Schweiz
Justiz

Zuerst Covid-Hilfe, dann Dividende Aargauer Firma muss Geld zurückzahlen

Zuerst Covid-Hilfe, dann Dividende: Aargauer Firma muss Geld zurückzahlen

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Unternehmens gegen die Rückforderung von Covid-Härtefallhilfen von 76'000 Franken abgewiesen.
31.07.2026, 15:3131.07.2026, 15:50

Der blosse Dividendenbeschluss löste die Rückzahlung aus. Das Unternehmen bezeichnet den Beschluss als «Fehler».

aargauer verwaltungsgericht
Das Aargauer Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Firma zurück.Bild: aargauer verwaltungsgericht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erhielt im November 2021 einen Covid-19-Fixkostenbeitrag in der Höhe von 76'172 Franken. Im Dezember 2024 beschlossen die Gesellschafter jedoch eine Dividende von 50'000 Franken, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Obwohl das Unternehmen die Dividende letztlich nie ausbezahlte und den Beschluss im März 2025 widerrief, forderte das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit im Juli 2025 die gesamte Summe zurück. Das Verwaltungsgericht stützte nun diesen Entscheid.

Gericht sieht «Point of no return»

Das kantonale Recht verbietet es unterstützten Firmen, während einer dreijährigen Sperrfrist Dividenden auszuschütten oder auch nur zu beschliessen, wie es im Urteil heisst. Die Richter betonen, die Beschlussfassung stelle einen «Point of no return» (Punkt ohne Rückkehr) dar.

Deshalb spiele es keine Rolle, ob am Ende tatsächlich Liquidität aus dem Unternehmen abgeflossen sei oder nicht. Das Unternehmen hatte den fehlerhaften Beschluss mit einem Personalwechsel in der Buchhaltung gerechtfertigt. Dies habe zu einer falschen Kalkulation der Sperrfrist geführt.

Die Richter lehnten ein nachträgliche Ausbügeln des Fehlers ab. Zudem seien zwischen dem Beschluss und dem Widerruf fast drei Monate vergangen. Damit habe das Unternehmen auch die zeitliche Nähe für eine Korrektur verpasst, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verlange. Neben der Rückzahlung muss die GmbH nun auch die Gerichtskosten von 6100 Franken tragen. (Urteil WBE.2026.40 vom 30.6.2026) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
10 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Voraus denken!
31.07.2026 16:21registriert März 2022
Schade wird die Firma nicht benannt. Es wäre sehr interessant zu erfahren wer sich hier bereichern wollte.

Ein Jahr später und die Dividende wäre kein Problem gewesen.

Die Anzahlung für das neue Auto musste aber früher sein...
545
Melden
Zum Kommentar
avatar
Ich-möchte-verstehen
31.07.2026 18:44registriert April 2022
Gut und konsequent... ein relativ kleiner Fisch, aber davon gibt es sicherlich noch viele und sicher auch noch ein paar grössere. Bitte alle aufdecken und zu Rechenschaft ziehen.
320
Melden
Zum Kommentar
10
Kanton Zug will mit einer Spezialzone mehr Wohnraum schaffen
Der Kanton Zug will unter anderem mit einer befristeten «Weissen Zone» mehr preisgünstigen Wohnraum schaffen. In der am Mittwoch vorgestellten Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sind in dieser Spezialzone auch grössere Gebäude ausdrücklich zugelassen.
Mit der Weissen Zone soll der Bau einer möglichst grossen Zahl von Wohnungen ermöglicht werden, teilte die Zuger Baudirektion am Mittwoch mit. Dabei sollen mindestens 40 Prozent der Wohnungen preisgünstig sein.
Zur Story