Schweiz
Gesellschaft & Politik

Eigenmietwert-Abschaffung: Mieterverband stellt sich gegen Vorlage

Wer Wohneigentum besitzt, muss dafür in der Steuererklärung den Eigenmietwert ausweisen.
Wer Wohneigentum besitzt, muss dafür in der Steuererklärung den Eigenmietwert ausweisen.Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 29. 10. 2024)

Der Mieterverband stellt sich gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts

Das ist ein empfindlicher Rückschlag für die Abschaffung des Eigenmietwerts. Der gewichtige Mieterverband entzieht dem Projekt seine Liebe. Das verschlechtert die Aussichten an der Urne zusätzlich.
29.11.2024, 22:54
Michael Graber / ch media
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Eine Lösung schien in Griffweite: Die Kommission des Ständerats war beim Eigenmietwert grossmehrheitlich auf die Linie des Nationalrats umgeschwenkt. Der Plan lautet: Die ungeliebte Steuer soll sowohl für Erst- als auch Zweitwohnungen abgeschafft werden, dafür sollen praktisch alle Steuerabzüge wegfallen. Heute wird Hausbesitzern eine fiktive Miete verrechnet, die sie als Einkommen bei den Steuern ausweisen müssen. Dafür können Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden.

So kommt ein ordentlicher Batzen in die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Seit Jahren ringt das Parlament darum, wie der Eigenmietwert abgeschafft werden kann. Eine der jetzt geplanten Massnahmen betrifft vor allem die Bergkantone mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen. Diese sollen damit besänftigt werden, dass gleichzeitig die Möglichkeit einer Objektsteuer in die Verfassung geschrieben wird.

Im Nationalrat wurde dieser Kompromiss von Mitte-Links getragen. Die bürgerliche Seite wollte, dass die Abzugsmöglichkeiten zumindest teilweise bleiben sollen, auch wenn der Eigenmietwert wegfällt. Nun zeichnet sich scharfer Gegenwind gegen den ausgearbeiteten Kompromiss ab. Und zwar ausgerechnet von links.

Eigentümer nicht weiter bevorteilen

Der Vorstand des Mieterinnen- und Mieterverbandes (MV) hat entschieden, dass er die Vorlage zur Ablehnung empfiehlt. «Die Steuerausfälle sind schlicht zu hoch», sagt MV-Vizepräsident und Nationalrat Michael Töngi (Grüne/Luzern). Der Bund rechnet bei einem durchschnittlichen Hypozins von 1,5 Prozent mit Einnahmeausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden in der Höhe von 1,67 Milliarden Franken. Es sei nicht opportun, die Eigentümer gegenüber den Mietern steuerlich weiter zu bevorteilen, so Töngi.

Michael Töngi
«Die Steuerausfälle sind schlicht zu hoch», sagt MV-Vizepräsident und Nationalrat Michael Töngi.

Entschieden hat der MV allerdings erst, dass er die Ablehnung der Vorlage empfiehlt. Zuerst tagt der Ständerat am 12. Dezember über die Vorlage, am 16. Dezember soll der Nationalrat dann die letzte Differenz bereinigen und schliesslich muss sie auch noch die Schlussabstimmung überstehen. Das alles geht auch ohne die Stimmen der Linken, das weiss auch Töngi. Denkbar ist aber, dass die nun vorgeschlagene Variante einigen bürgerlichen Politikern schlicht zu wenig weit geht, und dann könnte es äusserst knapp werden. Auch der Hauseigentümerverband pocht auf weitere Abzugsmöglichkeiten und sagt nur zähneknirschend Ja.

Noch keinen Beschluss hat der MV dazu gefasst, wie er mit einem allfälligen Referendum umgehen will. «Das entscheiden wir dann, wenn es so weit ist», sagt Töngi. Er persönlich hat sich noch nicht entschieden, ob er die Vorlage ablehnen wird. «Auch im Wissen darum, dass sonst vielleicht eine neue Vorlage kommt, die zu noch viel grösseren Ausfällen führt», wie Töngi zugibt.

Die Westschweiz stimmt mieterfreundlich

Es besteht zudem eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass es gar kein Referendum braucht. Die Objektsteuer für Zweitliegenschaften braucht sowieso eine Abstimmung, weil dafür eine Verfassungsänderung notwendig ist. Und geht es nach dem Ständerat, werden die beiden Vorlagen verknüpft. Also, nur wenn die Objektsteuer eine Mehrheit findet, wird auch der Eigenmietwert abgeschafft.

Wird diese Abstimmung zum generellen Plebiszit über den Eigenmietwert, ist das für die Abschaffungsfreunde ein heikles Spiel. Das darum, da eine Verfassungsänderung immer auch ein Ständemehr benötigt. Das dürfte ein schwieriges Unterfangen werden. Bereits ihren Widerstand angekündigt haben die Bergkantone. Sie haben wenig Lust auf den Wegfall des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften und – vor allem – den damit verbundenen Steuerausfällen.

Die Konferenz der Gebirgskantone forderte in ihrer Vernehmlassungsantwort, «zwingend am heutigen System festzuhalten». Zu hoch seien die Ausfälle. Dass diese mit einer neuen Objektsteuer kompensiert werden können, halten die Gebirgskantone nur für «schwer vorstellbar». Zu der Konferenz gehören Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis. Macht: 6,5 Stände. Damit das Ständemehr erreicht wird, braucht es mindestens 12 Standesstimmen.

Wenn nun der MV eine ablehnende Haltung empfiehlt, dürfte es schwierig werden. Ein Blick auf den vergangenen Abstimmungssonntag zeigt, dass vor allem die Westschweiz sehr mieterfreundlich abstimmt – und die Empfehlungen des MV ein grosses Gewicht haben dürften. Sagen nur Genf, Waadt, Neuenburg und Jura zusätzlich Nein zu der Objektsteuer, könnte diese bereits vom Tisch sein. Dazu kommt, dass sich in der Vernehmlassung 19 aller Kantone ablehnend gegen diese neue Verfassungsbestimmung geäussert haben.

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161 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lilamanta
30.11.2024 00:01registriert Dezember 2018
Der Eigenmietwert für Zweitwohnsitze sollte bleiben. Das wäre doch ein Kompromiss.
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Beat_
29.11.2024 23:45registriert Dezember 2018
Ein kompletter Wechsel: keine Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen. Kein Eigenmietwert.
Dann werden die Steuerausfälle nicht so gross, und Menschen, die sich das Haus erarbeitet haben, können dann auch noch mit Rente darin leben.
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Garp
29.11.2024 23:19registriert August 2018
Wenn man die gleichzeitig die Schuldzinsen nicht mehr abziehen kann, bin ich für eine Abschaffung. Grad für Rentner wird es heikel, wenn ihr Gebäude neu ein geschätzt wird.
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