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Anti-Folter-Kommission kritisiert Ausschaffungen psychisch Kranker

Barbed wire is installed in the outdoor area at the airport prison in Kloten in the canton of Zurich, Switzerland, on January 14, 2016. The airport prison has the departments pretrial detention, corre ...
Blick aus dem Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich.Bild: KEYSTONE

Anti-Folter-Kommission kritisiert Ausschaffungen psychisch Kranker

07.07.2026, 11:5907.07.2026, 13:11

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter hat in ihrem Jahresbericht 2025 Mängel bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg festgestellt. Sie kritisiert insbesondere den Umgang mit psychisch kranken Personen und fordert besseren Schutz.

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) legte ihre Feststellungen in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht dar. Im Jahr 2025 beobachtete die Kommission 46 Sonderflüge und begleitete 35 Familien mit 77 Kindern, wie die NKVF mitteilte.

Mangelhafte medizinische Beurteilung

Ein zentraler Kritikpunkt der NKVF war die Beurteilung der Transportfähigkeit von Personen mit psychischen Erkrankungen. Diese erfolge oft nur auf Basis von Akten, die teilweise veraltet oder unvollständig seien. Die Kommission empfahl deshalb die Entwicklung klarer Kriterien. Zudem solle bei einer Veränderung des psychischen Zustands eine neue medizinische Prüfung stattfinden.

Gemäss dem Bericht gab es auch Rückführungen von Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, die teils direkt aus stationären psychiatrischen Behandlungen kamen. Ein solches Vorgehen könne ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Die NKVF sprach sich dafür aus, auf Zwangsausschaffungen von Personen in stationärer Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Dasselbe gelte für Menschen, die ihr Verhalten krankheitsbedingt nicht steuern könnten.

Mangelhafte medizinische Versorgung

Weitere Mängel stellte die Kommission bei der medizinischen Versorgung fest. So seien die medizinische Begleitung ab der Festnahme, die Abgabe notwendiger Medikamente und eine passende Anschlusslösung im Zielland nicht immer gewährleistet. Bei schweren Erkrankungen oder Suizidgefahr sei eine medizinische Begleitung von der Anhaltung bis zur Übergabe im Zielstaat nötig. Rückführungen von Personen in fürsorgerischer Unterbringung ohne gesicherte Anschlusslösung erachtete die Kommission als unzulässig.

Kritik am Umgang mit Kindern

Auch im Umgang mit Familien und Kindern gab es trotz Fortschritten Kritikpunkte. So seien weiterhin Kinder ohne ihre Eltern oder Familien nachts angehalten worden. Zudem sei es zu körperlichen Durchsuchungen und Zwangsmassnahmen bei Kindern gekommen, so die NKVF. Schliesslich bemängelte der Bericht einen lückenhaften Austausch medizinischer Informationen.

Grundsätzlich sei der Umgang der Polizeikräfte mit den Betroffenen professionell und respektvoll gewesen. Dennoch stellte die Kommission menschenrechtlich problematische Praktiken fest. Dazu zählten präventive Zwangsmassnahmen, die Verweigerung von Telefonanrufen und das Fehlen von professionellen Übersetzungen. (maw/sda)

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