Schweiz
Justiz

Prozess in Sent: Wahnvorstellung soll Auslöser für versuchten Mord sein

Sent-Prozess: Wahnhafte Vorstellung soll Auslöser für versuchten Mord an Kind sein

01.10.2026, 11:1701.10.2026, 12:08

Ein Mann steht am Donnerstag wegen versuchten Mordes vor einem Bündner Regionalgericht. Der Beschuldigte soll am 13. November 2024 in Samnaun GR einem Kind aufgelauert und mit einem Gipserbeil gezielt Richtung Kopf auf dieses eingeschlagen haben. Auslöser soll eine wahnhafte Vorstellung gewesen sein.

Gemäss Schilderungen in der Anklageschrift ging der Beschuldigte seit mehreren Jahren aufgrund einer wahnhaften Störung davon aus, dass ihn die ebenfalls in Samnaun ansässige Familie des Kindes via Abwasser- und Luftsystem chronisch vergifte. Am Morgen dieses 13. Novembers habe er deshalb den Entschluss gefasst, dass es so nicht weitergehen könne. Er habe mit dem Angriff auf das Kind «ein Zeichen» setzen wollen.

Die Staatsanwaltschaft spricht in der Anklageschrift von einer «besonders skrupellosen Tatausführung». Es gebe nicht ansatzweise Beweise dafür, dass die Familie ihn vergiften wollte. «Der Beschuldigte wusste, dass Schläge mit einem Beil gegen den Kopf eines Menschen potenziell tödlich enden können.» Das Kind trug schwere Verletzungen davon.

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, gibt sie an der aktuell laufenden Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair bekannt. «Dabei wird eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren und eine stationäre therapeutische Massnahme beantragt werden», heisst es in der Anklageschrift.

Das sagt der Angeklagte

Der Beschuldigte zeigte sich vor dem Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair am Donnerstag weiterhin davon überzeugt, dass die Familie des Kindes ihn vergiften wollte, um an sein Haus zu gelangen.

Die Polizei habe ihn nicht ernst genommen. Er sagte aber auch, dass er aus heutiger Sicht nicht mehr so handeln würde: «Mein Verhalten war fürchterlich, schrecklich. Ich muss mich beim Buben entschuldigen.» Er habe ihn nicht töten, sondern verletzen wollen. Zudem habe er sich während der Tat in einem aufgewühlten Zustand befunden und nicht mehr nachgedacht.

Zur Anklageschrift, in der von mindestens elf Schlägen mit dem Beil gegen das Kind die Rede ist, sagte er, dass er sich nur an fünf bis sechs Schläge erinnern könne und nicht mehr genau wisse, wann das Kind zu Boden gegangen sei.

(dab/sda/cma)

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