Brian Keller, lange der «bekannteste Häftling der Schweiz», will Boxer werden. Daraus macht der 29-Jährige seit einigen Jahren kein Geheimnis. «Das ist der Plan A, einen Plan B gibt es nicht», sagte er kurz nach seiner Freilassung gegenüber TeleZüri. Zudem zeigt sich Keller auf Social Media immer wieder beim Trainieren.
Das Problem: Um wirklich Boxer werden zu können, braucht Keller eine Lizenz beim Schweizer Dachverband Swiss Boxing. Und diese hat er bislang nicht bekommen. Zudem scheinen die Chancen auch in Zukunft nicht besonders gut zu stehen: Wie der «Blick» schreibt, soll der Verband mehreren Klubs, die informell nach einer Lizenz für Keller nachgefragt hatten, mitgeteilt haben, dass es keine besonders guten Aussichten gebe.
Auch der Zürcher selbst zeigte sich zuletzt konsterniert. «Es gibt wieder mal enttäuschende Nachrichten. Die Schweiz will mir keine Boxlizenz geben», so Keller am Mittwoch in einem Video auf TikTok. Was allerdings nicht ganz stimmt: So soll bei Swiss Boxing noch kein offizielles Gesuch für eine Lizenz eingegangen sein.
Doch warum zeigt sich der Verband so skeptisch? Gegenüber dem «Blick» erklärt der Präsident der Ethikkommission des Verbandes Fabian Guggenheim, dass es mehrere Gründe dafür gibt. «Swiss Boxing stellt keine Profilizenzen an Boxer aus, die noch keine Amateurkämpfe bestritten haben», sagt er. Ein weiteres Hindernis sei Kellers Vergangenheit: Weil er einst wegen Körperverletzung verurteilt wurde, müsste der Fall zunächst vor die Disziplinarkommission des Verbandes.
In einem solchen Fall würde der Verband in einem Dilemma stecken, erklärt Guggenheim. «Verweigern wir die Lizenz, heisst es, wir würden der Rehabilitation von Brian im Weg stehen. Geben wir ihm die Lizenz und es passiert etwas, sind wir dafür mitverantwortlich», sagt er.
Weiter erklärt Guggenheim, dass er persönlich nicht an eine Karriere als Profiboxer für Brian Keller glaubt. «Dass er so in der Schweiz Geld verdienen kann, ist utopisch», sagt er. Denn:
Brian Keller erlangte durch den «Fall Carlos» in den letzten Jahren schweizweit Bekanntheit. Nach einem juristischen Hin und Her wurde Keller vor gut einem Jahr durch einen Entscheid des Bezirksgerichts Dielsdorf freigelassen. Ab September war der 29-Jährige wegen des Vorwurfs der versuchten Anstiftung zu schwerer Körperverletzung sowie der Drohung gegen eine andere Person wieder in U-Haft gelandet. Seit Ende Oktober ist er wieder in Freiheit. (dab)