Das Bundesgericht hat die bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen sexueller Nötigung für einen Zürcher Taxichauffeur bestätigt. Der Mann bedrängte eine junge Frau bei einer Fahrt in den frühen Morgenstunden in seinem Taxi.
In einem am Freitag veröffentlichten Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Strafzumessung und die Qualifikation der Taten als sexuelle Nötigung vom Zürcher Obergericht korrekt vorgenommen wurden. Entgegen der Ansicht des über 60-Jährigen sei es zudem nachvollziehbar, dass das Obergericht sich stark auf die Aussagen des 40 Jahre jüngeren Opfers gestützt habe.
Die junge Frau wollte im Sommer 2018 mit dem Taxi vom Ausgang nach Hause fahren. Der Taxichauffeur legte der Frau während der Fahrt die Hand auf den Oberschenkel und schob sie langsam Richtung Intimbereich.
Er hielt das Auto schliesslich auf einem Parkplatz an, versuchte die Frau zu küssen und fasste ihr an die Brüste. Die junge Frau weinte und drehte sich weg. Erst als sie dem Chauffeur vorschlug, dass sie sich ein anderes Mal treffen könnten und sie ihm ihre Nummer gab, liess er von ihr ab.
Auf Drängen von zwei Freundinnen hin machte die Frau schliesslich eine Anzeige bei der Polizei. Während ihre Aussagen im Verfahren klar und insgesamt glaubhaft waren, verstrickte sich der Verurteilte in Widersprüchen. Zudem stützten die DNA-Spuren auf der Innenseite der Bluse der Frau ihre Darstellung der Ereignisse. Und die Befragung der Freundinnen zeigte, dass das Opfer nach dem Erlebten völlig aufgelöst war.
Das Obergericht Zürich verzichtete darauf, eine Landesverweisung gegen den gebürtigen Iraker anzuordnen, weil dieser einen behinderten Sohn hat. Allerdings hat es eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe widerrufen, so dass diese nun vollzogen wird. Es handelt sich dabei nicht um ein gleichgelagertes Delikt. (Urteil 6B_1/2021 vom 10.5.2021) (sda)