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Interview

Interview: Karin Keller-Sutter über die Aggressionen gegen den Bundesrat

«Im Nationalrat bekam die Initiative eine einzige Stimme»: Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
«Im Nationalrat bekam die Initiative eine einzige Stimme»: Bundesrätin Karin Keller-Sutter.Bild: Sandra Ardizzone (Bern, 11. Oktober 2021)
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«Dürfen uns nicht einschüchtern lassen»: Keller-Sutter über Aggressionen gegen Bundesrat

Bundesräte müssten lernen damit umzugehen, dass sie sich nicht mehr so frei bewegen könnten wie zuvor, sagt Bundesrätin Keller-Sutter. Und sie erklärt, weshalb sie gegen die Justizini­tiative ist. Über sie wird am 28. November abgestimmt.
15.10.2021, 07:36
Nina Fargahi und Othmar von Matt / ch media
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Warum müssen Richterinnen und Richter ein Parteibuch haben?
Karin Keller-Sutter: Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, es ist eine gewachsene Tradition. Sie rührt daher, dass man möglichst alle Werthaltungen, Weltanschauungen und politischen Strömungen, die es in der Bevölkerung gibt, an den Gerichten abbilden wollte. Aber auch Parteilose können für das Bundesgericht kandidieren.

Allerdings haben Parteilose kaum Chancen, gewählt zu werden. Die Kandidierenden werden ja von ihren Parteien getragen.
Jeder Mensch hat Werthaltungen und ist geprägt durch die Herkunft, die Familie, den Beruf. In diesem Sinn ist niemand parteilos, alle bringen in ihrem Lebensrucksack Prägungen mit. Ich selbst bin in einem Gewerbehaushalt aufgewachsen mit drei älteren Brüdern, habe im Ausland studiert, bin früh in die Politik gegangen als Frau in einer bürgerlichen Partei – all das hat mich geprägt. So bin ich zum Beispiel nicht einfach nur eine Freisinnige, so wie man sich das nach Parteibuch vorstellt.

«Man tut den Richterinnen und Richtern unrecht, wenn man sagt, sie würden lediglich politisch urteilen»
Karin Keller-Sutter

Gerade weil jede und jeder Prägungen mitbringt, könnte man fordern, dass Richterinnen und Richter ohne Parteibuch antreten. Im Journalismus war es auch gang und gäbe, Mitglied einer Partei zu sein– davon hat man sich der Unabhängigkeit zuliebe verabschiedet.
Man tut den Richterinnen und Richtern unrecht, wenn man sagt, sie würden lediglich politisch urteilen. Bundesrichter sind keine Parteisoldaten, sie urteilen gemäss dem Gesetz. Aber die Rechtswissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Dort, wo es einen Ermessensspielraum gibt, beeinflussen auch Werthaltungen und Prägungen ein Urteil.

Auf Bundesrichter wird immer wieder politisch Druck ausgeübt. Das zeigte sich im Fall von SVP-Richter Yves Donzallaz.
Der Aufruhr im Parlament war gross, als Herr Donzallaz attackiert wurde. Für mich war klar, dass damit seine Wiederwahl gesichert war. Es ist in der Schweiz noch nie ein Richter abgewählt worden aufgrund eines Urteils. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist von der Verfassung geschützt. Das System funktioniert.

«Es ist in der Schweiz noch nie ein Richter abgewählt worden aufgrund eines Urteils»: Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
«Es ist in der Schweiz noch nie ein Richter abgewählt worden aufgrund eines Urteils»: Bundesrätin Karin Keller-Sutter.Bild: Sandra Ardizzone (Bern, 11. Oktober 2021)

Wir kennen Juristen und Juristinnen, die sich überlegen, in welcher Partei sie bessere Wahlchancen haben: in der SVP oder der Alternativen Liste (AL). Die Wahl der Partei ist oft wie ein Losentscheid.
Aus meiner Zeit als Justizdirektorin weiss ich, dass es solche Fälle gibt. Der eine oder andere Richter ist in eine Partei eingetreten wegen der Wahl. Das Spektrum reichte allerdings nicht von SVP zu AL. So opportunistisch sind die Überlegungen meistens nicht.

Was würde dagegensprechen, die Wahl von Richterinnen und Richter parteiunabhängig auszugestalten?
Diese Frage müsste das Parlament beantworten. Die Gerichtskommission diskutiert aktuell über diese Öffnung. Aber die Initiative will, dass man Richterinnen und Richter unseres obersten Gerichts auslost. Es kann nicht sein, dass damit nicht mehr die Fähigsten gewählt werden, sondern jene, die am meisten Glück haben.

Werden denn mit dem heutigen System die fähigsten und kompetentesten Personen gewählt?
Es kann einmal vorkommen, dass sich ein Wahlorgan täuscht. So etwas kann man auch in der Privatwirtschaft nicht ausschliessen. Vielleicht stellt man einen CEO an, obwohl ein anderer besser gewesen wäre.

Die Kandidierenden werden vorab von einer Expertenkommission auf ihre Eignung hin überprüft und in einem nächsten Schritt per Los erkoren. Das heisst, für das Amt qualifiziert wären alle.
Damit würde sich die politische Diskussion hin zur Besetzung dieser Expertenkommission verschieben. Gemäss Initiative ernennt der Bundesrat diese Experten. Die Justiz-Initiative stärkt das Expertentum und den Bundesrat gegenüber dem Parlament. Das ist interessant, denn seit der Coronapandemie hiess es immer, die Experten hätten zu viel Gewicht. Doch hier passiert genau das: Die Macht verschiebt sich vom Parlament weg, hin zu einem vom Bundesrat ernannten Expertengremium. Und dann stellt sich die Frage: Wer kommt in das Gremium? Ein Professor, der der SVP nahesteht, ein SP-Richter aus dem Tessin? In unserem System findet man niemanden, der gänzlich unabhängig ist.

Was will die Justizinitiative genau?
Heute wählt das Parlament die Bundesrichter und Bundesrichterinnen in Wahlen, die alle sechs Jahre stattfinden. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien. Für die Initianten und Initiantinnen beeinträchtigt dieses Verfahren aber die richterliche Unabhängigkeit.
Deshalb will die Justizinitiative, über die am 28. November abgestimmt wird, ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen durch einen Losentscheid ermittelt werden. Eine Fachkommission würde entscheidet, wer am Losverfahren teilnehmen darf. Zugelassen werden soll nur, wer sich fachlich und persönlich eignet. Die Amtssprachen sollen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichter und Bundesrichterinnen müssten sich keiner Wiederwahl mehr stellen. (att)

Trotzdem: Würde dem System von heute eine Reform nicht guttun?
Über gewisse Reformen kann man diskutieren, das hat der Bundesrat auch in seiner Botschaft gesagt. Aber hier sprechen wir über ein Losverfahren für das oberste Gericht. Das passt nicht in unsere demokratische Tradition, das ist wie ein Fremdkörper im institutionellen Gefüge der Schweiz. Ich frage mich auch, wie die Annahme dieser Initiative im Ausland und bei der eigenen Bevölkerung wirken würde. Wir würden damit sagen, dass das Bundesgericht nicht unabhängig ist und darum im Losverfahren bestimmt werden muss. Das wäre kein gutes Signal für den Rechtsstaat.

Im antiken Griechenland gab es das Losverfahren. Auch in der Schweiz kam es, etwa bei der Landsgemeinde in Glarus, im 17. Jahrhundert für bestimmte Ämter zum Zug.
In der Antike wurde das Losverfahren dort angewendet, wo keine besonderen Fähigkeiten gefragt waren. Jedenfalls hat sich das Losverfahren nirgends wirklich durchgesetzt.

«Angst ist nie ein guter Ratgeber für den Bundesrat.»
Karin Keller-Sutter

Der belgische Historiker David van Reybrouck plädiert für das Losverfahren. Auch der Schweizer Politologe Nenad Stojanovic hält es für «demokratisch gerechter».
In den Kommissionen beider Räte wurde die Justiz-Initiative intensiv diskutiert. Im Nationalrat bekam die Initiative eine einzige Stimme. Der Ständerat hat sie einstimmig abgelehnt.

Kommen wir noch zu einem anderen Thema. Haben Sie Angst, dass das Covid-19-Gesetz abstürzt?
Angst ist nie ein guter Ratgeber für den Bundesrat. Es ist eine demokratische Auseinandersetzung. In der Schweiz haben wir das Privileg, dass das Volk überhaupt über solche Fragen abstimmen kann. Nun werden wir sehen, wie das Volk entscheidet.

Was geschieht bei einem Nein?
Dann könnte der Bund keine Covid-Zertifikate mehr ausstellen. Mit allen Konsequenzen. Das Reisen wäre erschwert, auch wenn man mit dem Impfausweis ebenfalls reisen kann. Wir hätten Probleme im EU/Efta-Raum, weil wir das Zertifikat gegenseitig anerkennen. Zudem würden Finanzhilfen dahinfallen, die auf das Covid-Gesetz abgestützt sind.

Wie erklären Sie sich die Radikalisierung in der Schweiz?
Die Coronakrise hat zu persönlichen Härten geführte. Menschen haben ohne eigene Schuld ihr Geschäft verloren. Ich denke da an die Gastronomie, die Reiseveranstalter, die Eventbranche. Der Bund hat zwar finanziell geholfen, dennoch vernichtete die Krise ganze Existenzen. Die Einschränkungen hatten psychologische Auswirkungen auf die Gesellschaft, obwohl die Einschränkungen viel weniger einschneidend waren als im Ausland. Das hat Spuren hinterlassen, führte zu Wut und Aggressionen. Das entlädt sich nun in Protesten.

«Der Bund hat zwar finanziell geholfen, dennoch vernichtete die Krise ganze Existenzen»: Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
«Der Bund hat zwar finanziell geholfen, dennoch vernichtete die Krise ganze Existenzen»: Bundesrätin Karin Keller-Sutter.Bild: Sandra Ardizzone (Bern, 11. Oktober 2021)

Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause sprach von einem versuchten «Sturm auf das Bundeshaus». Hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Anzeichen dafür?
Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Aber die Bedrohungslage hat sich sicher verändert, das Klima ist aggressiver geworden. Friedliche Demonstrationen sind ein Grundrecht. Das gehört zu unserer Debattenkultur. Die rote Linie liegt dort, wo Personen oder fremdes Eigentum zu Schaden kommen. Das kann man nicht tolerieren.

«Man muss ein Stück weit lernen, damit umzugehen, dass sich Bundesrätinnen und Bundesräte heute nicht mehr so frei bewegen können wie vorher.»

Wie gehen Sie mit der Bedrohungslage um? Bundesräte sind im Fokus.
Das ist so. Aber wir haben eine Aufgabe und eine Funktion, die wir ausüben müssen. Wir dürfen uns nicht einschüchtern lassen. Man muss ein Stück weit lernen, damit umzugehen, dass sich Bundesrätinnen und Bundesräte heute nicht mehr so frei bewegen können wie vorher. Ich hoffe, dass das nicht zum Dauerzustand wird. Wir müssen unsere Kultur verteidigen, in der sich Parlamentarierinnen, Regierungsräte und Bundesrätinnen frei bewegen können. Das ist ein hohes Gut. Wir sollten alles dafür tun, dass es so bleibt.

Hat der Bundesrat eine gute Politik gemacht in der Pandemie?
Ich möchte uns selbst keine Noten erteilen. Wir haben aber – das gilt für alle– nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Manchmal contre coeur. Wir mussten Entscheide fällen – zum Schutz der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Funktionsfähigkeit des Landes. Wenn man entscheidet, nimmt man auch Fehler in Kauf. Manchmal muss man nachjustieren, das gehört dazu. Aber noch schlimmer ist es, in der Krise gar nicht zu entscheiden. (aargauerzeitung.ch)

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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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mMn
15.10.2021 08:27registriert September 2020
Ich werde für dieses Los stimmen. Alles was die Justiz unabhängiger macht, ist im Sinne der Gewaltentrennung.
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webedr45
15.10.2021 10:08registriert Januar 2020
Wie angedroht mein Kommentar zur Radkaliserung. Sorry.
Es ist wirklich traurig, wie sich unsere Demokratie manchmal in Selbstauflösung befindet, wenn Randgruppen von Links oder Rechts gegen rechtmässig erlassene Regeln motzen (Gesetze, a.o. Massnahmen der Exekutive) anscheinend plötzlich nicht mehr konsequent demokratisch denken.
Wenn unsere GEWÄHLTEN POLITIKER persönlich bedroht und ständig beleidigt werden, dann sind wir am Ende der Demokratie angelangt.
Für deren Kontolle ist das Parlament zuständig, nicht der Mob.
Frust ist kein legitimer Grund für Gewalttätigkeit! Niemals!
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dorfne
15.10.2021 09:09registriert Februar 2017
Diese Drohungen, "Diktatur"-Rufe und der angedeutete Sturm aufs Bundeshaus, die Aufhetzerei der Landbevölkerung gegen die grossen Städte - das Alles zusammen ist ein Angriff auf die Demokratie. Ein Teil der Angreifer weiss gar nicht, was ein Untergang unseres Wohlfahrts- und Rechtsstaates für sie bedeuten würde. Ein anderer Teil weiss genau was er tut. Dieser Teil besteht mehrheitlich aus Identitären und Ultraliberalen, die den Staat grundsätzlich hassen, oder aus jenen die es v.a. auf den Sozialstaat abgesehen haben. Und damit mein ich die SVP.
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