Zürcher Gericht verurteilt Judenangreifer zu einem Jahr Gefängnis
Das Jugendgericht Dielsdorf ZH hat am Dienstag einen Jugendlichen wegen mehrfachen versuchten Mordes zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wird zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung aufgeschoben. Der Jugendliche hatte 2024 einen orthodoxen Juden niedergestochen.
«Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist skrupellos», begründete der Richter das Urteil. Der Beschuldigte sass derweil locker und regungslos in seinem Stuhl. Seine gefalteten Hände ruhten auf seinem Schoss. In einem Nebenraum verfolgten die Medien per Videoübertragung die Urteilsverkündung.
Der damals 15-Jährige Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 in der Stadt Zürich auf offener Strasse mit einem Messer einen orthodoxen Juden lebensgefährlich verletzt. Der Jugendliche soll sich über das Internet radikalisiert haben und sich zum «Islamischen Staat» bekannt haben.
Es gab kein Zurück mehr
Der Schuldspruch erfolgte wegen mehrfachen versuchten Mordes. Dies, weil der Täter zuvor in einer Synagoge weitere potenzielle Opfer töten wollte, davon aber abliess, weil die Türen verschlossen waren. Weil er die Klinke der Synagoge betätigt hatte und da bereits beschlossen habe, dass er die Synagoge mit dem Ziel Juden zu töten, betreten wollte, habe er den «Point of no return» bereits überschritten, erklärte der Richter.
Er habe seinen Plan, möglichst viele Juden zu töten, durchführen wollen. Darum habe er auch nach keinem anderen Eingang zur Synagoge gesucht, sondern auf der Strasse ein anderes, ungeschütztes Opfer attackiert. «Wäre dieses gestorben, hätte er weitere Juden angegriffen», sagte der Richter.
Dass das Opfer noch lebe, sei nur dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass andere Personen zu Hilfe kamen und der Rettungswagen schnell vor Ort war.
Schuldig der Schreckung der Bevölkerung
Schuldig gesprochen wurde der Jugendliche zudem wegen Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Organisation, mehrfachen Gewaltdarstellungen, Hausfriedensbruchs, Schreckung der Bevölkerung, mehrfachen Aufrufs zu Hass oder Diskriminierung und wegen tatsächlicher Diskriminierung.
Die unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr wird jedoch zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung aufgeschoben. 32 Tage sind dem Beschuldigten bereits durch Haft und 233 Tage durch eine geschlossene stationäre Beobachtung erstanden.
Als Schutzmassnahmen ordnete das Jugendgericht Dielsdorf zudem eine ambulante Behandlung und eine persönliche Betreuung an. Letztere soll den Eltern des Beschuldigten bei der Erziehung zur Seite stehen.
Von der mehrfachen Drohung sprach ihn das Gericht frei. Der objektive Tatbestand liesse sich diesbezüglich nicht erstellen.
Verteidiger forderte Haftentlassung
Die Jugendanwaltschaft warf dem jungen Mann unter anderem mehrfachen versuchten Mord, Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass vor. Sie beantragte, den jungen Mann mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr zu bestrafen. Zudem forderte sie verschiedene Schutzmassnahmen.
Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes. Vom Vorwurf, sein Klient habe weitere Personen ermorden wollen, sei dieser freizusprechen. Er forderte, der Beschuldigte sei zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zu verurteilen, die er nicht absitzen müsste. Das Gericht solle eine persönliche Betreuung und eine ambulante Behandlung anordnen.
Die ausgesprochene Strafe von einem Jahr ist die Höchststrafe für Jugendliche unter 16 Jahren. Der Verteidiger hatte auch eine mediale Vorverurteilung moniert. Das Gericht sah dies nicht so. Der Jugendliche habe sogar selber die Öffentlichkeit gesucht - unter anderem streamte er den ganzen Angriff live. Vor Gericht verzichtete er auf die Möglichkeit, sich zu erklären. Die Fragen des Richters beantwortete er nicht, solange die Medien mithören konnten. (maw/sda)
