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Justiz

Schlafende Frau mit 39 Messerstichen getötet: 27-Jähriger in Zürich vor Gericht

Schlafende Frau mit 39 Messerstichen getötet: 27-Jähriger in Zürich vor Gericht

Vor dem Bezirksgericht Zürich hat sich am Freitag, 10. April, ein 27-jähriger Mann wegen Mordes zu verantworten.
06.04.2026, 09:4806.04.2026, 09:48

Er soll im Januar 2022 im Zürcher Langstrassenquartier eine 54-jährige Bekannte mit Dutzenden Messerstichen getötet haben.

Der Staatsanwalt beantragt, den geständigen Beschuldigten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren zu verurteilen. Zudem soll er eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs absolvieren. Anschliessend sei der Rumäne für 15 Jahre des Landes zu verweisen.

Das Gebaeude des Bezirksgerichts an der Wengistrasse 30 in Zuerich fotografiert am 3. Oktober 2016 in Zürich. (KEYSTONE/Manuel Lopez)
Der Fall wird vor dem Zürcher Bezirksgericht verhandelt. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Wie es in der Anklageschrift heisst, durfte der junge Mann, wenn er in Zürich war, jeweils bei einer Bekannten in deren Einzimmerwohnung im Langstrassenquartier wohnen. So auch im Januar 2022. In der Nacht auf den 23. Januar kam er etwa um 5 Uhr früh aus dem Ausgang zurück.

Er und die Frau unterhielten sich noch eine Weile, dann legte sie sich hin. Der Mann sei am Tisch sitzengeblieben, vor sich ein Messer, das er zuvor in der Kochnische geholt habe, so die Anklage.

Dutzende Verletzungen

Gemäss Schilderung des Staatsanwalts packte er plötzlich das Messer und ging damit auf die Frau los. Immer wieder stach er zu, bis ihm das Messer aus der Hand fiel. Mit einem zweiten Messer machte er weiter, bis die Klinge abbrach. Schliesslich schlug er mit einem Wallholz oder dergleichen auf das Opfer ein.

In der Rechtsmedizin wurden später 39 Stich- und Schnittverletzungen an Kopf, Körper, Armen und Händen festgestellt. Dazu kamen schwere Kopfverletzungen durch die Schläge. Die Frau starb infolge des grossen Blutverlustes. Ihre Leiche wurde erst drei Wochen später entdeckt.

Weiterer Mord in Graz

Nach der Tat fuhr der Mann nach Graz (A). Dort tötete er zwei Wochen später eine weitere Frau brutal und wurde kurz darauf festgenommen. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.

Erst wenn er die Strafe in Österreich verbüsst hat, kann er eine Strafe in der Schweiz antreten. Für die Verhandlung in Zürich wurde er von den österreichischen Behörden in die Schweiz überstellt. Anschliessend wird er wieder zurückgebracht. (sda)

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14 Kommentare
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001243.3e08972a@apple
06.04.2026 10:32registriert Juli 2024
Und genau bei solchen Tätern interessieren mich Telefonkosten und Resozialisierung nicht. Ich möchte ihn einfach nie mehr bei uns sehen - lebenslang.
Eine milde Strafe für einen mehrfach verurteilten Mörder.
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Doplagus
06.04.2026 10:50registriert Dezember 2019
Wieso nur 15 Jahre Landesverweis?
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Voraus denken!
06.04.2026 10:20registriert März 2022
Wann endlich werden lebenslange Landesverweise ausgesprochen?

Die Gesetze müssen endlich entsprechend angepasst werden.

Wer sich hier nicht benimmt muss gehen. Für immer.

Das muss zu einem Automatismus werden.

Apropos:
Hat man schon etwas von der neuen Ausländerpolitik in Dänemark gehört? Dort soll endlich ein Automatismus angewandt werden. Gibt es da Neuigkeiten und Erfahrungen?
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