Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG hat einen Chirurgen der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Er soll bei einer Gallenblasen-Operation fatale Fehler begangen haben. Die 39-jährige Patientin starb wenige Stunden nach dem Eingriff. Ein mitangeklagter Anästhesist wurde freigesprochen.
Gemäss dem am Montag veröffentlichten Urteil wurde der Chirurg zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Er muss dem Ehemann und der Mutter der verstorbenen Patientin Genugtuung von 35'000 und 15'000 Franken zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Chirurg habe bei der Operation die Schlagader der entfernten Gallenblase nicht richtig mit Clips verschlossen. Diese Sorgfaltspflichtverletzung sei kausal für den Tod der Patientin, die viereinhalb Stunden nach dem Eingriff wegen massiven Blutverlusts in der Bauchhöhle starb.
Das Gericht stützte sich beim Urteil auf die Abklärungen des Instituts für Rechtsmedizin und auf ein Gutachten. Einen mitangeklagten Anästhesiearzt sprach es vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Zwar habe auch er bei der Betreuung der Patientin nach der Operation Sorgfaltspflichten verletzt, so dass die gefährliche innere Blutung unerkannt blieb.
Gemäss Gutachter wäre es aber auch bei richtiger nachoperativer Betreuung unwahrscheinlich gewesen, dass der Tod der Patientin hätte verhindert werden können. Daher fehle es am rechtlichen Kriterium der Vermeidbarkeit, und der Anästhesist sei freizusprechen, begründete das Gericht sein Urteil.
Die 39-jährige Frau hatte sich im Januar 2017 wegen Bauchschmerzen in die Notfallaufnahme des Spitals begeben. Es wurde bei ihre eine Gallenblasenentzündung festgestellt. Die Frau wurde noch am selben Tag operiert. Kurz nach dem Eingriff gab es bei der Patientin Anzeichen eines instabilen Kreislaufs.
Erst als die Pflegefachfrau den Anästhesiearzt mehrfach anrief, liess der Arzt die Patientin von der Normal- auf die Überwachungsstation verlegen. Dort verlor die Frau das Bewusstsein. Trotz Reanimation starb sie wegen massiven Blutverlusts.
Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG verhandelte den Fall am vergangenen Donnerstag. Die beiden angeklagten Ärzte forderten Freisprüche. (sda)
Klar will man nicht einen Grossteil seines Lebens im Gefängnis verbringen, aber sollte man nicht trotzdem für seine Fehler einstehen?