Eine 58-jährige Frau sitzt im Kanton Aargau in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung ihrer 92-jährigen Mutter. Die Beschuldigte leidet offenbar an einer paranoiden Schizophrenie, wie aus einem Urteil des Obergerichts hervorgeht.
Die Justizbehörden informierten bislang nicht über das Anfang September in Lenzburg AG verübte Tötungsdelikt. Details zur Tat gehen aus einem am Montag publizierten Urteil des Aargauer Obergerichts zur Anordnung der Untersuchungshaft für die mutmassliche Täterin hervor.
Die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Aargau bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine Strafuntersuchung gegen die 58-jährige Schweizerin wegen des Verdachts einer vorsätzlichen Tötung eröffnet habe.
Aufgrund des aktuellen Stands der Ermittlungen könnten derzeit keinerlei weitere Nachfragen beantwortet werden, hiess es. Die Staatsanwaltschaft werde zu gegebener Zeit aktiv kommunizieren.
Wie aus den Erwägungen des Obergerichts zur Untersuchungshaft hervorgeht, soll die Tochter bei einer Auseinandersetzung heftige Tritte gegen den Brustkorb ihrer betagten und bereits auf dem Boden liegenden Mutter verübt haben. Gemäss Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau besteht ein Hinweis, dass die Beschuldigte die Mutter beziehungsweise eine vermeintliche Doppelgängerin töten wollte.
Mutter und Tochter lebten zeitlebens gemeinsam. Die Getötete war die wichtigsten Bezugsperson, wie es im Urteil des Obergerichts heisst. Nach der Tat habe die Beschuldigte in der Wohnung ausgeharrt. Sie wurde am 18. September festgenommen.
Die Mutter habe sie zeitlebens eingeschränkt, ihr eine Therapie verweigert und sie sozial vereinsamen lassen, gab die Festgenommene an. Die Zwillingsschwester der Beschuldigten bezeichnete die Beziehung gemäss Erwägungen des Obergerichts als «Notgemeinschaft». Ihre Mutter habe ihrer Schwester nicht zu verstehen geben wollen, dass sie krank sei.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügte das kantonale Zwangsmassnahmengericht für die 58-Jährige eine Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten. Das Gericht sah eine Fluchtgefahr und eine ungünstige Prognose. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle einer Haftentlassung untragbar hohe Risiken für die öffentliche Sicherheit geltend gemacht.
Die Beschuldigte wehrte sich mit einer Beschwerde gegen die Untersuchungshaft. Das Obergericht hiess ihre Beschwerde nun teilweise gut. Die Frau wird aus der Untersuchungshaft entlassen - sobald sie einen Platz in einer offenen Institution zur ärztlichen und psychiatrischen Behandlung findet.
Die Institution wird die Staatsanwaltschaft jede Woche informieren und einen Abbruch der Behandlung umgehend melden müssen. Die Ersatzmassnahme könne jederzeit widerrufen, und es könne erneut Untersuchungshaft angeordnet werden, hält das Obergericht fest. (saw/sda)