Die Schweiz hat Juden nicht die Goldzähne herausgerissen – aber da war was mit Raubgold
Sein Gesicht kennen viele, seinen wahren Namen nur wenige: Der junge Deutsche, der rechtspopulistische und rechtsextreme Kundgebungen besucht, dort mit Demonstranten diskutiert – oder es zumindest versucht – und die Videos dieser Begegnungen in den sozialen Medien veröffentlicht, ist unter dem Pseudonym Marcant bekannt. Sein Youtube-Kanal verzeichnet Millionen von Aufrufen, aber neben zahlreichen Fans hat der mehr als zwei Meter grosse Marcant auch viele Feinde, die ihn mit Schmähungen und Drohungen überhäufen. Die rechtsextreme Szene hat ihn auf ihre Feindeslisten gesetzt.
Marcant wendet sich gegen das Dogma, dass man mit Rechtsextremen nicht sprechen soll: «Mit Nazis redet man nicht, das mag vor zehn Jahren gestimmt haben», sagt er in einer Doku des ZDF. Er will ein Gegengewicht zu den rechtsextremen Inhalten bilden, die über die sozialen Medien Jugendliche erreichen und indoktrinieren.
Unlängst war Marcant im sächsischen Plauen wieder auf einer Demonstration von AfD-Sympathisanten und sprach dort mit einem jungen Teilnehmer an der Kundgebung. Dieser erwähnte dabei die Schweiz als Beispiel für ein Land, das sich aus allem raushalte und daher auch an den beiden Weltkriegen nicht beteiligt gewesen sei. Dem widersprach Marcant entschieden und sagte dabei wörtlich:
Dieser unglücklich formulierte Einwand blieb nicht unbemerkt und wurde etwa auf Reddit diskutiert. Auch das Finanzportal Inside Paradeplatz berichtete darüber. Tatsächlich ist die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und insbesondere ihr Umgang mit jüdischen Flüchtlingen immer wieder Anlass für teils hitzige Diskussionen. Spätestens seit 1980, als der Film Das Boot ist voll in die Kinos kam, war das Bild der angeblich humanitären Schweiz arg angekratzt. Mitte der Neunzigerjahre warf dann die Debatte um die sogenannten nachrichtenlosen Vermögen – genauer das Verfahren um die Vermögenswerte der jüdischen Opfer bei Schweizer Banken – erneut ein ungünstiges Licht auf die Rolle der Schweiz im Weltkrieg.
Was aber stimmt an der Aussage von Marcant – und was nicht? Schauen wir genauer hin:
Die Schweiz hat verfolgte Juden aufgenommen
Laut dem sogenannten Bergier-Bericht – dem Schlussbericht einer Unabhängigen Expertenkommission, der die Aufarbeitung der während des Zweiten Weltkriegs in die Schweiz gelangten Vermögenswerte zusammenfasst – beherbergte die Schweiz während des Kriegs insgesamt etwa 290'000 Schutzsuchende während kürzerer oder längerer Zeit – wobei die Gesamtzahl nichts darüber aussagt, wie viele Flüchtlinge sich jeweils zu einem gewissen Zeitpunkt in der Schweiz aufhielten. Die Gesamtzahl umfasst überdies unterschiedliche Kategorien, darunter etwa 104'000 internierte Militärpersonen oder 60'000 Kinder auf Erholungsurlaub.
Zu den eigentlichen Flüchtlingen zählten die 67'000 temporär aufgenommenen Grenzflüchtlinge, die 51'000 Zivilflüchtlinge und die 250 politischen Flüchtlinge. Von den Zivilflüchtlingen waren etwas mehr als 20'000 Juden. Zugleich wurden aber zwischen Januar 1940 und Mai 1945 rund 24'000 Personen an der Grenze zurückgewiesen oder aus der Schweiz ausgeschafft. Die meisten von ihnen waren Juden, auch wenn sich die genaue Anzahl aufgrund der lückenhaften und uneinheitlichen Quellen nicht eruieren lässt. Das United States Holocaust Memorial Museum nennt die Zahl von 30'000 aufgenommenen Juden, wobei etwa dieselbe Anzahl an der Grenze zurückgewiesen worden sei.
Beim Umgang der Schweizer Behörden mit Juden, die aus dem Machtbereich Nazi-Deutschlands flüchteten, sind zwei Schlüsseljahre von besonderer Bedeutung: 1938 und 1942. Nach dem «Anschluss» Österreichs an das «Dritte Reich» im März 1938 versuchten viele Juden, sich in der Schweiz in Sicherheit zu bringen. Als die vormals österreichischen Staatsangehörigen deutsche Pässe erhielten, erwog die Schweiz – wie übrigens auch Schweden – eine Visumpflicht für alle Deutschen, um die Flüchtlinge fernzuhalten. Um dies zu verhindern, schlugen die deutschen Behörden vor, die Pässe von Juden speziell zu kennzeichnen – mit dem berüchtigten Judenstempel. Der Bundesrat hiess diese diskriminierende Massnahme einstimmig gut.
Mit dem J-Stempel konnten deutsche Juden ab Oktober 1938 direkt an der Grenze identifiziert werden; ihnen wurde die Einreise nur dann gestattet, wenn sie über ein Visum der zuständigen schweizerischen Vertretung verfügten. Damit machte sich die Schweiz in ihrer Einreisepraxis die antisemitischen Kriterien Nazi-Deutschlands zu eigen, die zwischen «Ariern» und «Nichtariern» unterschieden – und sie machte durch dieses Abkommen im Prinzip auch die Kennzeichnung der Pässe von Schweizer Juden möglich. Der J-Stempel führte zudem dazu, dass deutschen Juden auch in anderen Ländern die Einreise erschwert wurde.
Im Sommer 1942 war die Schweiz bis auf die Südwestgrenze von den Achsenmächten umschlossen, zudem war die Versorgungslage angespannt. Mittlerweile waren der Bundesrat, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Spitzen der Armee darüber informiert, dass abgewiesenen jüdischen Flüchtlingen die Deportation nach Osteuropa in die Vernichtungs- und Konzentrationslager und damit der Tod drohte. Gleichwohl verfügte der Bundesrat am 13. August die sogenannte Grenzsperre. Die Grenzbehörden wurden dazu aufgefordert, die Rückweisung «illegal» eingereister Zivilflüchtlinge rigoroser durchzusetzen, «auch wenn den davon betroffenen Ausländern daraus ernsthafte Nachteile (Gefahr für Leib und Leben) erwachsen könnten.» Es kam vereinzelt sogar dazu, dass abgewiesene Flüchtlinge direkt ihren Verfolgern übergeben wurden.
Einzig «politische Flüchtlinge» waren von der Sperre ausgenommen, wer aber «nur aus Gründen der Rassenverfolgung» floh, galt nicht als politischer Flüchtling. Faktisch handelte sich also um eine Einreisesperre gegen jüdische Flüchtlinge. Begründet wurde die Grenzschliessung unter anderem mit der Ernährungslage. Laut dem Bergier-Bericht belegen die Quellen indes, dass weder die Ernährungslage noch militärischer oder politischer Druck von aussen dabei eine entscheidende Rolle spielten. Als wichtigen Grund für die Ablehnung der jüdischen Flüchtlinge identifiziert der Bericht «eine weitverbreitete antisemitische Grundhaltung». Dies zeigt sich auch im Vergleich zum wohlwollenden Umgang mit jenen Flüchtlingen, die vor der Russischen Revolution geflohen waren. Sie wurden in der Schweiz aufgenommen und erhielten finanzielle Unterstützung – der allgemein verbreitete Antikommunismus wirkte sich hier zugunsten der Flüchtlinge aus.
Die Schweiz hat ihnen die Goldzähne herausgerissen
Diese Behauptung ist falsch – es war nicht die Schweiz, die Juden die Goldzähne herausriss. Tatsächlich war es systematische Praxis der SS in den Konzentrationslagern, den ermordeten Häftlingen das Zahngold aus dem Kiefer zu brechen. Dieses Zahngold wurde – ebenso wie der Goldschmuck, der den Opfern der Nazi-Tötungsmaschinerie neben allen Wertsachen geraubt wurde – an das Wirtschaftsverwaltungshauptamt in Berlin-Lichterfelde geliefert. Von dort brachte der SS-Hauptsturmführer Bruno Melmer die Kisten mit Raubgold – mindestens im Wert von 2,5 Millionen Dollar – zur Reichsbank, wo die Ware geordnet wurde. Das Zahngold wurde in der Preussischen Münze umgeschmolzen, Goldschmuck ging an die Berliner Pfandleihanstalt, die dafür im Ausland Devisen eintauschte. Was sich nicht verkaufen liess, schmolz die Degussa ein.
Ein Teil des sogenannten Melmer-Goldes wurde von der Reichsbank in Form von Barren auf ihr Depot bei der SNB in Bern transferiert. Es ist nicht klar, ob es von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gekauft wurde. Das Direktorium der SNB dürfte auch nicht gewusst haben, woher dieses Gold stammte. Allerdings kaufte die SNB während des Krieges grosse Mengen Gold von der Reichsbank – allein 1942 im Wert von 424 Millionen Franken. Bei diesem Gold handelte es sich zu einem bedeutenden Teil um Raubgold: Die Deutschen hatten sich die Goldreserven der von ihnen besetzten Staaten angeeignet. Dies wusste die SNB seit Anfang 1941.
Die Schweiz hat ihnen die (Wert-)Sachen abgenommen
Das stimmt zum Teil. Die Schweizer Behörden nahmen jenen Flüchtlingen, denen es trotz der Einreisesperre ab August 1942 gelang, in die Schweiz einzureisen, ihre Wertsachen und Geldmittel nach dem Grenzübertritt ab. Ihr Vermögen wurde auf der Schweizerischen Volksbank deponiert und unterstand der Verwaltung durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Die Flüchtlinge durften nur mit der Genehmigung der Polizeiabteilung darüber verfügen, die nur restriktiv erteilt wurde. Die Polizeiabteilung hatte zudem die Ermächtigung, Schmuck und andere Wertsachen – mit der Zustimmung des Besitzers – zu verkaufen, sofern dies zur Deckung der Unterbringungskosten notwendig schien.
Die rechtliche Grundlage dafür schuf erst der Bundesratsbeschluss vom 12. März 1943, der Geldmittel von mehr als 100 Franken, Wertpapiere und Wertgegenstände von nach dem 1. August 1942 eingereisten Flüchtlingen der Kontrolle des Bundes unterstellte. Allerdings waren Flüchtlingen bereits vorher auf zweifelhafter rechtlicher Grundlage Vermögenswerte abgenommen worden. Bei der Ausreise erhielten die Flüchtlinge ihre Vermögenswerte grundsätzlich zurück, wobei die Kontostände in der Zwischenzeit in der Regel stark zurückgegangen waren. Und nicht immer erhielten die Flüchtlinge ihre Wertsachen zurück – es kam vor, dass sie verschwanden. In einigen Fällen wurden auch Flüchtlinge ausgeschafft, ohne dass man ihnen ihre bescheidene Barschaft zurückgab, die man ihnen im Auffanglager abgenommen hatte.
Die Internierung von ausländischem militärischem Personal in der Schweiz war völkerrechtlich geregelt. Dies galt nicht für zivile Flüchtlinge. Diese waren, auch weil ein striktes Erwerbsverbot bestand, zunächst vollständig auf eigene Mittel und die Unterstützung durch Hilfswerke angewiesen. Diese gaben von 1933 bis 1947 insgesamt 69,9 Millionen Franken für die Flüchtlingshilfe aus. Ein grosser Teil davon, 46 Millionen Franken, entfiel auf die Fürsorgeorganisation des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, die Schweizerische Israelitische Armenpflege (VSIA), die sich ab 1943 Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) nannte. Mehr als die Hälfte dieser Mittel steuerte das American Jewish Joint Distribution Committee bei, während der Bund das jüdische Flüchtlingswerk nur mit 3,2 Millionen Franken unterstützte.
Die Schweiz hat sie ins KZ geschickt
Diese Behauptung trifft, wenn man sie im weitestmöglichen Sinn auslegt, für jene jüdischen Flüchtlinge zu, die an der Schweizer Grenze abgewiesen und den Schergen Nazi-Deutschlands oder seiner Verbündeten übergeben wurden. Sie wurden gewissermassen indirekt von der Schweiz ins KZ geschickt.
Jene Flüchtlinge, die in der Schweiz bleiben konnten, kamen in der Regel auch in ein Lager, das aber in keiner Weise mit einem KZ verglichen werden darf. Sie wurden zunächst in vom VSIA betriebenen Sammellagern oder privat untergebracht. Dies änderte sich ab Frühjahr 1940 – von da an wurden die arbeitsfähigen Männer in die eidgenössischen Arbeitslager eingezogen – und mehr noch ab August 1942: Nach dem Grenzübertritt wurden die Flüchtlinge in einem ausdifferenzierten Lagersystem untergebracht.
Die erste Station waren – oft für mehrere Monate – militärische Lager, in denen die Lebensverhältnisse oft prekär waren und die Kontrolle besonders rigide. Die gesamte Post wurde zensuriert und Briefe durften nicht in hebräischer Sprache verfasst werden. Danach folgte die Einweisung in eines der insgesamt 105 zivil geführten Arbeitslager und Flüchtlingsheime. Einige wenige Flüchtlinge konnten bei Privaten untergebracht werden.
