Mancher Bundesrat staunte nicht schlecht, als er das als «geheim» taxierte Geschäft in seinen Unterlagen sah. Christoph Blocher, Bundesrat von 2003 bis 2007, fordert die ihm zustehenden Ruhegehälter ein, auf die er bislang verzichtet hat.
Das erfuhr die «Schweiz am Wochenende» aus sicherer Quelle. Auf Anfrage bestätigt Christoph Blocher den Sachverhalt, er möchte sich aber nicht dazu äussern.
Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom Mittwoch über das Begehren von Alt-Bundesrat Christoph Blocher entschieden. Die Bundeskanzlei hat mit einer Stellungnahme auf die Medienberichte reagiert, nachdem die «Schweiz am Wochenende» am Nachmittag die 2,7-Millionen-Franken-Forderung publik gemacht hatte.
Der Bundesrat hat Blochers Anspruch demnach anerkannt. Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass ein Anspruch bestehe und habe entschieden, dem Antrag Folge zu leisten, kommunizierte die Kanzlei nach Rücksprache mit dem Alt-Bundesrat. «Dieser Entscheid hat Kosten in der Höhe von 2,7 Millionen Franken zur Folge», so die Bundeskanzlei.
Trotzdem ist noch nicht sicher, ob Blocher das Geld tatsächlich überwiesen bekommt. Denn die Finanzdelegation des Parlamentes muss dem Anliegen ebenfalls zustimmen.
Zudem will der Bundesrat die Frage nach der rückwirkenden Rente im Grundsatz klären: «Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit dem EJPD zu klären, wie in Zukunft ausgeschlossen werden kann, dass Ruhegehälter rückwirkend bezogen werden können», heisst es in dem Communiqué weiter.
Bisher seien noch nie Ruhegehälter rückwirkend ausbezahlt worden. Weder das Gesetz noch die Verordnung äusserten sich zur Frage eines rückwirkenden Bezugs. Der Rechtsanspruch sei somit durch Auslegung festzustellen.
Das Ruhegehalt einer Alt-Bundesrätin oder eines Alt-Bundesrates beträgt 50 Prozent des Einkommens einer amtierenden Bundesrätin oder eines amtierenden Bundesrates. Tritt eine Bundesrätin oder ein Bundesrat zurück, so hat sie oder er nach mindestens vier Amtsjahren Anrecht auf eine ganze Rente.
Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.
Nach seiner Abwahl 2007 war Christoph Blocher davon ausgegangen, dass er keine Bundesratsrente beziehen werde. Er werde die Einkommensgrenze im Jahr 2008 ziemlich sicher überschreiten, hatte er damals am Rand einer Medienkonferenz gesagt.
Ein freiwilliger Verzicht auf die Rente kam für Blocher eher nicht in Frage: Wenn er Anrecht auf die Rente hätte, würde er sich gut überlegen, ob er das Geld dem Staat schenken würde, hatte er damals erklärt. Lieber würde er das Geld an jemanden weitergeben, bei dem er wisse, wofür es verwendet werde.
(adi/sda)
Als ob er in den letzen 3 Jahrzehnten mit seiner Politik in der Schweiz nicht schon genug Schaden angerichtet hat.
Aber so etwas wie Gewissen oder gar Scham kennt er ja nicht.
Das finde ich auch etwas viel