Schweiz
Homosexualität

Kanton Bern schafft Grundlagen für Verbot von Konversionstherapien

Kanton Bern schafft Grundlagen für Verbot von Konversionstherapien

09.03.2022, 18:1509.03.2022, 18:15
Gleichgeschlechtliche Liebe ist keine Krankheit und muss deshalb auch nicht therapiert werden. In diesem Sinne hat in Deutschland nach dem Bundestag auch der Bundesrat ein Verbot der "Konversions ...
Bild: sda

Sogenannte «Homo-Heilungen» sollen im Kanton Bern verboten werden. Das Berner Kantonsparlament hat am Mittwoch deutlich einem überparteilichen Vorstoss mit dieser Forderung zugestimmt.

Mit 90 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwies das Kantonsparlament die Motion aus den Reihen von Grünen, SP, Alternativen Linken, GLP, FDP, Mitte und SVP der Kantonsregierung.

Sogenannte Konversionstherapien gehen davon aus, dass Menschen mit einer homosexuellen Veranlagung zu heterosexuellen Menschen «umgepolt» werden müssen. Die Therapien erfolgen in derFalschannahme, dass es sich bei Homosexualität um eine Krankheit handelt, die es zu heilen gilt.

Es sei an der Zeit, solche Therapien zu verbieten, sagten die Befürworterinnen und Befürworter des Vorstosses. Denn sie schadeten den Betroffenen. Oft komme es zu Angststörungen, mangelndem Selbstwert-, Scham- und Schuldgefühlen, Depressionen oder posttraumatischen Störungen.

Die zweifelhaften Therapieversuche würden zudem oft von Laien durchgeführt, nicht von Fachpersonen, und fänden im familiären oder religiösen Umfeld statt. Erst wenn ein Straftatbestand vorliege, könne heute reagiert werden. Das sei ungenügend.

Die Gegnerinnen und Gegner des Vorstosses führten aus, der Staat müsse nicht alles regeln. Wenn in einer Therapie Druck ausgeübt werde, gebe es heute schon Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Die Kantonsregierung wandte sich gegen die Überweisung des Vorstosses. Der Bund sei daran, sich des Themas anzunehmen. Dann habe man eine landesweite Regelung statt einen kantonalen Flickenteppich. (sda)

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