Angeblicher Mordkomplott gegen Trump: WEF-Mitarbeiterin in der Schweiz festgenommen
Ende Januar besuchte US-Präsident Donald Trump das WEF in Davos. Wie die Zeitungen von Tamedia nun berichten, kam es im Zusammenhang mit der Anreise des US-Präsidenten zu einer Festnahme: Eine WEF-Mitarbeiterin wurde an ihrem Arbeitsort in Cologny GE abgefangen und während mehr als sechs Stunden einvernommen.
Der Festnahme war eine E-Mail eines anonymen Absenders vorausgegangen, wie Tamedia schreibt. Diese sei kurz vor der Anreise Trumps bei der US-Botschaft in Bern eingegangen. Darin sei von einem Attentat der später festgenommenen Frau auf Trump gewarnt worden. «Wir wollen Sie darüber informieren, dass es eine dringliche Bedrohung des Lebens von Präsident Trump in Davos gibt», habe es in fehlerhaftem Englisch geheissen.
Bei der verdächtigten WEF-Mitarbeiterin handle es sich um eine iranische Agentin. Der Mail-Absender schrieb, man habe «verlässliche Informationen», wonach sie eine Operation koordiniert habe, um Trump bei dessen Besuch in Davos zu ermorden.
Festnahme erfolgte innert Kürze
Die Mail erreichte die US-Botschaft am späten Morgen des 21. Januar – also zu einem Zeitpunkt, als Trump bereits unterwegs in Richtung Schweiz war. Die Botschaft kontaktierte deshalb die Bundesanwaltschaft. Diese habe die Warnung «sehr ernst» genommen, wie sie gegenüber Tamedia und dem Genfer Studio der ARD schreibt. Man sei «sofort aktiv» geworden: So sei ein Verfahren wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen für einen Mord eingeleitet worden. Kurz darauf erfolgte der Zugriff in der Westschweiz.
Wie Tamedia weiter berichtet, handelte es sich bei der betroffenen Frau tatsächlich um eine WEF-Mitarbeiterin iranischer Herkunft. Diese lebt seit mehreren Jahren in einem westlichen Land, wo sie mittlerweile Staatsbürgerin ist. Zum Zeitpunkt der Warnung war sie erst rund dreieinhalb Monate vom WEF angestellt, wo sie als IT-Expertin arbeitete.
Keine Hinweise auf Mordkomplott
Ob die Frau tatsächlich eine Bedrohung für Trump darstellen würde, sei für die Sicherheitsbehörden zunächst nur schwer abzuschätzen gewesen, schreibt Tamedia weiter. Kurz vor dem WEF habe sie sich Hunderte Kilometer von Davos entfernt im Kanton Genf befunden, zudem habe sie weder über eine Akkreditierung verfügt noch über eine Möglichkeit, Badges für das Gipfeltreffen auszustellen. Um kein Risiko einzugehen, sei sie trotzdem festgenommen worden.
Bei der folgenden Befragung habe die Frau die Vorwürfe bestritten. Sie habe den Iran vor langer Zeit verlassen und sei in den letzten zwölf Jahren nur ein einziges Mal – für eine Hochzeit von Verwandten – ins Land zurückgekehrt. Sie habe zwar noch die Staatsbürgerschaft, aber keinerlei andere gültige Papiere des Landes. Zudem stehe sie nur noch mit Tanten über soziale Netzwerke in Kontakt.
Das Regime verachte sie, nicht zuletzt den Umgang mit den Demonstrierenden. «Es gibt wirklich schreckliche Dinge, die dort passieren», soll sie gesagt haben – zudem habe sie auch auf Facebook ihre Unterstützung für die Demonstrierenden ausgesprochen, schreibt Tamedia.
Auch beim Durchsuchen von zwei beschlagnahmten Handys sowie ihres Computers hätten sich keine Hinweise darauf gezeigt, dass es sich bei der Frau um eine Agentin handeln könne. Gleichwohl hätten die Sicherheitskräfte kein Risiko eingehen wollen: Die Beschuldigte wurde erst freigelassen, als sich Trump bereits wieder im Flieger in Richtung USA befand.
Die Ermittlungen liefen in der Folge vier Monate weiter, Hinweise auf einen geplanten Mord gab es aber auch dann keine, wie Tamedia schreibt. Im Mai wurde das Strafverfahren eingestellt. Die Anschuldigungen aus dem anonymen Mail hätten sich nicht bestätigt, heisst es.
Viele offene Fragen
Ihren Job am WEF ist die Frau mittlerweile trotzdem los. Nur einen Tag nach ihrer Freilassung wurde sie wegen angeblicher Verstösse gegen Vertraulichkeitsbestimmungen entlassen. Weitere Details sind nicht bekannt, man kommuniziere nicht über vertrauliche Personalfragen, so das WEF gegenüber Tamedia. Auch der Anwalt der Frau äusserte sich nicht. Gemäss der Bundesanwaltschaft hängt die Kündigung nicht direkt mit der Strafuntersuchung zusammen. Für die Verteidigungskosten erhielt sie 3675 Franken, zudem 200 Franken für den Freiheitsentzug.
Offen bleibt bis heute, wer und was hinter der Mail steckte, die den Fall ins Rollen brachte. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen Verdachts auf falsche Anschuldigung eröffnet, schreibt Tamedia. Klar ist bisher, dass das verwendete E-Mail-Konto von einem Schweizer Provider stammt. Es wurde kurz vor dem Versenden eröffnet und seither nicht mehr verwendet. (dab)
