Schweiz
Islamischer Staat (IS)

In Syrien festgehalten: Arboner Dschihadist lässt Frau und gemeinsames Baby frei

Eines der wenigen Bilder des Ostschweizers. Jetzt kämpft er in Syrien.
Eines der wenigen Bilder des Ostschweizers. Jetzt kämpft er in Syrien.bild: srf

In Syrien festgehalten: Arboner Dschihadist lässt Frau und gemeinsames Baby frei

19.04.2015, 11:1519.04.2015, 12:48
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Der Arboner Dschihadist A. A. reiste vor einigen Monaten nach Syrien und nahm seine Ehefrau, die 22-jährige Deutsche G. W. und ihr gemeinsames Kind mit. Über mehrere Monate hielt er beide gegen ihren Willen im syrischen Kriegsgebiet fest. Jetzt hat er sie offenbar ziehen lassen. Sie befinden sich in der Obhut des deutschen Auswärtigen Amtes in der Türkei. Dies berichten SRF News und die deutsche Tageszeitung «Stuttgarter Nachrichten» am Sonntagmorgen.

Die Familie der 22-jährigen G. W. sowie das deutsche Auswärtige Amt bestätigten dies. G. W. versuchte zuvor in der Türkei, ihren Mann zu überzeugen, sich von der Dschihad-Szene zu lösen. Am Samstagabend liess der Mann seine Frau und die gemeinsame Tochter überraschend im türkisch-syrischen Grenzgebiet nahe der türkischen Stadt Reyhanlı frei.

Die Dschihad-Reise von A. A. wurde im März 2015 von der «Rundschau» aufgedeckt. A. A. reiste den Recherchen zufolge in den Dschihad und liess seine Ehefrau G. W., die damals schwanger war, unter falschem Vorwand nachkommen. «Ich will nach Hause, bitte helft mir», sagte sie damals in einer Botschaft an ihre Eltern.

«Köpfe den Kuffar abschlagen»

A. A.s radikale Überzeugungen wurden ebenfalls publik. In einschlägigen WhatsApp-Nachrichten schrieb der 21-jährige Logistik-Fachmann aus dem thurgauischen Arbon Sätze wie «Ich bin hergekommen, um die Köpfe der Kuffar abzuschlagen. Ich bin bereit.» Die Kuffar, die Ungläubigen, zu bekämpfen, sei seine Pflicht. Und er drohte aus Syrien: «Irgendwann sind wir in der Schweiz.» A. A. macht den Daheimgebliebenen klar, dass er im Dschihad kämpft. Er hat sich Jabhat al-Nusra angeschlossen, einem Ableger der Terrororganisation Al-Kaida. 

Bundesanwalt Michael Lauber hatte in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF vom 4. März 2015 gesagt, ermittelt werde gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Weil er auch das Schweizer Bürgerrecht besitze, könne er aber an einer Wiedereinreise in die Schweiz nicht gehindert werden. 

Wegen des Festhaltens der Deutschen in Syrien ermittelte die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben nicht. (pma/rar/sda)

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