Schweiz
Gesundheit

Badende landen wegen tiefer Pegelstände im Paraplegiker-Zentrum

KEYPIX - Menschen springen vom Altenbergsteg in die Aare, fotografiert von der Kornhausbruecke aus, am Samstag, 4. Juli 2026 in Bern. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Kopfsprünge in Flüsse und Seen können aktuell fatale Folgen haben.Bild: keystone

Badende landen wegen tiefer Pegelstände im Paraplegiker-Zentrum

14.08.2026, 09:5414.08.2026, 09:54

Die Pegelstände vieler Schweizer Gewässer sind aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode aktuell auf einem rekordtiefen Niveau. Fast alle Fliessgewässer und Seen in der Schweiz weisen derzeit einen «sehr tiefen» Abfluss respektive Wasserstand auf, wie die Karte aller hydrologischen Messstationen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zeigt.

Nicht nur für die Natur hat das fatale Folgen – auch für Badende können die tiefen Wasserpegel gefährlich werden. Schätzen sie die Wassertiefe falsch ein, könne das schwerste Verletzungen verursachen, warnt Christoph Merki, Mediensprecher der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG, gegenüber Nau. «Besonders Kopfsprünge können zu lebensverändernden Schäden an Wirbelsäule und Rückenmark führen.»

Sensibilisierung der Bevölkerung zentral

In der Schweizer Paraplegiker-Stiftung in Nottwil LU sind aktuell drei Patienten registriert, die wegen des tiefen Pegels verunfallt sind, bestätigt Mediensprecherin Manuela Marra dem Nachrichtenportal.

Warnhinweise gibt es an den Ufern von Seen oder Flüssen kaum. Dabei sei die Sensibilisierung der Bevölkerung zentral, so Marra gegenüber «Nau». Vor allem bei tiefen oder schwankenden Wasserständen könnten Kopfsprünge sowie Arschbomben in Seen «schwerwiegende Verletzungen bis hin zu einer Querschnittlähmung verursachen», betont auch sie.

Einige Badis, etwa am Zürichsee, haben ihre Sprungtürme aufgrund der tiefen Pegelstände bereits gesperrt. Auch Kopfsprünge sind inzwischen teilweise verboten. Sprunganlagen sind laut dem Schweizerischen Badmeister-Verband SBV nur offen, wenn das Wasser eine gewisse Mindesttiefe hat, schreibt «Nau». Bei einem Ein-Meter-Sprungbrett ist eine Wassertiefe von 3,40 Metern erforderlich. Für das Drei-Meter-Brett müssen es 3,80 Meter sein.

Trotz der Gefahr sind in diesem Jahr bislang weniger Patientinnen und Patienten aufgrund eines Sprunges ins Wasser mit einer Querschnittlähmung eingeliefert worden als sonst, sagt Marra gegenüber «Nau». Gründe könnten die Vorkehrungen und die Vorsicht der Badenden sein. (hkl)

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