Wegen diesem KI-Video droht Glarner ein Strafbefehl – doch das Verfahren ist blockiert
«Die Staatsanwaltschaft hat den Erlass eines Strafbefehls wegen Identitätsmissbrauchs gegen Andreas Glarner in Aussicht gestellt.» Das sagt Adrian Schuler, Sprecher der Aargauer Strafverfolgungsbehörde, zu Recherchen dieser Zeitung zum Streit um ein KI-Video. Verurteilt ist Glarner noch nicht, doch im Konflikt mit Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan könnte bald ein erster strafrechtlicher Entscheid fallen.
Rückblende: Es ist fast drei Jahre her, seit das corpus delicti veröffentlicht wurde. Am 17. Oktober 2023 stellte der SVP-Nationalrat ein Fake-Video von Sibel Arslan ins Netz. Auf den sozialen Medien publizierte Glarner ein mit KI erstelltes Filmchen, in dem die Grünen-Nationalrätin über «kriminelle Türken» sprach und zur Wahl der SVP aufruft.
Arslan intervenierte und erwirkte per superprovisorischer Verfügung, dass Glarner das Video innerhalb von vier Stunden löschen musste. Zudem verurteilte ihn das Basler Zivilgericht zu einer Zahlung von 3842.50 Franken: 1500 Franken betrugen die Gerichtskosten, 2342.50 Franken die Anwaltskosten von Sibel Arslan.
Fall löste SP-Vorstoss im Aargauer Parlament aus
Damit war der Fall aber längst nicht abgeschlossen. Sibel Arslan reichte im Januar 2024 eine Strafanzeige ein. Doch erst gut ein Jahr später beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Glarner. Im Juni 2025 vollzog die zuständige Kommission diesen Schritt. der Weg war frei für ein Strafverfahren.
Nochmals ein halbes Jahr später, Ende Januar 2026, wurde ein Verfahren gegen Glarner eröffnet. Doch seither passierte wenig – so wirkt es zumindest nach aussen. In der Antwort auf einen Vorstoss aus SP-Kreisen im Grossen Rat schrieb die Aargauer Regierung Ende Mai, bisher sei noch keine Anklage gegen den Nationalrat erhoben worden.
Das gilt heute immer noch, wie eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zeigt. Und daran dürfte sich auch nichts ändern: Andreas Glarner muss wegen des KI-Videos mit Sibel Arslan wohl nicht vor Gericht. Identitätsmissbrauch ist rechtlich gesehen ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird.
Staatsanwaltschaft wartet auf «externe Entscheidung»
Solche Fälle werden von der Staatsanwaltschaft meist per Strafbefehl erledigt. Doch warum ist dieser nicht längst da, die Aufhebung von Glarners Immunität ist mehr als ein Jahr her? «Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss die Staatsanwaltschaft eine externe Entscheidung für die Weiterführung des Verfahrens abwarten», antwortet Sprecher Schuler.
Recherchen dieser Zeitung zeigen: Beim Aargauer Obergericht ist eine Beschwerde von Sibel Arslan hängig. Natürlich nicht gegen den in Aussicht gestellten Strafbefehl für Glarner, dies wäre ja ein Erfolg für sie. Aber die Grünen-Nationalrätin wehrt sich dagegen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Urheber des Fake-Videos sistieren wollte.
Agentur «Goal» soll das Video produziert haben
Ihre Anzeige richtete sich nicht nur gegen Glarner, sondern auch gegen die Hersteller des KI-Filmchens. Der SVP-Nationalrat sagte gegenüber dieser Zeitung, er habe dieses nicht selber produziert, sondern bei der Agentur «Goal» in Auftrag gegeben. Damit wäre der Fall eigentlich klar und auch hier ein Strafbefehl fällig, könnte man annehmen.
Sprecher Schuler sagt, der Staatsanwaltschaft seien öffentliche Aussagen zur Urheberschaft des Videos bekannt. «Für die strafrechtliche Beurteilung sind jedoch die im Verfahren erhobenen Beweise massgebend.» Dazu gehörten insbesondere Aussagen bei formellen Einvernahmen. Das lässt vermuten, dass Glarner seine Aussage zur Agentur «Goal» bei einer Befragung im Verfahren nicht bestätigt hat.
Schuler sagt, die bisherigen Beweiserhebungen hätten «den entsprechenden Tatverdacht nicht hinreichend erhärtet». Deshalb sollte das Verfahren gegen die Video-Produzenten sistiert werden. Sibel Arslan focht jedoch die Sistierungsverfügung an und machte geltend, man hätte weitere Ermittlungen tätigen müssen.
Warum lässt der Strafbefehl so lange auf sich warten?
Über diese Beschwerde hat nun das Obergericht zu entscheiden – doch warum wurde der Strafbefehl gegen Glarner nicht trotzdem ausgestellt? Dass der SVP-Nationalrat das Video auf seinen Social-Media-Kanälen verbreitet hat, steht ja fest. «Der in Aussicht gestellte Strafbefehl gegen den Beschuldigten stützt sich auf den bisherigen Stand der Untersuchung und ist weiterhin vorgesehen», sagt Schuler.
Käme das Obergericht zum Schluss, dass zur Urheberschaft des Videos weitere Ermittlungen nötig sind, könnten sich neue Erkenntnisse ergeben. Diese könnten für den Inhalt des Strafbefehls gegen Glarner von Bedeutung sein, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb warte man den Entscheid des Obergerichts ab, bevor der Strafbefehl erlassen werde.
Video war weder üble Nachrede noch Verleumdung
Noch ist also nicht klar, ob und wie Glarner für den Identitätsmissbrauch bestraft wird. In einem Punkt wurde der SVP-Nationalrat aber entlastet: Wegen möglicher Ehrverletzungsdelikte wird er nicht belangt. Arslan hatte ihn auch wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Dieser Teil des Verfahrens wurde eingestellt, der Entscheid ist rechtskräftig. Glarner sagte schon früh, man habe das Video «als Jux und Gag gemacht».
Also waren die per KI konstruierten Kommentare von Arslan über «kriminelle Türken» und der vermeintliche SVP-Wahlaufruf nicht strafbar? «Die Aussagen zielten auf ihren Ruf als Politikerin ab und nicht auf sie als Privatperson», sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Da die berufliche Geltung und der gesellschaftliche Ruf nicht geschützt würden, seien die Tatbestände nicht erfüllt. (schweizheute.ch)
