Schweiz
Homosexualität

Sexualität-Diskriminierung ist in der Schweiz strafbar

ARCHIV - ZU DEN EIDG. ABSTIMMUNGEN AM SONNTAG, 9. FEBRUAR 2020, MIT DEM THEMA DISKRIMINIERUNG, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Members of the Gay and Lesbian community partic ...
In der Schweiz ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ab Juli 2020 verboten.Bild: KEYSTONE

Diskriminierung aufgrund der Sexualität ist ab 1. Juli strafbar

Die neue Strafnorm, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe stellt, tritt ab 1. Juli 2020 in Kraft. Dies entschied am Freitag der Bundesrat.
03.04.2020, 13:0330.06.2020, 21:36
Mehr «Schweiz»

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass er die neue Strafnorm, die Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe stellt, am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Das Stimmvolk hat im Februar die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm deutlich gutgeheissen. Der Ja-Stimmen-Anteil lag bei 63,1 Prozent.

Mit der Zustimmung des Stimmvolkes wird nun die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitert. Heute schützt Artikel 161 des Strafgesetzbuches vor Diskriminierung und Hetze wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Ethnie oder Religion.

Anti-Rassismus- wird zum Diskriminierungsartikel

Bereits heute macht sich unter Umständen strafbar, wer Einzelpersonen oder klar definierte Gruppen herabwürdigt. Wer dagegen «die Homosexuellen» herabwürdigt, hat nichts zu befürchten. Das wird sich nun ändern.

Was genau noch erlaubt und was verboten sein wird, sorgte im Abstimmungskampf für Kontroversen. Die Auslegung wird Sache der Gerichte sein. Die Anti-Rassismus-Strafnorm hat in der heutigen Form zu durchschnittlich 24 Verurteilungen pro Jahr geführt.

Äusserung muss öffentlich und vorsätzlich diskriminierend sein

Gemäss der Praxis des Bundesgerichts müssen die diskriminierenden Äusserungen öffentlich sein und vorsätzlich, damit sich jemand strafbar macht. Ausserdem müssen sie so heftig sein, dass sie den Kern der Menschenwürde tangieren. Witze am Stammtisch sind nicht betroffen, sofern Unbeteiligte nicht mithören müssen. Auch wer sich beispielsweise öffentlich gegen die Ehe für homosexuelle Paare ausspricht, riskiert keine Strafe.

Bestraft werden könnte dagegen Hetze gegen «die Homosexuellen» im Internet. Eine Strafe würde auch riskieren, wer jemandem aufgrund der sexuellen Orientierung eine Leistung verweigert, die für die Allgemeinheit bestimmt ist. Das könnte unter Umständen auch ein Lokal betreffen, das Heterosexuelle abweist. (pit/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Recht so: Eltern begleiten ihre Kinder mit bedingungslosem Stolz an die Gay Pride!
1 / 19
Recht so: Eltern begleiten ihre Kinder mit bedingungslosem Stolz an die Gay Pride!
«So ein spezielles Wochenende, an dem ich die Pride mit meiner Mutter feiere.»

Quelle: twitter / @AaronRhodes
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Australischer Abgeordneter macht seinem Partner einen Antrag
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
29 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Joe Smith
03.04.2020 13:52registriert November 2017
Unwissenheit schützt vor Kommentieren nicht: Nirgends im Gesetz die Homosexualität erwähnt, sondern nur die sexuelle Orientierung allgemein. Steht übrigens sogar im letzten Satz des obigen Artikels.
734
Melden
Zum Kommentar
29
    Abbruch statt Ausbau: Schweizer Industrie macht bei Trumps Zollwahn nicht mit
    Der amerikanische Markt ist für die hiesigen Industriefirmen sehr wichtig, dennoch knicken sie nicht ein. Eine neue Umfrage des Branchenverbands Swissmem bringt Überraschendes zutage.

    Martin Hirzel ist ein ruhiger Mann. Doch wenn der oberste Schweizer Industrievertreter auf Donald Trumps Zollhammer zu sprechen kommt, dann werden seine Worte lauter. Sollten die USA hart bleiben und die Schweiz nach der 90-tägigen Schonfrist mit einem Einfuhrzoll von 31 Prozent belegen, dann sei das «schädlich », ja sogar «dramatisch» für den hiesigen Werkplatz. Mehr als die Hälfte der Schweizer Industriefirmen müsste mit empfindlichen Margenverlusten rechnen, ein Viertel dürfte sich aus dem Geschäft mit den USA gar ganz zurückziehen.

    Zur Story