Fast zwei Jahre ist es her, seit bekannt wurde, dass die Arosa Bergbahnen Saison-Skipässe im Wert von 550 Franken an Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker sowie Behördenvertreter und Behördenvertreterinnen abgegeben haben. Die Bündner Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe untersucht und erhebt nun Anklage gegen den Geschäftsführer und den Verwaltungspräsidenten. Das zeigten Recherchen von SRF Investigativ.
Es stellte sich die Frage, ob Geschenke in dieser Höhe eine Beeinflussung oder einfach grosszügig sind. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Vorteilsgewährung Anklage. Denn solche Geschenke seien illegale Beeinflussungsversuche, sagt der Sprecher der Bündner Staatsanwaltschaft gegenüber SRF.
Eine Vorteilsgewährung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Es gilt für den Verwaltungspräsidenten und den Geschäftsführer die Unschuldsvermutung. Die Arosa Bergbahnen hätten auch letzte Saison gewissen Personen Gratisabos angeboten, schreibt SRF.
Auch gegen die Personen, die ein Gratisabo erhalten haben, wird ermittelt. Die Untersuchung läuft noch, aber auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Hier gehe es um Vorteilsnahme, sagt die Staatsanwaltschaft gegenüber SRF.
Im Wallis kam es zu ähnlichen Fällen. Nach dem Aroser Fall wurde damals bekannt, dass auch dort mehrere Bergbahnen solche Geschenke an die Politiker und Politikerinnen machten.
(oee)