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Zuerst Covid-Hilfe, dann Dividende Aargauer Firma muss Geld zurückzahlen

Zuerst Covid-Hilfe, dann Dividende: Aargauer Firma muss Geld zurückzahlen

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Unternehmens gegen die Rückforderung von Covid-Härtefallhilfen von 76'000 Franken abgewiesen.
31.07.2026, 15:3131.07.2026, 15:50

Der blosse Dividendenbeschluss löste die Rückzahlung aus. Das Unternehmen bezeichnet den Beschluss als «Fehler».

aargauer verwaltungsgericht
Das Aargauer Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Firma zurück.Bild: aargauer verwaltungsgericht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erhielt im November 2021 einen Covid-19-Fixkostenbeitrag in der Höhe von 76'172 Franken. Im Dezember 2024 beschlossen die Gesellschafter jedoch eine Dividende von 50'000 Franken, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Obwohl das Unternehmen die Dividende letztlich nie ausbezahlte und den Beschluss im März 2025 widerrief, forderte das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit im Juli 2025 die gesamte Summe zurück. Das Verwaltungsgericht stützte nun diesen Entscheid.

Gericht sieht «Point of no return»

Das kantonale Recht verbietet es unterstützten Firmen, während einer dreijährigen Sperrfrist Dividenden auszuschütten oder auch nur zu beschliessen, wie es im Urteil heisst. Die Richter betonen, die Beschlussfassung stelle einen «Point of no return» (Punkt ohne Rückkehr) dar.

Deshalb spiele es keine Rolle, ob am Ende tatsächlich Liquidität aus dem Unternehmen abgeflossen sei oder nicht. Das Unternehmen hatte den fehlerhaften Beschluss mit einem Personalwechsel in der Buchhaltung gerechtfertigt. Dies habe zu einer falschen Kalkulation der Sperrfrist geführt.

Die Richter lehnten ein nachträgliche Ausbügeln des Fehlers ab. Zudem seien zwischen dem Beschluss und dem Widerruf fast drei Monate vergangen. Damit habe das Unternehmen auch die zeitliche Nähe für eine Korrektur verpasst, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verlange. Neben der Rückzahlung muss die GmbH nun auch die Gerichtskosten von 6100 Franken tragen. (Urteil WBE.2026.40 vom 30.6.2026) (sda)

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