Der heute 23-Jährige hatte im Januar 2019 in einer Tiefgarage einen 22-jährigen Portugiesen mit einem Messerstich ins Herz getötet.
Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es sah von der Maximalstrafe von 20 Jahren ab, weil es die Strafe als Zusatz zu einer vom Jugendgericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 38 Monaten verhängte. Diese stand im Zusammenhang mit einer 2017 verübten Prügelattacke auf zwei dem Verurteilten Unbekannte, welche die Opfer behindert zurückliess.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte am frühen Morgen des 19. Januar 2019 nach dem Ausgang zusammen mit Freunden auf der Suche nach einer gewaltsamen Konfrontation in die Tiefgarage ging, und die fünf dort anwesenden jungen Leute dazu auswählte.
Nachdem er einen Schlag ins Gesicht erhalten hatte, zog er sein Springmesser und verletzte einen der Anwesenden am Arm. Als er diesem nachsetzen wollte, hinderte ihn der 22-jährige Portugiese daran. Daraufhin stach er diesen ins Herz und tötete ihn.
Die Richter befanden, dass er beide Messerstiche mit grosser Kraft und in Tötungsabsicht ausgeführt hatte. Der damals 18-Jährige habe eine sich ihm langsam nähernde Person kaltblütig ausgeschaltet.
Als das Opfer zusammengebrochen war, hinderte der Angeklagte seine Freunde daran, den Notruf zu wählen. Den Verletzten verfolgte er weiter mit dem Messer. Für das Gericht zeigte das die Geringschätzung für ein Menschenleben.
Allen am Tatort dürfte klar gewesen sein, dass der 22-Jährige tot war. Als der Täter ging, schlug er sich auf die Brust und hob die Faust zum Siegeszeichen. Die Richter sahen damit neben dem zusätzlich gezeigten Eigennutz die Kriterien für eine Verurteilung wegen Mordes erfüllt.
Für den Stich auf den Verletzten gingen sie allerdings nicht von einem Mordversuch, sondern von versuchter Tötung aus. Zudem verurteilte das Gericht den Mann wegen einfacher Körperverletzung. Die Abwesenheit des Vaters könne die Taten nicht erklären. Der 23-Jährige sei sich seiner Schuld intellektuell bewusst, aber nicht emotional.
Angesichts der von den Sachverständigen attestierten dissozialen Persönlichkeitsstörung und des kurz- und mittelfristig hohen Rückfallrisikos ordneten die Richter eine ambulante Behandlung und die Verwahrung an. Es könne sein, dass sich die Verwahrung nach verbüsster Haftstrafe als überflüssig erweist, hielten sie fest.
Der Angeklagte wurde auch dazu verurteilt, den Eltern des Ermordeten je 50'000 Franken und seinem Bruder 40'000 Franken als Genugtuung zu zahlen. Seine beiden Freunde, 28 und 24 Jahre alt, wurden von den Vorwürfen der Schlägerei und der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen. Sie hatten noch versucht, ihn während des Angriffs zurückzuhalten. Den Älteren verurteilte das Gericht aber wegen anderen Anklagepunkten zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. (sda/con)
Wenns so war, muss man das Mordopfer als indirektes Justizopfer bezeichnen.
(Oder wurde ihm die 2017er Tat erst später nachgewiesen? Dann wäre mein Kommentar oben natürlich nichtig. Weiss da jemand etwas?)