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Bundesgericht will Brian nicht aus der Einzelhaft entlassen

Bundesgericht will Brian nicht aus der Einzelhaft entlassen

15.09.2021, 12:0015.09.2021, 15:23
ARCHIVBILD ZUM URTEIL DES ZUERCHER OBERGERICHTS IM FALL CARLOS, AM MITTWOCH, 16. JUNI 2021 - Portraitzeichnung des Haeftlings Brian (bekannt als Carlos). Die Anwaelte von Carlos, der mittlerweile auch ...
Brian bleibt in Einzelhaft.Bild: keystone

Auch im Nachhinein wird Brian, der als «Carlos» bekannt wurde, nicht aus der Einzelhaft entlassen: Das Bundesgericht hat entschieden, auf seine Beschwerde gar nicht erst einzutreten.

Die Beschwerde war rein formell. Hätte das Bundesgericht Brian Recht gegeben, wäre sogar unklar gewesen, was das eigentlich bedeutet hätte. Der junge Straftäter verlangte nämlich, dass er für die drei Wochen zwischen dem Gerichtsprozess vor dem Zürcher Obergericht und der mündlichen Urteilseröffnung aus der Einzelhaft entlassen wird.

Diese drei Wochen waren jedoch zwischen dem 26. Mai und dem 16 Juni - sie sind also längst vorbei. Das Obergericht hatte damals während des Prozesses nach kurzer Beratung entschieden, Brian auch für diese drei Wochen nicht aus der Einzelhaft zu entlassen.

Seine Anwälte, welche Brians Haftregime als Folter bezeichnen, wollten dies nicht akzeptieren und zogen erfolgreich vor Bundesgericht, weshalb die Beschwerde erneut in Zürich landete. Nachdem das Obergericht ein zweites Mal ablehnte, zogen die Anwälte die Beschwerde erneut nach Lausanne, wo sie nun ihr Ende fand.

Das Bundesgericht erlässt Brian aber immerhin die Gerichtskosten, wie aus dem Urteil hervorgeht. An seinem Haftregime in Einzelhaft ändert sich bis auf Weiteres aber nichts.

Noch hängig ist das Bundesgerichtsurteil im eigentlichen Strafverfahren gegen Brian, weil er Gefängnismitarbeitende angegriffen haben soll. Auch in diesem Zusammenhang verlangen seine Anwälte, ihn bis zum rechtskräftigen Urteil aus der Einzelhaft zu entlassen und in den ordentlichen Vollzug zu integrieren.

Bund soll «seriös untersuchen»

Brians Haftbedingungen sind mittlerweile auch Thema beim Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer. Dieser hatte beim Bund Antworten wegen der seit mehr als drei Jahre andauernden Einzelhaft von Brian verlangt.

Melzer erhielt aber nur eine Stellungnahme der Zürcher Behörden, welche ausführlich darlegten, welche Kontakt- und Beschäftigungsmöglichkeiten Brian geboten würden. So könne Brian beispielsweise telefonieren und Besuch empfangen.

Melzer wandte sich daraufhin erneut an den Bund und forderte eine «seriöse Untersuchung» und dass die Haftbedingungen so rasch als möglich «an die völkerrechtlichen Mindeststandards angepasst werden». Die Antwort des Bundes steht noch aus.

Urteil 1B_462/2021 (aeg/sda)

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