Ansicht zu viele Ausnahmen zulasse und zu wenige Wohnungen betreffe. Sie ergriffen deshalb das Referendum gegen die Umsetzung der eigenen Initiative. Im November wurde die Revision des Wohnraumfördergesetzes mit einem Zufallsmehr von nur gerade 50,05 Prozent oder 56 Stimmen angenommen.
Die nun angenommene formulierte neue Initiative verlangt bei Sanierungen, Um- und Neubauten einen Mietzinsdeckel für einen Grossteil der Basler Mietwohnungen, wenn der Wohnungsleerstand unter 1,5 Prozent liegt. Die vom Grossen Rat verabschiedete Gesetzesrevision hätte den Mietzinsdeckel lediglich auf Häuser mit «bezahlbaren Wohnungen» beschränkt, was rund einem Drittel des Wohnungsbestands entspricht.
Konkret soll dieser Mietzinsdeckel über eine strenge Bewilligungspflicht für Sanierungen, Um- und Neubauten in Kraft treten. So sollen gemäss Initiative Renditesanierungen verhindert werden. Eine Abbruchbewilligung wird gemäss den neuen Bestimmungen nur erteilt, wenn beim Ersatzneubau mindestens 20 Prozent mehr Wohnraum entsteht. Wenn ökologische Kriterien nicht erfüllt sind, wird gar ein Plus von 40 Prozent Wohnraum als Bedingung verlangt.
International tätige Schaffhauser Unternehmen können auf Antrag freiwillig mehr Steuern bezahlen, wenn ihnen ansonsten wegen eines internationalen Mindeststeuersatzes im Ausland Zusatzbesteuerungen drohen. Die Stimmberechtigten haben den Änderungen des Steuergesetzes erwartungsgemäss klar zugestimmt.
Die Vorlage barg kein Streitpotenzial: Die Flexibilisierung des Gewinnsteuersatzes ist nach dem Vorbild verschiedener anderer Kantone aufgebaut, die ihre Steuergesetze bereits angepasst haben. Und bei den weiteren Änderungen im Steuergesetz handelt es sich um Anpassungen ans Bundesrecht und um redaktionelle Änderungen.
Diese Anpassungen im kantonalen Steuergesetz wurden am Sonntag mit 21'673 Ja- zu 10'132 Nein-Stimmen angenommen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Der Ja-Stimmenanteil lag damit bei 68,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 75,66 Prozent.
Zum Urnengang ist es gekommen, weil bei der Abstimmung im Kantonsrat eine erforderliche Limite nicht erreicht worden war: Die Zustimmung war zwar mit 42 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen deutlich ausgefallen - sie erreichte aber das erforderliche 80-Prozent-Quorum der anwesenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte nicht.
In Genf können Mitglieder der Kantonsregierung ab der nächsten Legislaturperiode des Amtes enthoben werden. Das hat das Genfer Stimmvolk am Sonntag mit grosser Mehrheit entschieden.
Beide Vorlagen kamen im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet zustande. Angesichts der institutionellen Krise verabschiedete der Grosse Rat Anfang Juli fast einstimmig ein Verfassungsgesetz, das ein Amtsenthebungsverfahren ermöglicht. Da es eine Verfassungsänderung erforderte, kam der Text vor das Volk.
Die entsprechende Verfassungsinitiative hiessen die Genferinnen und Genfer nach vorläufigen Ergebnissen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 91,67 Prozent gut. Der Kanton Genf ist damit der zehnte Kanton, der ein Verfahren einführt, das die Abberufung von Regierungsmitgliedern ermöglicht.
Das Verfahren sieht einen dreistufigen Mechanismus vor. Die Amtsenthebung muss zunächst von 40 Parlamentsmitgliedern verlangt werden. Dann stimmt der Grosse Rat darüber ab, benötigt wird Mehrheit von drei Vierteln. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.
Künftig erhalten Genfer Staatsräte ab dem achten Amtsjahr keine lebenslange Rente mehr. Die Stimmbevölkerung hat eine Initiative der Grünliberalen dem Gegenvorschlag des Grossen Rates vorgezogen.
Die Initiative verlangte, dass den Magistraten nur noch eine Rente während maximal zwei Jahren und in der Höhe von 70 Prozent des vorherigen Lohns ausbezahlt wird. Der Gegenvorschlag sah eine Entschädigung von 50 Prozent des Einkommens während drei bis fünf Jahren vor - abhängig von der Amtsdauer.
Die Initiative wurde nach vorläufigen Ergebnissen von 77,7 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen, der Gegenvorschlag von 55,9 Prozent. Beim Stichentscheid votierte eine Mehrheit von 54,42 Prozent für die Initiative der Grünliberalen.
Neben den beiden Vorlagen zur Kantonsregierung stimmte die Genfer Bevölkerung bereits zum dritten Mal innert fünf Jahren über ein neues Ladenöffnungsgesetz ab. Nach vorläufigen Ergebnissen lehnte das Stimmvolk die Vorlage mit 53,17 Prozent ab. Gegen das neue Gesetz hatten die Gewerkschaften mit Unterstützung der linken Parteien das Referendum ergriffen.
Das neue Gesetz hätte Geschäften erlaubt, an drei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember - einem Feiertag in Genf - zu öffnen. Am Samstag wären die Öffnungszeiten von 18 auf 19 Uhr verlängert worden. Im Gegenzug wäre der Abendverkauf am Donnerstagabend bis 21 Uhr abgeschafft worden.
Die Walliser Stimmberechtigten haben am Sonntag die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich angenommen. Für Wolf, Luchs und Bär ändert sich dadurch im Bergkanton faktisch nichts. Denn die Regulierung von Grossraubtieren ist Bundessache.
Das Stimmvolk hiess die von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lancierte Verfassungsinitiative mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 62,67 Prozent (87'088 zu 51'875 Stimmen) gut. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 65,22 Prozent.
Der Text forderte die Aufnahme eines neuen Artikels in der Kantonsverfassung mit dem Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.»
Die Abstimmung über den neuen Verfassungsartikel hatte allerdings in erster Linie Symbolcharakter. Die Initianten wollten damit ein Signal nach Bern senden und erreichen, dass die Abschussbestimmungen für Grossraubtiere gelockert werden.
Das Nein-Komitee, das sich aus linken Mandatsträgern und Naturschutzorganisationen zusammensetzte, kritisiert den Titel der Initiative. Dieser suggeriere, dass die Grossraubtiere bei Annahme der Initiative ausgerottet würden, was nicht der Fall sei. Die Gegner bezeichneten die Initiative als sinnlos. Der Kanton habe gar keinen Spielraum bei der Regulierung des Grossraubtiere.
Im Kanton Basel-Landschaft zeichnet sich nach Auszählung von 56 der 86 Gemeinden ein Ja zum kantonalen Integrationsprogramm ab. So wird der Kredit von 1,5 Millionen Franken für die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 57 Prozent angenommen.
Dies geht aus den Zahlen der Baselbieter Landeskanzlei hervor.
Mit dem Betrag von 1,5 Millionen Franken sollen in den Jahren 2022 und 2023 Massnahmen und Projekte zur Integration der ausländischen Bevölkerung finanziert, allen voran in den Bereichen Sprache, frühe Kindheit und Beratung. Der Bund beteiligt sich zusätzlich mit 1,7 Millionen Franken am Baselbieter Integrationsprogramm.
Für das Integrationsprogramm hatte das Baselbieter Parlament im vergangenen Mai mit 61 zu 22 Stimmen 1,498 Millionen Franken bewilligt. Im Juli reichte die SVP das Referendum gegen den Landratsbeschluss ein. (sda)
Toll dass die Mieter endlich mal einen Punkt für sich holen konnten und sich nicht von der Immobilienlobby einschüchtern liessen. Huara guat!
Und das alles, obwohl man ab den Covid-Plakaten ja schon permanent im Strahl kotzen konnte...