Schweiz
Genf

Genfer Mordfall in Tiefgarage: 23-jähriger Messerstecher wird verwahrt

22-Jährigen in Genf kaltblütig abgestochen und Tat gefeiert: Täter wird verwahrt

Das Genfer Kriminalgericht hat am Mittwoch den Hauptangeklagten wegen eines Mords im Charmilles-Quartier zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
26.09.2024, 03:1726.09.2024, 09:02
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Der heute 23-Jährige hatte im Januar 2019 in einer Tiefgarage einen 22-jährigen Portugiesen mit einem Messerstich ins Herz getötet.

Une voiture de police est photgraphie ou a eu lieu un meurtre dans un parking situe sous le centre commercial Planete Charmilles, ce samedi 19 janvier 2019 a Geneve. Un jeune homme d'une vingtain ...
Zur Tat kam es in einer Tiefgarage im Stadteil Charmilles. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es sah von der Maximalstrafe von 20 Jahren ab, weil es die Strafe als Zusatz zu einer vom Jugendgericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 38 Monaten verhängte. Diese stand im Zusammenhang mit einer 2017 verübten Prügelattacke auf zwei dem Verurteilten Unbekannte, welche die Opfer behindert zurückliess.

Kaltblütig ausgeschaltet

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte am frühen Morgen des 19. Januar 2019 nach dem Ausgang zusammen mit Freunden auf der Suche nach einer gewaltsamen Konfrontation in die Tiefgarage ging, und die fünf dort anwesenden jungen Leute dazu auswählte.

Nachdem er einen Schlag ins Gesicht erhalten hatte, zog er sein Springmesser und verletzte einen der Anwesenden am Arm. Als er diesem nachsetzen wollte, hinderte ihn der 22-jährige Portugiese daran. Daraufhin stach er diesen ins Herz und tötete ihn.

Die Richter befanden, dass er beide Messerstiche mit grosser Kraft und in Tötungsabsicht ausgeführt hatte. Der damals 18-Jährige habe eine sich ihm langsam nähernde Person kaltblütig ausgeschaltet.

Mordkriterien erfüllt

Als das Opfer zusammengebrochen war, hinderte der Angeklagte seine Freunde daran, den Notruf zu wählen. Den Verletzten verfolgte er weiter mit dem Messer. Für das Gericht zeigte das die Geringschätzung für ein Menschenleben.

Allen am Tatort dürfte klar gewesen sein, dass der 22-Jährige tot war. Als der Täter ging, schlug er sich auf die Brust und hob die Faust zum Siegeszeichen. Die Richter sahen damit neben dem zusätzlich gezeigten Eigennutz die Kriterien für eine Verurteilung wegen Mordes erfüllt.

Für den Stich auf den Verletzten gingen sie allerdings nicht von einem Mordversuch, sondern von versuchter Tötung aus. Zudem verurteilte das Gericht den Mann wegen einfacher Körperverletzung. Die Abwesenheit des Vaters könne die Taten nicht erklären. Der 23-Jährige sei sich seiner Schuld intellektuell bewusst, aber nicht emotional.

Dissoziale Störung

Angesichts der von den Sachverständigen attestierten dissozialen Persönlichkeitsstörung und des kurz- und mittelfristig hohen Rückfallrisikos ordneten die Richter eine ambulante Behandlung und die Verwahrung an. Es könne sein, dass sich die Verwahrung nach verbüsster Haftstrafe als überflüssig erweist, hielten sie fest.

Der Angeklagte wurde auch dazu verurteilt, den Eltern des Ermordeten je 50'000 Franken und seinem Bruder 40'000 Franken als Genugtuung zu zahlen. Seine beiden Freunde, 28 und 24 Jahre alt, wurden von den Vorwürfen der Schlägerei und der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen. Sie hatten noch versucht, ihn während des Angriffs zurückzuhalten. Den Älteren verurteilte das Gericht aber wegen anderen Anklagepunkten zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. (sda/con)

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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GustiGR
26.09.2024 06:01registriert November 2015
Wenn die Nationalität vom Täter nicht genannt wird, vom Opfer jedoch mehrfach... warum? Ich habe eine Befürchtung... wenn er den Pass schon hätte, wäre wohl mindestens 5mal erwähnt worden, dass der Täter Schweizer ist. Hab ich recht?
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Nony
26.09.2024 06:23registriert Februar 2019
Die Mittäter wurden also freigesprochen bzw auf Bewährung verurteilt. Echt jetzt? Sie tragen ebenfalls eine Verantwortung. Wer, wenn nicht sie hätte den Typen bremsen können?
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Borki
26.09.2024 06:27registriert Mai 2018
Gemäss Bericht 2017 mit 16 zwei Menschen zu Behinderten verprügelt und drei Jährchen kassiert. Zwei Jahre später aber schon wieder im Ausgang und gemordet.

Wenns so war, muss man das Mordopfer als indirektes Justizopfer bezeichnen.

(Oder wurde ihm die 2017er Tat erst später nachgewiesen? Dann wäre mein Kommentar oben natürlich nichtig. Weiss da jemand etwas?)
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