SP-Nationalrat fordert Fähigkeitsausweis für Kutschenfahrerinnen und -fahrer
Der Luzerner SP-Nationalrat Candan Hasan hat in einer Motion einen obligatorischen Fähigkeitsausweis für Kutschenfahrerinnen und -fahrer gefordert. Der Branchenverband begrüsst den Vorstoss. Derweil laufen nach dem verheerenden Kutschenunfall in Graubünden die Ermittlungen weiter.
Aktuell müssen Kutschenfahrerinnen und -fahrer lediglich 14 Jahre alt sein. Diese Bestimmung entspreche nicht mehr den hohen Anforderungen an gewerbliche Personentransporte im Strassenverkehr, hielt Hasan in seiner Motion fest. Über den Vorstoss hatte zuerst das Onlineportal «Zentralplus» berichtet.
Zustimmung beim Branchenverband
Die Vereinigung Pferd und der Branchenverband Swiss Equestrian unterstützen einen solchen Fähigkeitsnachweis, wie sie auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilten. Wer Fahrgäste befördere, trage eine besondere Verantwortung für Mensch und Pferd. Eine fundierte Ausbildung sei dafür eine wichtige Grundlage.
Hasan forderte deshalb eine fundierte Ausbildung. Derzeit existierten zwar kommunale Regelungen für Brevets in einigen Gemeinden, doch brauche es eine nationale und einheitliche Regelung.
Swiss Equestrian verfüge bereits über solche Ausbildungen, betonte der Verband. «Darauf sollte aufgebaut werden, um Doppelspurigkeiten und unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden», schrieb dessen Präsident, Ständerat Damian Müller auf Anfrage. Er forderte eine enge Zusammenarbeit mit dem Verband bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung.
Ermittlungen nach Kutschenunfall dauern an
Die politische Diskussion folgt auf den verheerenden Kutschenunfall von Mitte August im Engadin. Damals war eine 40-köpfige Reisegruppe auf dem Rückweg nach Pontresina, als beim Dreispänner auf einem Gefälle die Bremsleistung nachliess.
Beim Versuch, auf einen flacheren Ausstellplatz auszuweichen, stürzte eines der Pferde, worauf die Kutsche nicht mehr gelenkt werden konnte und heftig mit einem Baum kollidierte. Eine 73-jährige Frau erlitt dabei tödliche Verletzungen; weitere zwölf Personen wurden mit drei Helikoptern und vier Ambulanzen in umliegende Spitäler gebracht.
Die Bündner Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin eine Strafuntersuchung gegen eine Person wegen fahrlässiger Tötung. Diese würden noch andauern, hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA. (sda)
