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Miertrechtänderung:Hauseigentümer-Vertreterin wehrt sich gegen Vorwürfe

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Hauseigentümer-Vertreterin wehrt sich gegen Gier-Vorwürfe: «Wir wollen Klarheit»

Die Gegner der Mietrechtsänderung sprechen von einem Angriff auf den Mieterschutz. Im Interview wehrt sich Ständerätin und HEV-Vizepräsidentin Brigitte Häberli-Koller gegen die Vorwürfe – und nimmt den Bundesrat in die Pflicht.
18.11.2024, 15:21
Christoph Bernet / ch media
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Weshalb braucht es die zwei Änderungen am Mietrecht, über die wir am Sonntag abstimmen?
Brigitte Häberli-Koller:
Es geht um klare Regeln, Rechtssicherheit und um Transparenz. Aus diesen Gründen sind im Parlament die entsprechenden Vorstösse eingereicht und von einer deutlichen Mehrheit angenommen worden.

Brigitte Haeberli-Koller, Staenderaetin die Mitte, spricht waehrend einer Medienkonferenz ueber das ueberparteiliche Nein-Komitee zur 13. AHV-Rente in Bern, am Dienstag, 23. Januar 2024}. (KEYSTONE/An ...
Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) ist Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbands Schweiz.Bild: keystone

Der Bundesrat lehnte die Änderungen in der parlamentarischen Debatte ab. Er war der Ansicht, das geltende Recht sei ausreichend und die Änderungen seien nicht ausgewogen. Weshalb hat die bürgerliche Mehrheit nicht darauf gehört?
Die klare Mehrheit in beiden Kammern hat Handlungsbedarf erkannt. Es wäre zielführender, eine Gesamtrevision des Mietrechts anzupacken. Leider sind die von Bundesrat Guy Parmelin organisierten Runden Tische zum Mietrecht gescheitert – in erster Linie an der Mieterschaftsvertretung. Deshalb ist man im Parlament tätig geworden. Jetzt empfiehlt der Bundesrat, die beiden Vorlagen anzunehmen..

... weil ihn die Verfassung dazu verpflichtet, die Haltung des Parlaments zu vertreten. Nächste Frage: Die Anpassungen seien nur geringfügig, behaupten die Befürworter. Weshalb ziehen Sie dann mit einem deutlich höheren Budget als die Gegenseite in den Abstimmungskampf, nämlich rund 3,3 Millionen Franken?
Man muss die beiden Änderungen im Gesamtzusammenhang sehen. Wir brauchen Rechtssicherheit, damit die Motivation zur Schaffung von neuem Wohnraum entsteht. Ich denke da etwa an jenen Hausbesitzer in meiner Thurgauer Wohngemeinde, der in seinem Haus zwei neue Wohnungen einbaut, weil er sagt: Ich möchte mein Haus besser ausnutzen, dabei mehr Wohnraum schaffen und natürlich auch gewisse Einnahmen erzielen. Solche Schritte wollen wir ermutigen, und dafür braucht es klare Regeln.

Die Abstimmungen im Video erklärt:

Video: watson

Bei der Untermiete müssen Mietende neu mit handschriftlicher Unterschrift eine vorgängige Einwilligung des Vermieters einholen. Anderswo im Mietrecht, etwa bei der Mitteilung von Mietzinserhöhungen, hat man die formalen Vorschriften abgebaut. Weshalb der Formalismus?
Aufgrund der Erfahrungen aus der heutigen Praxis sind wir der Ansicht, dass eine schriftlich festgehaltene Abmachung im Sinne aller drei Parteien ist – Vermieter, Mieter und Untermieter. Das verlangt auch die links regierte Stadt Zürich bei ihren eigenen Wohnungen, deren Untermiete sie im Übrigen auf ein Jahr befristet,

Die Regeln der Stadt Zürich betreffen Wohnungen im Eigentum der öffentlichen Hand, teilweise subventioniert und mit Mindestbelegungsvorschriften, da drängen sich strengere Anforderungen auf.
Wir schlagen eine Befristung von zwei Jahren vor. Ich muss sagen, ich verstehe den Widerstand hier wirklich nicht.

Diese Frist gilt aber für alle Untermietverhältnisse der Schweiz. Nach zwei Jahren können Vermieter die Untermiete ohne Begründung verweigern. Verändert das die Machtbalance?
Nein, das Recht auf Untermiete bleibt bestehen. Wir präzisieren es einfach und beschränken es grundsätzlich auf zwei Jahre. Aber es handelt es sich um sogenannt dispositives Recht. Im gegenseitigen Einverständnis sind auch längere Untermieten problemlos möglich. Ich bin der Meinung: Angesichts der herrschenden Wohnungsknappheit ist es nach zwei Jahren Untermiete angebracht, dass sich Mieter für eine Rückkehr entscheiden oder die Wohnung freigeben.

Es werden nicht nur ganze Wohnungen untervermietet. Wohngemeinschaften oder ältere Menschen, die nach dem Tod eines Partners in ihrer Wohnung bleiben möchten, vermieten einzelne Zimmer, um die Wohnkosten zu teilen. Ist das in Zukunft noch möglich?
Selbstverständlich. Untermieten sind schon heute nur mit Einverständnis des Vermieters möglich. Bei solchen Konstellationen muss man das Gespräch suchen und eine klare, transparente Vereinbarung abschliessen. Daran ändert sich nichts. Wir wollen lediglich mehr Rechtssicherheit und weniger Missbräuche.

Untermiete kommt auch bei Geschäftsmieten häufig vor, etwa bei Gemeinschaftsarztpraxen, in Coiffeursalons oder Bürogemeinschaften. Hier tätigt die Mieterschaft oft hohe Investitionen in die gemieteten Räumlichkeiten. Bringt die Befristung auf zwei Jahre nicht mehr Unsicherheit?
Die allermeisten Geschäftsmietverhältnisse sind befristete Mietverträge mit langjährigen Laufzeiten. Diese Verträge regeln in den allermeisten Fällen sorgfältig Fragen wie die Entschädigung für Investitionen oder die Untermiete schon heute. Hier ändert sich mit den vorgeschlagenen Änderungen an der Praxis kaum etwas. Der Schweizerische Gewerbeverband hat übrigens klar die Ja-Parole zu beiden Vorlagen gefasst.

Die zweite Vorlage betrifft den Eigenbedarf, der soll einfacher geltend gemacht werden können. Wie hoch ist der Problemdruck hier wirklich?
Es geht hier wirklich nur um eine Änderung der Definition. Dringlichkeit bedeutet für mich der absolute Notfall. Wir möchten das etwas ausweiten. Es gibt heute stossende Fälle, gerade für Unternehmen, die ausbauen möchten. Es sollte unter Einhaltung aller Fristen und Rechtsmittel möglich sein, die eigenen Räumlichkeiten innert einigermassen absehbarer Zeit selber nutzen zu können. Das verlangt auch das Eigentumsrecht.

Darüber wird abgestimmt
Am 24. November kommen zwei Änderungen des Obligationenrechts zur Abstimmung, welche das Mietrecht betreffen. Eine behandelt die Untermiete: Neu müssten Mietende vorgängig und handschriftlich unterzeichnet die Zustimmung ihres Vermieters für eine Untermiete einholen. Neu wären Untermieten grundsätzlich auf zwei Jahre befristet. Vermietende und Mieter können sich auf längere Untermieten einigen. Die andere Änderung betrifft den Eigenbedarf: Neu sollen Eigentümer Mietverhältnisse nicht nur bei «dringendem» Eigenbedarf kündigen können, sondern wenn dieser bei «objektiver Beurteilung bedeutend und aktuell» ist. Fristen und Rekursmöglichkeiten bleiben unverändert. (cbe)

Die Gegenseite behauptet, in Wahrheit solle Rauswurf von Mietern erleichtert werden, um nach einem Mieterwechsel die Mietzinse zu erhöhen. Zu Recht?
Nein, das ist absolut falsch. Wir wollen Klarheit und ein gutes Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern. Jeder Mieterwechsel ist mit Aufwand, Unannehmlichkeiten und Kosten verbunden. Es gibt für Vermietende deshalb nichts Besseres, als langjährige, stabile Mietverhältnisse, wie sie ja zum Glück in den allermeisten Fällen gelebt werden.

Das Parlament diskutiert bereits über die nächsten Vorstösse von Vermieterseite zu Änderungen des Mietrechts. Betreiben Sie Salamitaktik?
Nein. Mir wäre eine Gesamtrevision des Mietrechts lieber, aber da hat sich die Gegenseite wenig kooperativ gezeigt. Deshalb hat das Parlament nun einzelne Punkte aufgegriffen und diskutiert über Änderungen. Dort, wo sich Mehrheiten ergeben, kann das Referendum ergriffen werden und am Ende das Volk entscheiden. Ein ganz normaler politischer Prozess.

Aktuell debattiert das Parlament über die vereinfachte Erhöhung der Mietzinse und die erschwerte Anfechtung des Anfangsmietzinses. Nach Jahren mit stark steigenden Mieten und guten Renditen wirkt das wie von Gier getriebene Interessenspolitik der Vermieter.
Man muss das in einem grösseren Zusammenhang sehen. Grundsätzlich geht es darum, dass wir in unserem Land mehr Wohnraum schaffen. Wir müssen private und institutionelle Eigentümer dazu motivieren, mehr und verdichtet zu bauen. Klare Regeln und gute Bedingungen erleichtern den Bau von neuem, gutem Wohnraum. Davon profitieren beide Seiten.

Mit der angestrebten vereinfachten Erhöhung von Mietzinsen wird keine einzelne neue Wohnung gebaut, es steigt einfach die Rendite.
Da bin ich anderer Ansicht. Es geht darum, bei einem Mieterwechsel die Mietzinse unter gewissen Umständen den Gegebenheiten anpassen zu können. Selbstverständlich immer im gegenseitigen Einverständnis und unter Respektierung aller zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Gute Rahmenbedingungen sind nicht zuletzt wichtig, damit die institutionellen Immobilienbesitzer, also etwa unsere Pensionskassen, gut wirtschaften können.

Brigitte Haeberli-Koller, Mitte-TG, spricht zur Finanzierung der Armee, an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 3. Juni 2024 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle ...
Häberli-Koller wehrt sich gegen Gier-Vorwürfe.Bild: keystone

Das Schweizer Recht sieht keine Marktmiete, sondern eine Kostenmiete mit gedeckelter Rendite vor. Trotz sinkender Kosten für Immobilienbesitzer sind die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen. Halten sich Immobilienbesitzer nicht an die Spielregeln und verlangen überhöhte Mietzinse?
Glücklicherweise haben sich in der Schweiz alle an die geltenden Gesetze und Regeln zu halten. Das gilt selbstverständlich auch für Vermieter. Eine Rendite mit Augenmass ist nötig, um Rückstellungen zu bilden und nachhaltig zu wirtschaften. Bei Missbräuchen sieht das Mietrecht für beide Seiten umfassende Werkzeuge vor, um ihre Rechte durchzusetzen. Daran ändert sich mit den Vorlagen vom nächsten Sonntag überhaupt nichts. Wir wollen einfach Klarheit und gute Verhältnisse zwischen Vermietenden und Mietenden.

Sie wünschen sich eine Gesamtrevision des Mietrechts. Wer muss hier den ersten Schritt machen?
Es wäre wirklich zu begrüssen, wenn wir das Mietrecht grundsätzlich anschauen und beide Seiten gemeinsam umstrittene Punkte diskutieren und ausräumen könnten. Ich erwarte hier auch endlich klare Führung vom Bundesrat. Er sollte eine massvolle und sinnvolle Gesamtrevision erarbeiten und in die Vernehmlassung und dann ins Parlament schicken. (aargauerzeitung.ch)

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81 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Massalia
18.11.2024 15:50registriert Juni 2021
Und mit Klarheit meint sie Geld.

Die Unverfrorenheit und Gier des HEV ist erschreckend.
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Celtic Swiss
18.11.2024 15:42registriert Juni 2024
Paperlapapp!
Die beiden Abstimmungsfragen sind im Mietrecht schon geregelt, einfach und klar.
Hier geht es nur um die Verschlechterung der Mieter: innen im Lande und um Profitmaximierung seitens gewisser Vermieter: innen.
NEIN und nochmals NEIN!
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Massalia
18.11.2024 15:48registriert Juni 2021
Weiss die Tante, dass Untermiete v.a. in WGs verbreitet ist und nicht in der Form, dass die ganze Wohnung untervermietet wird, was der HEV aus lauter Gier fürchtet.

Entweder verstehen sie beim HEV das Mietrecht nicht oder es wird einfach eiskalt gelogen, dass sich die Balken biegen.
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