Schweiz
Gesellschaft & Politik

Grosser Rat lehnt Alkoholverbot für Jäger im Kanton Bern ab

«Unsere Jäger sind seriös» – Berner Jäger dürfen weiterhin alkoholisiert auf die Jagd

30.11.2023, 17:5130.11.2023, 18:35

Der bernische Grosse Rat will das Jagen unter Alkoholeinfluss nicht explizit verbieten. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei nicht nötig, befand eine Mitte-Rechts-Mehrheit und lehnte eine Motion von Casimir von Arx (GLP) mit 74 zu 64 Stimmen ab.

Die meisten Jäger seien verantwortungsbewusst, aber eben nicht alle, sagte von Arx. Alkohol vermindere die Treffsicherheit. Dadurch sei das Tierwohl gefährdet. Bern solle sich ein Vorbild an den Kantonen Zürich und Neuenburg nehmen: Für den Alkoholkonsum auf der Jagd gälten dort dieselben Regeln wie im Strassenverkehr. Wer dagegen verstosse, solle von der Jagd ausgeschlossen werden.

Es gehe also nicht um 0.0 Promille, stellte Nicola von Greyerz (SP) fest. Das eine oder andere Gläschen dürfe man weiterhin trinken. Das Tierwohl rechtfertige aber eine Regelung, befand auch Christa Ammann (AL) namens der Grünen Fraktion. Als Pilzlerin würde sie sich sicherer fühlen, wenn sie wisse, dass keine Jäger unterwegs seien, die schon zwei, drei Biere intus hätten, ergänzte Melanie Gasser (GLP).

Er habe einst erlebt, wie ein angetrunkener Jäger ein Reh angeschossen und das leidende Tier nicht einmal selber bemerkt habe, berichtete Hanspeter Steiner (EVP). Nüchtern betrachtet sei es gut, dem Vorstoss zuzustimmen.

«Hoher Kontrollaufwand»

Nichts von einer Gesetzesanpassung wissen wollten die Regierung und die Mehrheit des Grossen Rates. Jäger seien meistens im Auto unterwegs und müssten sich deshalb ohnehin an die Regeln im Strassenverkehrsgesetz zu Alkohol, Betäubungsmitteln und Medikamenten handeln.

Zudem müssten Jäger strenge Anforderungen erfüllen, damit sie einen Jagdschein bekämen, sagte Anne-Caroline Graber (SVP). Die Einhaltung der Vorschriften könnte nur mit unverhältnismässig hohen Kosten überprüft werden. Dutzende zusätzlicher Beamte müssten an Wochenenden durch unwegsames Gelände streifen, um verhaltensauffällige Jäger ins Röhrchen blasen zu lassen.

Ein Alkoholverbot könnte auch anderswo sinnvoll sein, zum Beispiel auf der Skipiste oder beim Aare-Gummiböötlen, sagte Sibylle Plüss-Zürcher (FDP). Die FDP setze aber auf Eigenverantwortung.

«Unsere Jäger sind seriös», betonte André Roggli (Mitte). Jagdunfälle unter Alkoholeinfluss würden schon heute geahndet, er habe aber kaum je von einem solchen im Kanton Bern gelesen. Auch Ernst Tanner (EDU) sah keinen Bedarf nach einer weiteren Gesetzesvorschrift.

«Rostiger Paragraph des Jahres»

Samuel Krähenbühl (SVP) bezeichnete den Vorstoss als Kandidaten für den Rostigen Paragraphen des Jahres. Er fragte sich im Übrigen, ob man vielleicht auch eine Promillegrenze während der Session des bernischen Grossen Rates einführen sollte. «Vielleicht würden wir dann bessere Entscheide fällen.»

(hah/sda)

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