Der Nationalrat will Anliegen der Biodiversitätsinitiative mit Gesetzesänderungen aufnehmen und besteht deshalb auf einem indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Er zeigt sich aber kompromissbereit gegenüber dem Ständerat und der Landwirtschaft.
Mit 99 zu 77 Stimmen und mit 6 Enthaltungen entschied der Nationalrat am Montag erneut, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. So hatte er es vor einem Jahr bereits getan. Der Ständerat war dann aber nicht auf die Vorlage eingetreten.
Die Mehrheit des Ständerats war im Juni der Ansicht, das Ziel bei den Biodiversitätsflächen gemäss der internationalen Montreal-Kunming-Übereinkunft könne auch mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden.
Der Nationalrat wollte aber am indirekten Gegenvorschlag festhalten und folgte seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N). Es brauche rasches Handeln, um den Verlust der Biodiversität zu bremsen. Nicht auf die Vorlage eintreten wollten die SVP, aber auch Mitglieder von Mitte- und FDP-Fraktion.
Der Ständerat will vorerst keinen prüfungsfreien Übertritt an pädagogische Hochschulen (PH) für Berufsmaturandinnen und -Maturanden. Die kleine Kammer hat sich am Montag nach einer angeregten Debatte mit 21 zu 19 Stimmen bei zwei Enthaltungen knapp gegen eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ausgesprochen.
Der Ständerat will zuerst einen Postulatsbericht des Bundesrats zu diesem Thema abwarten. Die WBK-N hatte gefordert, das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz so zu ändern, dass Berufsmaturanden künftig prüfungsfrei an pädagogischen Hochschulen studieren könnten.
Derzeit werden nur Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität oder einer Fachmaturität pädagogischer Ausrichtung, die eine Passerelle absolviert haben oder über dreissig Jahre alt sind und über Berufserfahrung verfügen, prüfungsfrei an eine PH zugelassen.
Der Nationalrat hatte die Motion im März mit Verweis auf den Lehrermangel angenommen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) empfahl im Vorfeld ebenfalls eine Ablehnung.
Der Nationalrat will das Hochwasser-Risikomanagement gesetzlich verankern. Als Erstrat hat er am Montag der Teilrevision des Wasserbaugesetzes zugestimmt. Nach seinem Willen soll sich der Bund finanziell etwas mehr als bis anhin am Hochwasserschutz beteiligen.
Die grosse Kammer nahm die Vorlage mit 180 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen an. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Der Bundesrat will nach eigener Aussage mit der Vorlage neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und der immer dichteren Besiedlung der Schweiz Rechnung tragen. Das Wasserbaugesetz in seiner jetzigen Form stammt aus dem Jahr 1991.
Der Fokus habe sich seither von der Gefahrenabwehr zum integralen Risikomanagement verschoben, schrieb die Landesregierung im März in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Hochwasserrisiken würden dabei mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt.
Schon heute unterstützt der Bund die Kantone bei der Instandstellung von Schutzbauten finanziell. Neu soll er gemäss Entwurf auch einen Teil der Kosten für regelmässige Unterhaltsarbeiten tragen.
In seiner Botschaft schätzte der Bundesrat die Mehrkosten auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage würden die Subventionen für den Schutz vor Naturgefahren und die Revitalisierung auf insgesamt 330 Millionen Franken steigen.
Der Nationalrat wich in einem Punkt vom bundesrätlichen Entwurf ab. Auf einstimmigen Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) votierte er dafür, dass der Bund die Pflege neu gestalteter Gewässerräume jeweils während fünf Jahren mitfinanzieren kann.
Umweltminister Albert Rösti wandte vergeblich ein, es gebe keinen Grund, die Finanzierung dem Bund aufzubürden. Die Bundesmittel für Revitalisierungen seien heute schon knapp.
In künftigen Freihandelsabkommen der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) soll sich der Bundesrat für die explizite Aufnahme des Tierwohls einsetzen. Dafür hat sich der Ständerat ausgesprochen.
Er nahm am Montag stillschweigend eine in der Formulierung etwas abgeänderte Motion der grünen Berner Nationalrätin Christine Badertscher an, die nun wieder zurück an den Nationalrat geht. Dieser hatte ihr im Mai noch in der ursprünglichen Fassung zugestimmt.
Diese lautet: «Der Bundesrat wird beauftragt, das Tierwohl explizit im allgemeinen Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen der EFTA aufzunehmen.» Diese Formulierung schien aber dem Ständerat zu stark.
Er stellte sich hinter einen Änderungsantrag seiner vorberatenden Kommission, welche argumentierte, die Schweiz entscheide über den Inhalt von Efta-Freihandelsabkommen nicht allein. Zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen bildet die Schweiz die Efta.
Der Bundesrat beantragte zuerst Ablehnung des Vorstosses. Wie Landwirtschaftsminister Guy Parmelin am Montag im Ständerat sagte, ist die Landesregierung aber mit dem von der Ständeratskommission vorgeschlagenen Abänderungsantrag einverstanden.
Der Ständerat will bis zum Sommer 2026 Klarheit über die Finanzierungsabsichten und die Projektauswahl des Bundes bezüglich einer nächsten Landesausstellung. Die kleine Kammer hat eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) mit 24 zu 15 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen.
Die Vorlage geht als nächstes in den Nationalrat. Die WBK-S hatte den Vorstoss im Juli 2023 bei drei Gegenstimmen aus der SVP verabschiedet und dem Rat vorgelegt.
Bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ist der Nationalrat in wichtigen Punkten auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Er erklärte sich einverstanden, unter Bedingungen Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern zuzulassen.
Mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen räumte der Nationalrat die entsprechende Differenz zur kleinen Kammer aus. Insbesondere die Ratslinke und die GLP argumentierten ohne Erfolg, wenn die Kantone Zonen bestimmen könnten, in denen solche Umnutzungen erlaubt seien, laufe dies dem Ziel der Revision zuwider.
Einig sind sich die Räte auch darin, den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants ausserhalb der Bauzone sowie deren Erweiterung zu erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung zunächst nur für Hotels. Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone und fungiert zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.
(dab/sda)