Schweiz
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Betreiber von Pizzalieferdienst im Aargau wegen Darmbakterien verurteilt

Aargauer Pizzalieferdienst-Inhaber wegen zu vieler Darmbakterien im Essen verurteilt

24.11.2025, 14:1524.11.2025, 16:40

Ein Pizza-Lieferdienst im Kanton Aargau ist wegen mehrfacher Übertretung gegen das Lebensmittelgesetz von der kantonalen Justiz zu einer Busse verurteilt worden.

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Der Betreiber eines Pizza-Lieferdienstes ist verurteilt worden.Bild: shutterstock

Wie die Aargauer Zeitung berichtet, wurden gleich in mehreren Pizza-Zutaten deutlich zu viele Darmbakterien gefunden. Beim Thunfisch wurde das 330-Fache der erlaubten Zahl festgestellt, bei den schwarzen Oliven das 57-Fache. Beim Mail wurde derweil die 120-fache Menge an aeroben mesophilen Keimen gefunden. Weiter sollen mikrobiologische Untersuchungen auch beim Schinken und beim vorgekochten Gemüse Mängel gezeigt haben.

Doch die Liste an Verstossen endet nicht bei den Bakterien. So fehlte etwa ein Selbstkontrollkonzept, die Temperatur der Kühl- und Tiefkühlgeräte wurden seit Wochen nicht dokumentiert, die Herkunft von Fleisch und Backwaren waren nicht deklariert und drei Packungen Schinken hatten das Verbrauchsdatum überschritten. Zudem wurden zwei Käsesorten falsch deklariert: Statt Parmesan wurde Grana Padano verwendet, statt Feta Hirtenkäse.

Weitere Hygiene-Probleme wurden auch im Kühlraum entdeckt. Dort war das Ventilatorschutzgitter gemäss dem Strafbefehl verstaubt und schimmlig. In der Küche und auf der Personaltoilette waren die Handpapiertuchspender leer. Zudem wurden verschmutzte und verschimmelte Silikondichtungen sowie Lebensmittelresten in den Ecken festgestellt.

Der Besitzer des Lieferdienstes hatte den Strafbefehl zunächst angefochten. Am Montag wäre am Bezirksgericht Aarau deswegen eine Verhandlung angestanden – zu dieser erschien der Beschuldigte aber nicht. Wie Gerichtspräsident Reto Leiser gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt, kommt dies einem Rückzug der Beschwerde gegen den Strafbefehl gleich. Damit muss der Besitzer die Busse von 4000 Franken und die Strafbefehlsgebühr von 700 Franken bezahlen. (dab)

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