Bundesgericht bestätigt 14 Jahre Freiheitsstrafe für Sperisen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord abgewiesen. Damit bestätigte es die vom Genfer Kantonsgericht 2024 verhängte Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
Sperisen war von 2004 bis 2007 Generaldirektor der Nationalpolizei Guatemalas. In dieser Zeit starben bei einer Polizeioperation in einem Gefängnis mehrere Häftlinge. Das Genfer Kantonsgericht verurteilte Sperisen 2018 wegen Gehilfenschaft zu Mord an sieben Fällen zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2023 die Befangenheit einer Richterin bestätigte, ging der Fall zurück ans Kantonsgericht. Es sprach Sperisen der Gehilfenschaft zu Mord schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
Das Bundesgericht sieht in seinem aktuellen Urteil den Anspruch Sperisens auf einen fairen Prozess nicht verletzt. Er könne aus dem Freispruch einer Person in Österreich nichts zu seinen Gunsten ableiten. (sda)
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