Velofahrerin in Bellach SO totgefahren: 22-Jähriger wegen Mordes verurteilt
Der 22-Jährige, der im April 2023 in Bellach SO eine Jugendliche brutal ermordet hat, wird mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft. Die Strafe wird zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern am Dienstag bekanntgab.
Der junge Mann muss also in einer geschlossenen Einrichtung eine intensive Therapie absolvieren. Der geständige Schweizer hat bereits im Herbst 2023 eine stationäre Massnahme in der entsprechenden Abteilung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies angetreten.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft forderten stationäre Massnahmen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Vor dem Amtsgericht hatte die Staatsanwältin am Montag letzter Woche eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigerin plädierte für elf Jahre.
Einig waren sich die Parteien, dass der psychisch schwer gestörte Beschuldigte dringend eine stationäre Massnahmen benötigt. Bei einer solchen ist ein Entlassungstermin nicht im Voraus festgelegt, sondern hängt vom Behandlungserfolg ab. Sie kann jeweils nach fünf Jahren um weitere fünf Jahre verlängert werden und wird deshalb im Volksmund auch «kleine Verwahrung» genannt.
Die Zeit in der Massnahme wird an die Dauer der Freiheitsstrafe angerechnet. Bewährt sich die Behandlung nicht, so steht ein Wechsel in den Strafvollzug an. Wenn nötig, kann das Gericht nachträglich eine Verwahrung anordnen.
Gerammt, gewürgt, totgefahren
Die ihm unbekannte 17-Jährige war auf dem Weg zu ihren Grosseltern. Sie war schon beinahe an ihrem Ziel angelangt, als er sie von hinten rammte. Sie stürzte, stand aber unverletzt wieder auf.
Danach hat der Beschuldigte die junge Frau in einem eigentlichen Gewaltexzess mutmasslich mehrfach überfahren, geschlagen und gewürgt, sodass die zwischenzeitlich alarmierte Polizei bei ihrem Eintreffen den Tod des Opfers feststellen musste. (sda)
