«Nicht jeder Zitierfehler ist ein Plagiat»: Richterin wehrt sich gegen schwere Vorwürfe
Plagiatsprüfer Stefan Weber dokumentiert in Ihrer Doktorarbeit 50 Plagiatsfragmente und Zitierfehler. Wie nehmen Sie dazu Stellung?
Julia Hänni: Dass sich in einer umfangreichen Dissertation mit knapp tausend Fussnoten an einzelnen Stellen handwerkliche Unsauberkeiten finden, kann kaum überraschen. Das ist von einem Plagiat klar abzugrenzen. Es handelt sich um eine eigenständige Forschungsleistung.
Sie bestreiten also nicht die dokumentierten Fehler und falschen Belege, sondern deren Einordnung als Plagiat?
Wer handwerkliche Mängel als Plagiate bezeichnet, missbraucht den Plagiatsbegriff. Man muss das auch mal mit gesundem Menschenverstand betrachten: Nicht jeder Zitierfehler ist ein Plagiat. Beim Plagiat geht es um die Frage, ob fremde Aussagen oder Gedanken als eigene Forschungsleistung dargestellt werden. Das geht in der Diskussion um Fussnoten und Zitierstandards völlig unter.
Laut Gutachten übernahmen Sie teilweise Interpretationen und Belege aus Sekundärliteratur und deklarierten diese nicht korrekt.
Ich bin mit den verwendeten Originalquellen und den philosophischen Theorien sehr vertraut und habe mich bereits vor meiner Dissertation intensiv damit auseinandergesetzt. Es mag Fussnoten geben, die ich präziser hätte formulieren können. Entscheidend ist, dass ich die Forschungsleistung eigenständig erbracht und Pionierarbeit geleistet habe, indem ich Erkenntnisse der Phänomenologie auf die Rechtsanwendung übertragen habe. Gerade die Originalität meiner Arbeit wurde bei der Beurteilung von Fachexperten besonders hervorgehoben. Ein Dissertationspreis wird heute wie damals für Originalität und einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag verliehen, nicht für die Einhaltung formaler Standards.
Würden Sie die beanstandeten Stellen heute anders formulieren oder belegen?
In der Substanz würde ich an meiner Arbeit nichts ändern. Als ich sie verfasste, gab es die heutigen Analysetools noch nicht, sondern es war Handarbeit. Mit moderner Plagiatsprüfungssoftware kann man eine Arbeit heute innert Minuten überprüfen und gefundene Formulierungen mit Künstlicher Intelligenz sogleich abändern lassen.
Sie sagen, KI hätte die problematischen Formulierungen umschreiben können. Würden die Fehler damit nicht bloss verdeckt?
Genau darin liegt das Paradox: Bei älteren Arbeiten lassen sich mit modernen Tools leicht formale Mängel finden, aber ihre Autorschaft ist unbestritten. Bei neueren Arbeiten verhält es sich umgekehrt: Dank KI-Tools kommen diese Arbeiten formal meist einwandfrei daher. Die entscheidende Frage verschiebt sich heute von der Form zum Inhalt: Stammt der Inhalt tatsächlich von einem Autor selbst oder von einem Sprachmodell? Und inwieweit wurde eine eigenständige Forschungsleistung erbracht? Formale Fehlerlosigkeit ist deshalb weniger denn je Beweis für geistige Eigenständigkeit.
Warum wollten Sie Ihre Kandidatur für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dennoch zwischenzeitlich zurückziehen?
Mein erster Reflex war, die Kandidatur aus der Schusslinie politisch motivierter Angriffe zu nehmen. Schliesslich wurde ich aber von einem breiten Kreis von Personen aus Verwaltung, Richterschaft und Universitäten ermutigt, an meiner Kandidatur festzuhalten – trotz der politischen Angriffe.
Halten Sie weiterhin an Ihrer Kandidatur für den EGMR sowie für eine neue Amtszeit am Bundesgericht fest?
Meine Tätigkeit am Bundesgericht stand nie in Frage. Nachdem ich erfahren hatte, dass das Bundesamt für Justiz die Vorwürfe bereits vor der Nomination geprüft und als nicht zutreffend erachtet hatte, sah ich keinen Grund mehr, meine Kandidatur für den EGMR zurückzuziehen.
Sie werden für die Richterämter auch wegen Ihres akademischen Werdegangs empfohlen. Finden Sie es in Ordnung, dass dieser deshalb unter die Lupe genommen wird?
Ja, selbstverständlich. Stossend finde ich aber, wenn meine wissenschaftlichen Arbeiten missbraucht werden, um meine Kandidatur zu diskreditieren – und das erst noch unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Redlichkeit. Ein akademischer Hintergrund sollte bei politisch relevanten Ämtern kein Nachteil sein. Letztlich dürfte meine langjährige Erfahrung in der Rechtsprechung für die Nomination ausschlaggebend gewesen sein.
Sie vermuten eine politische Kampagne. Warum könnten Sie umstritten sein?
Über die Motive möchte ich nicht spekulieren. Als Richterin habe ich ein eigenständiges juristisches Profil, aber keine politische Agenda. Mein Profil zeigt sich in meinen bisherigen Beiträgen zur Urteilsfindung. Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Angriffskampagne und meiner Kandidatur ist jedoch auffällig. (schweizheute.ch)
