In Graubünden soll nach Auffassung des Kantonsgerichts ein Richter des Amtes enthoben werden. Ein entsprechender Antrag beschäftigt die Justizkommission des Grossen Rates. Der betroffene Richter demgegenüber wirft dem Gericht vor, ein Fehlurteil gefällt zu haben.
Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rates reagierte am Mittwoch mit einer Medienmitteilung auf einen Bericht der Zeitung «Südostschweiz». Laut Zeitungsbericht soll am Kantonsgericht ein heftiger Streit toben. Und gegen einen Richter sei beim Wahlgremium, dem Kantonsparlament, ein Antrag auf Amtsenthebung gestellt worden.
Die Kommission schrieb, die Öffentlichkeit könne sich darauf verlassen, dass sie die notwendigen Massnahmen in der erforderlichen Gründlichkeit und mit der gebotenen Geschwindigkeit bereits ergriffen habe. Die Frage, ob Ordnungswidrigkeiten vorlägen, sei Gegenstand von derzeitigen Abklärungen.
Die Kommission betonte, der eigentliche Entscheid über die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens liege beim Grossen Rat. Sie, die Kommission, könne lediglich Anträge stellen, was bis heute nicht erfolgt sei.
Der Kantonsgerichtspräsident war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Gericht wirft dem Richter vor, mit ihm sei eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich, wie es in einem Beschluss heisst, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Den betroffenen Richter konnte Keystone-SDA kontaktieren. Er erklärte, am Kantonsgericht sei letztes Jahr nachträglich ein Urteil abgeändert worden. Mit der Konsequenz, dass eine am Prozess gar nicht beteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen bekommen habe, was falsch sei und korrigiert werden müsse. Den abgeänderten Entscheid habe er nicht mittragen können.
Der Fall wirft Wellen in Graubünden. Die SP zeigte sich in einer Reaktion «besorgt über die angeblichen Zustände am Kantonsgericht». Es dürfe nicht sein, dass Rechtssuchende unter gerichtsinternen Streitereien leiden müssten, schrieb die Partei. Die Leute müssten sich darauf verlassen können, dass das Gerichtswesen funktioniere.
(sda)