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Gesellschaft & Politik

Luzerner Regierung lehnt Arbeitsunterbrüche bei grosser Hitze ab

Luzerner Regierung lehnt Arbeitsunterbrüche bei grosser Hitze ab

29.09.2026, 00:01

Keine Arbeit im Freien ab einer gewissen Temperatur: Solche Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Hitze gehen für den Luzerner Regierungsrat zu weit. Er lehnt ein Postulat, das die Prüfung neuer Massnahmen forderte, ab.

Bauarbeiter arbeiten bei grosser Hitze an der Sonne auf einer Baustelle an der Badenerstrasse, fotografiert am Mittwochnachmittag, 25. Juni 2025 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Die Luzerner Regierung will keine Arbeitsunterbrüche bei grosser Hitze.Bild: keystone

«Starre Grenzwerte» seien nicht zweckmässig, schrieb die Regierung in seiner am Dienstag publizierten Antwort auf den Vorstoss. Die gesundheitliche Belastung hänge nicht nur von der Temperatur ab, sondern von mehreren Faktoren.

Die Regierung lehnte auch die Einführung einer neuen kantonalen Entschädigung bei Ertragsausfällen aufgrund von Hitze ab. Dies würde unter anderem zur Verlagerung betrieblicher Risiken auf den Staat führen.

Grundsätzlich zeigte der Regierungsrat aber Verständnis für das Anliegen, das Kantonsratsmitglieder der SP-, Grünen- und GLP-Fraktion vorbrachten. Durch den Klimawandel häufiger auftretende Hitzeperioden betreffen besonders Arbeitnehmende, die im Freien und an der Sonne körperlich arbeiten.

So wäre die Regierung dann auch bereit zu prüfen, bestehende Hitzewarnungen und Schutzempfehlungen in einem Stufensystem gebündelt und frühzeitig zu vermitteln, wie das Postulat in Form eines «Ampelsystems» verlangte. Weitergehende kantonale Vorschriften will der Luzerner Regierungsrat jedoch nicht.

Heute bestehen auf Bundesebene umfassende Vorschriften zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wie die Regierung in ihrer Antwort weiter schrieb. Darunter fällt auch der Schutz vor übermässiger Hitze und direkter Sonneneinstrahlung.

In ihrem Vorstoss verwiesen die Postulantinnen und Postulanten auf Massnahmen, die der Kanton Genf in der Hitzewelle Ende Juli ergriff. Dort waren Arbeiten im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung ab 13 Uhr grundsätzlich einzustellen. (dab/sda)

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