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Gesellschaft & Politik

Ein zweites Ja für eine Vorlage für landesweiten Elternurlaub

Ein zweites Ja aus Bern für eine Vorlage für Elternurlaub, doch die Sache hat einen Haken

23.05.2025, 19:1823.05.2025, 19:18
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Ein Vater umsorgt an seinem freien Tag gemeinsam mit seiner Frau zu Hause seinen vier Montate alten Sohn, fotografiert am 15. Mai 2020 in Aarau. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Die zuständige Nationalratskommission dafür ausgesprochen, eine Gesetzesvorlage für eine Elternzeit auszuarbeiten.Bild: KEYSTONE

Zur Regelung eines landesweiten Elternurlaubes soll es eine Vorlage geben. Damit ist die zuständige Nationalratskommission einverstanden. Doch sie will eine Flexibilisierung und nicht eine Ausdehnung des bereits bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubes.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) entschied sich mit 15 zu 9 Stimmen für dieses Vorgehen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie will einen Mindestelternurlaub auf Bundesebene, kombiniert mit der Kompetenz für die Kantone, grosszügigere Lösungen vorzusehen.

«Falsches Spiel» kritisiert

Die Trägerorganisation der Familienzeit-Initiative kritisierten dieses Vorgehen in einer Mitteilung umgehend als «falsches Spiel»: Es solle gar keine zusätzliche Elternzeit geschaffen werden, sondern die bestehenden 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sollten «flexibilisiert» werden.

Das sei ein «inakzeptabler Rückschritt». Die Familienzeit-Initiative wurde Anfang April lanciert. Dahinter stehen Alliance F, Grüne, GLP, Travail Suisse und die Mitte-Frauen. Sie gründeten gemeinsam den Verein Familienzeit-Initiative als Trägerorganisation.

Mit 15 zu 8 Stimmen und mit einer Enthaltung war die SGK-N dafür, eine Gesetzesvorlage für eine Elternzeit auszuarbeiten. Sie gab wie zuvor die zuständige Kommission des Ständerats zwei Standesinitiativen der Kantone Genf und Jura Folge.

Auftrag für Gesetzesentwurf

Es gelte, gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, fand die Mehrheit. Weil die Standesinitiativen offen formuliert seien, bleibe Raum für eine pragmatische, dauerhafte und politisch mehrheitsfähige Lösung.

Die beiden Initiativen werden nun der Ständerats- oder der Nationalratskommission zugewiesen, damit ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden kann. Zwei weitere Standesinitiativen aus den Kantonen Wallis und Tessin lehnte die Kommission ab. Sie enthalten Mindestbedingungen für eine Elternzeit. (sda)

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