«Ich bin schockiert»: Bundesrichterin rebellierte gegen umstrittenes Liebesurteil
Am Mittwoch, 4. November, trafen sich alle acht Abteilungen des Bundesgerichts zu einer brisanten Sitzung. Vor der öffentlichen Verhandlung und Beratung des Liebesurteils klärten die versammelten Bundesrichterinnen und Bundesrichter drei Grundsatzfragen.
Kann eine verbotene Beziehung zur Revision führen? Wie eng muss eine «dauernde Lebensgemeinschaft» sein? Und genügt schon ihr Anschein? Es ging um die elfmonatige Beziehung von Richter Yves Donzallaz (parteilos) und Richterin Beatrice van de Graaf (SVP).
Die Antworten nahmen den Kern des Urteils vom Donnerstagnachmittag vorweg und banden das Richtergremium. Der Revisionskläger sowie die Verfahrensbeteiligten Donzallaz und van de Graaf konnten sich aber erst am Donnerstagmorgen vor Gericht äussern.
Dieses Vorgehen wollte Bundesrichterin Florence Aubry Girardin (Grüne), Präsidentin der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung, nicht mittragen. Sie nahm an der Sitzung nicht teil und teilte dies intern mit.
Die Sitzung sei «von vornherein sinnlos» und diene bloss der «Scheinwahrung von Verfahrensgarantien», schrieb sie an ihre Kolleginnen und Kollegen. Das sei kaum mit einem fairen Verfahren vereinbar. Das Bundesgericht dürfe nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Rechtsfragen entscheiden, welche die am Folgetag öffentlich beratende Abteilung binden. «Unter diesen Umständen will ich durch meine Teilnahme weder eine solche Sitzung noch die dort gefällten Entscheide billigen», erklärte sie.
Am Gericht kursierte das Gerücht, sie benutze ihre Gesundheit als Vorwand. «Ich bin schockiert», schrieb Aubry Girardin. Ihr gehe es einzig um die Einhaltung des Gesetzes und der Verfahrensregeln. Sie sei bereit, an einer Sitzung teilzunehmen, welche diese Anforderungen erfülle.
An der Sitzung stimmten fünf Richterinnen und Richter gegen einen strengen Kurs. Vier gehören der Mitte an, einer den Grünen. Die Opposition kam aus vier Abteilungen. 26 Richterinnen und Richter bildeten die Mehrheit.
Vor der Sitzung reichte die von Aubry Girardin präsidierte Abteilung einen Gegenantrag ein. Donzallaz gehört dieser Abteilung an, befand sich aber im Ausstand. Trotzdem stellte sich eine Mehrheit der übrigen Mitglieder hinter den Antrag.
«Kein Anschein im Quadrat»
Die Abteilung stellte sich auch inhaltlich gegen den später eingeschlagenen Kurs. Eine Revision wollte die Abteilung nur zulassen, wenn beide miteinander verbundenen Richter am selben Urteil mitwirkten. Donzallaz und van de Graaf sassen aber nie gemeinsam in einem Spruchkörper.
Auch eine gewöhnliche Liebesbeziehung sollte nicht genügen. Die Abteilung verlangte eine gefestigte, eheähnliche Verbindung.
Vor allem lehnte sie den blossen Anschein ab. «Es gibt keinen Anschein im Quadrat», schrieb sie. Das Gericht dürfe nicht zuerst nur den Anschein einer Lebensgemeinschaft annehmen und daraus den Anschein der Befangenheit ableiten. Die Lebensgemeinschaft selbst müsse nachgewiesen sein.
Abteilungen entschieden ohne vollständige Akten
Noch grundsätzlicher war die Kritik am Verfahren selbst. Nach den internen Regeln sollen die anderen Abteilungen einen vollständigen Urteilsentwurf erhalten. Die Abteilung kritisierte, dass in diesem Fall nur ein unvollständiges Referat vorlag.
Die anderen Abteilungspräsidenten erklärten, dass sie damit private Angaben des ehemaligen Paares schützen wolle. Die von Aubry Girardin präsidierte Abteilung entgegnete, diese Tatsachen würden am Folgetag ohnehin öffentlich erörtert. Tatsächlich verhandelte das Gericht private Details der Beziehung vor Publikum.
Im Gerichtssaal eskalierte der Streit. Donzallaz sagte, das Urteil stehe längst fest. Der Vorsitzende unterbrach ihn und mahnte zur Sachlichkeit. Van de Graafs Anwalt verlangte den Ausstand des gesamten Gerichts.
Die fünf Richterinnen und Richter traten auf die Anträge nicht ein und hiessen das Revisionsgesuch gut. Damit sinken die Wiederwahlchancen von Donzallaz und van de Graaf.
Am kommenden Mittwoch wird die Gerichtskommission des Parlaments entscheiden, welche Bundesrichter sie zur Wiederwahl empfiehlt. Mit einem Ende der Amtszeit der beiden wäre das Problem nicht gelöst. Der Konflikt am Bundesgericht reicht tiefer als bisher bekannt. Die Justizaffäre hat diverse Arbeitsbeziehungen beschädigt. (schweizheute.ch)
