Schweiz
Ständerat

Schweiz: Parlament beschliesst mehrere Anpassungen des Mietrechts

Parlament beschliesst mehrere Anpassungen des Mietrechts – zugunsten der Eigentümer

18.09.2023, 21:2718.09.2023, 23:27
Mehr «Schweiz»

Die Eidgenössischen Räte haben mehrere Anpassungen des Mietrechts zugunsten von Eigentümerinnen und Eigentümern beschlossen. So sollen letztere bei der Untervermietung von Räumlichkeiten mehr zu sagen haben. Und wenn sie Eigenbedarf geltend machen, sollen sie schneller zu den Objekten kommen.

Mieten, rent, Immobilien, Häuser, Haus
Der Ständerat hat zwei Vorlagen angenommen, welche positive Folgen für Eigentümer haben.Bild: Shutterstock

Der Ständerat hat am Montag zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) zugestimmt, welche die grosse Kammer schon im März guthiess. Sie müssen nun noch in die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession.

Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält.

Neu soll der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Dieser Vorlage stimmte der Ständerat mit 25 zu elf Stimmen zu. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff, des Präsidenten des Hauseigentümerverbands der Schweiz (HEV).

Hans Egloff, Praesident des Hauseigentuemerverbands Schweiz, gibt ein Interview beim Treffpunkt des Komitees "Nein zur Verstaatlichung des Wohnungsmarkts", am Sonntag, 9. Februar 2020, in Be ...
Hans Egloff, Präsident des HEV, bei einem Interview. Bild: KEYSTONE

Er argumentierte, Untervermietungen seien eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlasse. Dies etwa, weil er oder sie ins Ausland gehe und danach wieder nach Hause zurückkehren wolle.

Die RK-N begründete die Änderungen auch mit den um sich greifenden Untervermietungen für die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Manchmal würden Mietobjekte zu haarsträubenden Preisen an mehrere Untermieter weitervermietet.

Links-grüne Minderheit ohne Chance

Mit 29 zu elf Stimmen bei zwei Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage zum Eigenbedarf bei Mietwohnungen gut.

Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem «dringenden» Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

Auch diese Vorlage stammt von der RK-N und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Wie schon im März im Nationalrat stimmte eine links-grüne Minderheit auch im Ständerat gegen die beiden Änderungen respektive wollte nicht eintreten.

Giovanni Merlini (FDP/TI) aeussert sich zur Volksinitiative "Abschaffung der Pauschalbesteuerung" anlaesslich der Sondersession am Dienstag, 6. Mai 2014 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Luk ...
FDP-Nationalrat Giovanni Merlini hat die Initiative lanciert.Bild: KEYSTONE

Diese Minderheit findet, die Position der Mietenden bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf werde einseitig geschwächt. Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands, sprach von einer «Salamitaktik» der Eigentümer, welche die Vorstösse für Änderungen des Mietrechts vervielfachten.

Auch Formvorschriften gelockert

Der Ständerat hiess im Weiteren zwei Anpassungen des Obligationenrechts zu Formvorschriften im Mietrecht gut. So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

Zudem soll für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

Auch diese Vorlage wurde von der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) ausarbeitet. Bei der Mitteilung einer Mietzinserhöhung hielt das Bundesgericht 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Auch diese Vorlage muss noch in die Schlussabstimmungen. Sie geht zurück auf Parlamentarische Initiativen von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) und alt Nationalrat Karl Vogler (Mitte/OW), welche die Kommission in einem Gesetzesprojekt vereinte.

Die RK-N argumentierte, die Änderung würde für institutionelle Vermieter wie etwa Pensionskassen den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Rechte der Mieterinnen und Mieter würden nicht eingeschränkt. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
54 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
kuhrix
18.09.2023 21:55registriert Juni 2014
Tretet dem Mieterinnen- und Mieterverband bei. Wählt im Oktorber SP und Grüne. Es reicht, wir Mietenden sind nicht die Milchkühe der Nation. Die Bürgerlichen werden das Mietrecht immer weiter aushöhlen bis auch der letzte Rappen ausgequetscht ist. Wir sind die Mehrheit und lassen uns nicht alles gefallen.
9320
Melden
Zum Kommentar
avatar
rundumeli
18.09.2023 22:23registriert April 2014
Was ein bisschen irritiert ist, dass die Mitte ((zusammen mit FDP und SVP) die Entmachtung der Mieter lässig durchwinkt.

Dachte, die hätten ein soziales Gewissen !?
679
Melden
Zum Kommentar
avatar
Frictoin the second
18.09.2023 22:23registriert Juni 2022
Schweinerei! Hier sehen wir wieder einmal, dass die Schweiz einfach nicht entsprechend im Parlament vertreten ist.

Mieter und Mieterinnen, geht im Oktober an die Urne und lässt euch nicht von Scheinthemen des rechten Bürgerblocks blenden!!
5310
Melden
Zum Kommentar
54
Wieder mehr Inhaftierte – Schweizer Gefängnisse so voll wie seit 10 Jahren nicht mehr
Ende Januar 2024 sind 6881 Frauen und Männer in der Schweiz hinter Gittern gesessen. Das sind sieben Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Belegungsrate stieg auf den höchsten Stand seit zehn Jahren.

Am 31. Januar 2024 waren in der Schweiz 6881 Personen inhaftiert, 7 Prozent mehr als am entsprechenden Stichtag 2023. Dieser Wert ist vergleichbar mit dem vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie registrierten Niveau.

Zur Story