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Schweizer Regenbogenfamilie bricht auseinander: Fall vor Bundesgericht

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Ein Baby, zwei Mütter, viele Fragen. (Symbolbild)Bild: getty

Lesbisches Paar wollte perfekte Regenbogenfamilie – jetzt streitet es vor Bundesgericht

Zwei Frauen wollten gemeinsam die perfekte Regenbogenfamilie gründen. Doch ihre Liebe zerbrach. Nun streiten sie vor Bundesgericht um das Besuchsrecht. Ein Präzedenzfall.
23.06.2025, 05:0223.06.2025, 05:02
Andreas maurer / ch media
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Ihr Sohn kam nicht mit dem Storch, sondern mit FedEx. So erzählte ein lesbisches Paar aus Lausanne seine Liebesgeschichte, als die beiden Frauen noch zusammen auftraten. Später kam eine Tochter dazu.

Sie lernten sich 2013 über eine Dating-App kennen. Was sie am meisten verband, war ihr Kinderwunsch. Ansonsten sind sie sehr verschieden.

Gabriela, Jahrgang 1985, hat eine kaufmännische Ausbildung und war die Extrovertierte des Paares. Sie ist die Frontfrau einer Rockband, die wie Nirvana klingt. Manchmal lasse sie sich von ihren Gefühlen mitreissen, heisst es in einem Behördenbericht über sie.

Sofia, Jahrgang 1986, ist Psychologin und war die Introvertierte des Paares. Gemäss den Gerichtsakten soll sie leicht beeinflussbar sein. Ihr Name ist geändert, weil sie im Gegensatz zu ihrer Ex-Freundin nicht mehr öffentlich auftreten will.

Die grösste Samenbank der Welt erfüllt fast jeden Wunsch

Schon im Jahr nach ihrem ersten Date bestellten die beiden bei der dänischen Firma Cryos eine Samenspende. Sie betreibt die grösste Samenbank der Welt. Ein Drittel der Kundinnen sind lesbische Paare. Dänemark hat eines der liberalsten Gesetze; selbst Single-Frauen erhalten hier Zugang zu Samenspenden. So wurde das Land zu einer führenden Destination für künstliche Befruchtung.

Die Samenbank befindet sich in der Nähe der Universität von Aarhus. Viele Studenten erarbeiten sich bei Cryos einen Nebenverdienst. Für ein Ejakulat mit guter Qualität erhalten sie umgerechnet 60 Franken. Die Käuferinnen bezahlen mehrere hundert Franken dafür.

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So sieht ein Profil bei Cryos aus.Bild: cryos

In der Datenbank helfen ihnen viele Filter bei der Suche nach dem idealen Vater: Augenfarbe, Haarfarbe, Körpergrösse, Schuhgrösse, Gewicht, Ausbildung, Interessen, Stimmaufnahme, Psychogramm, Kindheitsfotos. Künstliche Intelligenz ermöglicht heute sogar die Suche nach einem Spender mit Gesichtszügen, die der Empfängerin ähneln. Es gibt Spender, die anonym bleiben, und solche, die ihre Identität offenlegen – natürlich gegen einen Aufpreis.

In der Schweiz haben homosexuelle Paare erst seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2022 Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Anonyme Samenspenden bleiben aber verboten. Und die Empfängerinnen können ihren Spender nicht selber auswählen. Das Matching machen die Kinderwunschkliniken. Die Mehrheit der Kundinnen sind mittlerweile Frauenpaare.

Sie wählten die Do-it-yourself-Methode

Gabriela und Sofia befruchteten sich vor dieser Zeit und wählten einen anonymen Spender. Um das Schweizer Gesetz zu umgehen, bestellten sie das FedEx-Paket zu Freunden nach Frankreich. Sie sahen darin einen Akt des zivilen Ungehorsams in ihrem Kampf für gleiche Rechte für alle.

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Bild: chmedia/wikipedia/Leoni Tobia

Neben dem Reagenzglas enthielt die Sendung aus Dänemark das Zubehör, um sich selbst zu befruchten. Schon der erste Versuch war erfolgreich. Gabriela wurde schwanger und gebar 2015 in Lausanne einen Sohn.

Die Probleme begannen mit der Geburt. Das Baby kam zu früh und musste operiert und medizinisch überwacht werden. Danach funktionierte das Stillen bei Gabriela nicht. Im Spital entschied sich das Paar zu einer aussergewöhnlichen Lösung. Sofia löste bei sich die Milchproduktion mit einem Medikament aus. Zur grossen Überraschung funktionierte das.

Schon bald hatte Sofia die engere Beziehung zum biologischen Sohn ihrer Partnerin. Dieser entwickelte Verhaltensprobleme. Als Kleinkind lehnte er seine biologische Mutter ab und reagierte mit Wutausbrüchen auf sie.

Gabriela begann ein Rechtsstudium und investierte viel Zeit darin. Es war Sofia, die sich hauptsächlich um ihr Kind kümmerte, mit dem sie nicht verwandt war.

Die Liebe der beiden zerbrach in der stressigen Zeit nach der Geburt. Noch im gleichen Jahr erklärten sie ihre Paarbeziehung für beendet. Fortan schliefen sie in unterschiedlichen Zimmern, aber weiterhin unter einem Dach.

Sie hielten an ihrer Familie fest – überzeugt, dass die Liebe zu den Kindern dafür ausreiche. Sie blieben zusammen, weil sie eine kinderreiche Familie gründen wollten. Von ihrem Spender hatten sie alle sechs verfügbaren Reagenzgläser gekauft. Den Vorrat lagerten sie in einem Tiefkühlschrank in Dänemark für ihre Familienplanung.

Die Selbstinszenierung war eine Täuschung

«Familie»: Das Wort prangte auch nach ihrer Trennung an ihrem Hauseingang. Nach aussen wollten sie weiterhin die perfekte Regenbogenfamilie darstellen.

In einem Artikel auf Swissinfo, einer Onlineplattform der Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft, inszenierten sie sogar ihr Familienglück. Sie verschwiegen dabei, dass sie sich längst auseinandergelebt hatten. Stattdessen sagten sie:

«Unser Sohn hat zwei Mütter und viel Liebe. Und es ist die Liebe, welche die Familie ausmacht, unabhängig von deren Zusammensetzung.»

Sie seien eine Familie wie andere auch.

Auf einem Foto hielten sie ihr Kleinkind in die Höhe. Die Mütter waren im Seitenprofil zu sehen mit geschlossenen Augen. Ihr Sohn dazwischen blickte geradeaus in die Kamera und lachte. Gabriela und Sofia schlossen ihre Augen und küssten ihn je auf eine Wange – ein Symbolbild für die perfekte Regenbogenfamilie.

Dass ihr persönlicher Regenbogen verblasst war, verheimlichten sie. Damals traten beide unter ihrem richtigen Namen in der Öffentlichkeit auf. Inzwischen hat Sofia die Bilder und ihren Namen aus ihrer Liebesgeschichte entfernen lassen.

Die beiden Frauen hielten zuvor die idyllische Fassade aufrecht, um später gegenseitig ihre Kinder adoptieren zu können. Seit 2018 haben gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz ein Recht auf Adoption. So können sie gemeinsam Eltern ihres Spendersamenkindes werden. Im Adoptionsgesuch gaben Gabriela und Sofia wahrheitswidrig an, ihre Beziehung sei intakt. 2019 wurde es amtlich: Seither gelten beide Frauen offiziell als Mütter ihres Sohnes.

So wollten sie es ursprünglich auch mit ihrem zweiten Kind machen. Diesmal war Sofia an der Reihe mit der Befruchtung. Sie bestellte eines der in Dänemark reservierten Reagenzgläser ihres Samenspenders. Gabriela war damit einverstanden. Sie liebte Sofia nicht mehr, doch sie wollte ein weiteres Kind mit ihr, um ihr Familienprojekt zu vollenden.

Wieder bestellten sie das Paket nach Frankreich. Gabriela führte die Befruchtung ihrer Partnerin selbst durch. Ein Detail, das ihr später wichtig sein wird, um ihre Rolle bei der Zeugung zu betonen. Wieder klappte es. Während der Geburt hielt sie die Hand ihrer Ex-Partnerin am Spitalbett. 2018 gebar Sofia in Lausanne eine Tochter. Geplant war, dass nun Gabriela sie adoptieren sollte.

Bis hierhin konnten Gabriela und Sofia mit ihren Problemen einigermassen umgehen. Ihr Familienprojekt hielt sie zusammen.

Corona spaltete viele Familien – auch ihre

In der Coronapandemie 2020 eskalierte die Situation. Sie waren unterschiedlicher Meinung, wie sie ihre Kinder vor dem Virus schützen sollten.

Sofia wollte mit beiden Kindern die Sommerferien in Italien verbringen, obwohl dort gerade die Fallzahlen explodierten. Gabriela legte Einspruch ein, befürchtete aber, dass Sofia mit ihren Kindern trotzdem verreisen würde. Deshalb schaltete sie die Waadtländer Kindesschutzbehörde ein und informierte diese, dass sie beide im Adoptionsgesuch gelogen hatten.

Sofia reiste schliesslich nur mit ihrer biologischen Tochter nach Italien. Danach kehrte sie nicht mehr in ihre gemeinsame Wohnung zurück, sondern zog mit einer neuen Freundin zusammen. Jede Mutter lebt seither mit ihrem biologischen Kind zusammen.

All dies geschah während des laufenden Adoptionsgesuches für das zweite Kind. Sofia zog ihre Zustimmung zurück, und so lehnten die Behörden das Gesuch ab. Die erste Adoption blieb aber in Kraft. Sofia hat für ihren gemeinsamen Sohn ein Besuchsrecht. Aber Gabriela hat keines für «ihre» Tochter. Seit Jahren haben sie sich nicht mehr gesehen.

Sofia verwehrt ihr den Zugang, weil sie einen negativen Einfluss auf ihre Tochter befürchtet. Sie wirft ihrer Ex-Partnerin vor, sie habe sich nie wirklich um die beiden Kinder gekümmert. Sie habe zwar eine Form von Liebe für sie gezeigt, aber kein elterliches Engagement. Vor Gericht argumentierte sie:

«Ein Besuchsrecht ist dazu da, um eine vorhandene Beziehung zu pflegen – aber nicht, um eine neue aufzubauen.»

Werden homosexuelle Paare diskriminiert?

Gabriela hält dagegen, dass ihre Tochter sie in den ersten Jahren «Maman» nannte – und Sofia «Mama». Als Gabriela ihre Tochter nach der Trennung zufällig auf dem Spielplatz oder beim Einkaufen antraf, sei diese jeweils zu ihr gerannt und habe wieder «Maman» gerufen. Als sie sich danach trennen mussten, habe das Mädchen geweint.

Es stimme zwar, dass Sofia die meiste Betreuungsarbeit übernommen habe, aber Gabriela habe auch wichtige Momente mit ihnen verbracht: mit ihnen gebadet, im Park gespielt oder Ausflüge unternommen. Sie argumentiert:

«Unsere Kinder wussten immer, dass ihre Mütter kein verliebtes Paar waren, aber dass dies sie nicht daran hinderte, einander zu lieben, sie zu lieben und eine vereinte Familie zu bilden.»

Gabriela fühlt sich diskriminiert. Wären sie ein heterosexuelles Paar gewesen, wäre sie jetzt als Mutter anerkannt, meint sie. Nun müsse sie darum kämpfen, das Kind zu sehen, das sie selbst befruchtet habe.

Es gehe aber nicht nur um sie. Die Tochter solle eine Möglichkeit erhalten, eine Beziehung zu ihrem Halbbruder aufzubauen und ihre Familiengeschichte zu erleben. Die Halbgeschwister können sich allerdings manchmal sehen – durch das Besuchsrecht von Sofia zu ihrem Sohn.

Der Fall löst eine Debatte am höchsten Gericht aus

Am 26. Juni berät das Bundesgericht den Fall an einer öffentlichen Sitzung. Die Richterinnen und Richter werden sich in 99 Prozent der Fälle in schriftlichen Verfahren einig. Bei Meinungsunterschieden tragen sie diese vor Publikum aus und stimmen danach ab. Im Fall des lesbischen Paares geht es um neue Fragen, welche die Justiz in Zukunft häufiger beschäftigen werden. Was macht eine Mutter- oder eine Vaterrolle aus, die nicht biologisch begründet ist? Und was bedeutet das für das Besuchsrecht?

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Bild: spenderdatenregister/chemdia/let

Die Zahl der Geburten durch Samenspenden steigt. Und die Einführung der Ehe für alle bedeutet auch eine Scheidung für alle. Die ersten Zahlen des Bundesamts für Statistik dazu sind überraschend. Es gibt mehr Männer- als Frauenpaare, die heiraten oder vor der Öffnung der Ehe ihre Partnerschaft eintragen liessen. Aber es gibt mehr Frauen- als Männerpaare, die sich scheiden lassen. Die Gründe dafür sind nicht erforscht.

Die Ehe für alle wirft viele neue rechtliche Fragen auf. Sollen gleichgeschlechtliche Paare auch die Fortpflanzungsmedizin im Ausland oder private Samenspenden im Inland nutzen können? In diesen Fällen wird die Elternschaft des Paares heute nicht automatisch anerkannt. Das Bundesparlament will dies ändern, doch der Bundesrat ist skeptisch. Er meint, das wäre nur möglich, wenn ausländische Spenderregister die Schweizer Vorschriften einhalten würden.

Zudem will das Parlament das Adoptionsverfahren für Stiefkinder von gleichgeschlechtlichen Paaren vereinfachen. Der Bundesrat ist dafür und arbeitet derzeit eine Regelung aus. Wären die Verfahren kürzer, wäre das zweite Adoptionsverfahren von Gabriela und Sofia womöglich noch vor der Eskalation abgeschlossen gewesen. Die eine Mutter könnte sich nun freuen, die andere würde es bereuen.

Grosseltern können ein Besuchsrecht erhalten

Die Beziehung zur Tochter ist ungeklärt, weil die Frauen ihre Partnerschaft nie eintragen liessen. Der Streit vor Bundesgericht dreht sich um Artikel 274a des Zivilgesetzbuches: Auch andere Personen als Eltern können ein Recht auf persönlichen Kontakt mit einem Kind erhalten – unter zwei Bedingungen. Erstens müssen die Umstände ausserordentlich sein. Zweitens muss es dem Kindswohl dienen.

Der Gesetzesartikel ist vor allem für Verwandte konzipiert. Das können zum Beispiel Grosseltern sein, die eine besondere Bedeutung im Leben eines Kindes haben und sich nach einem Konflikt ein Besuchsrecht aushandeln können.

Gabriela versteht sich als soziale Mutter der Tochter. Bei einem heterosexuellen Paar hätte ein Grossvater mehr Rechte als sie, kritisiert sie.

Den ausserordentlichen Umstand des Falls sieht sie darin, dass die Geburt des zweiten Kindes ein gemeinsames Projekt der beiden Frauen gewesen sei. Sofia widerspricht. Ihre Geburt sei ihr persönliches Projekt gewesen. Heute bereut sie, dass sie dafür die bereits bezahlten Samenspenden verwendet hat. Sie hätte lieber bei einem anderen Spender bestellt.

Die Gerichte verweigerten Gabriela das Besuchsrecht, weil der heftige Konflikt mit Sofia ihre Erziehungsfähigkeit beeinträchtige. Das Interesse der Kinder gerate dabei in den Hintergrund. Eine Wiederaufnahme des Kontakts sei nur sinnvoll, wenn sich die Situation beruhigen würde. Sonst bestehe die Gefahr, dass Gabriela die Tochter in den Konflikt hineinziehe.

Der Rechtsstreit hat bereits einen langen Weg hinter sich. Er begann bei einem Friedensrichter und gelangte schon einmal vor Bundesgericht, das provisorische Massnahmen ablehnte. In allen bisherigen Entscheiden unterlag Gabriela mit ihren Beschwerden.

Mit diesem Ausgang muss sie auch beim bevorstehenden Urteil im Hauptverfahren rechnen. Dennoch hat sie Grund zur Hoffnung. Die Einberufung einer öffentlichen Beratung bedeutet: Sie hat wohl mindestens eine Richterin oder einen Richter mit ihren Argumenten überzeugt.

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75 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Borki
23.06.2025 06:01registriert Mai 2018
"Gemeinsames Projekt", "eigenes Projekt"....

Wer Kinder als Projekt ansieht, sollte keine bekommen. Egal, welche Familienkonstelation und welche sexuelle Ausrichtung.
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Alinor
23.06.2025 06:11registriert November 2022
… „Sie liebte Sofia nicht mehr, doch sie wollte ein weiteres Kind mit ihr, um ihr Familienprojekt zu vollenden.“
Eine Familie als Projekt,um irgendwas zu beweisen. Ohne Sinn und Verstand,mit zwei Kindern als Opfer von Menschen auf dem kompletten Egotrip. Damit haben sie jedenfalls erfolgreich bewiesen,dass lesbische Eltern genauso bekloppt sein können wie heterosexuelle Eltern. Wirklich gut gemacht. 🤦‍♀️
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Rr CC
23.06.2025 05:40registriert Juni 2023
Kinder wie aus dem Katalog, dank entsprechenden Filtern bei der Samenbank. Bin ich der einzige, dem dabei flau im Magen wird?
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