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Pro-Palästina-Besetzer an ETH fordern am Obergericht Zürich Freispruch

Police officers supervise Pro-Palestinian demonstrators during protest in the entrance hall of the main building of the ETH Zurich on Tuesday, May 7, 2024 in Zurich, Switzerland. (KEYSTONE/Michael Buh ...
Im Mai 2024 versammelten sich rund 70 Personen zu einem pro-palästinensischen Protest.Bild: KEYSTONE

Pro-Palästina-Demo an der ETH: Besetzer fordern am Obergericht Zürich Freispruch

26.10.2026, 07:3226.10.2026, 07:52

Fünf Beteiligte einer Pro-Palästina-Sitzaktion an der ETH Zürich hätten heute Montag vor dem Zürcher Obergericht stehen sollen. Das Bezirksgericht hatte die Beschuldigten im Oktober 2025 wegen Hausfriedensbruchs zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Nun fordern sie einen Freispruch. Die Gerichtsverhandlung wurde jedoch kurzfristig abgesagt.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte im Oktober 2025 fünf von sieben Beschuldigten wegen Hausfriedensbruchs zu bedingten Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen. Bei zwei weiteren Beschuldigten lagen keine gültigen Strafanträge vor. Weil sie Angestellte der ETH sind, hätte der Präsident den Antrag stellen müssen, nicht die Sicherheitsbeauftragte.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Sitzstreik vom Mai 2024 mit rund 70 Personen. Die Teilnehmenden forderten ein Ende der Zusammenarbeit der ETH mit israelischen Universitäten. Nach Aufforderung der Polizei verliess der Grossteil der Demonstrierende das Gebäude. Einzelne verblieben im Gebäude und wurden von Polizisten hinausgetragen.

Das Gericht erachtete das Hausrecht der ETH durch die Verbliebenen als verletzt. Das Verweilen gehe über den eigentlichen Zweck der Haupthalle hinaus. Argumente der Verteidigung wie Notstand, Meinungsfreiheit oder die Genozidkonvention liess das Gericht nicht gelten. Es verwies auf legale Handlungsoptionen, da die Schulleitung im Vorfeld Gesprächsbereitschaft signalisiert hatte.

Meinungsfreiheit selektiv behandelt

Freisprüche gab es für alle sieben Beschuldigten vom Vorwurf der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration. Die städtische Polizeiverordnung findet auf dem Areal der eidgenössischen Hochschule keine Anwendung.

Die Verteidigung meldete Berufung gegen die Schuldsprüche und die Auferlegung der Verfahrenskosten an. Die Aktivistinnen und Aktivisten warfen der ETH im Verfahren vor, die Meinungsfreiheit selektiv zu handhaben. (sda)

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