Patrick Frei soll von Übergriffen erzählt haben – wann Therapeuten melden dürfen
Der ehemalige Aargauer SVP-Politiker Patrick Frei soll sowohl eine Minderjährige als auch zwei erwachsene Frauen unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Eine davon soll seine Ex-Frau sein. Auch deren Tod habe er in Kauf genommen, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie wertet die Taten als Mordversuch.
Von diesen Taten soll es Filmaufnahmen geben. Frei bestreitet wesentliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ihn. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der 57-Jährige soll bereits vor vielen Jahren Psychotherapeuten aufgesucht und sexuelle Übergriffe in Therapiesitzungen beschrieben haben, berichtet der Tages-Anzeiger. Diese Erkenntnis wirft die Frage auf, wie künftig mit der ärztlichen Schweigepflicht umgegangen werden sollte – um Taten wie die von Frei potenziell verhindern zu können.
Schweigepflicht kann gebrochen werden
«Die Schweigepflicht müssen wir extrem hoch gewichten, denn sonst kommen die Leute nicht zu uns», sagt Sandra Sommer, Psychotherapeutin und Rechtspsychologin in der Forensik Praxis Bern, gegenüber der Zeitung. Zudem sei es wichtig, auch Personen zu therapieren, die etwa eine sexuelle Vorliebe ansprächen, die möglicherweise zu Übergriffen führen könnte. Denn sonst bestünde die Gefahr, dass sich diese Patienten keine Hilfe mehr holen.
Für Psychotherapeuten gibt es keine Pflicht, vergangene Delikte zu melden, erklärt der Leitende Arzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) Andreas Hill gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Entweder könnten Therapeutinnen und Therapeuten mit dem Betroffenen darüber reden, «ob es nicht besser wäre, sich anzuzeigen». Oder man könne sich dazu entscheiden, die Behandlung nicht weiterzuführen, «es sei denn, er zeigt sich an».
Bei zukünftig drohenden schweren Delikten könne er als Therapeut die Schweigepflicht brechen, sagt Hill der Zeitung. Das müsse er aber nicht tun. Dann riskiere er jedoch, der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt zu werden.
Therapeutinnen und Therapeuten seien nicht dafür ausgebildet, eine Gefährdung einzuschätzen, sagt Astrid Rossegger, Professorin für Rechtspsychologie, gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Das sei eine Herausforderung in der allgemeinen Psychiatrie und Psychotherapie.
Keine einheitlichen Leitlinien
Fachpersonen können sich bei der zuständigen Behörde für einen Fall von der Schweigepflicht entbinden lassen. Doch die Rechtspsychologin sieht weiteren Handlungsbedarf, da «die Schwelle für eine Entbindung kantonsübergreifend nicht immer einheitlich ist». Daher wäre es «sinnvoll, wenn die Gesundheitsbehörden in der ganzen Schweiz einheitliche Leitlinien hätten, nach welchen Kriterien sie solche Anfragen prüfen und ihre Entscheidungen begründen».
Rossegger geht es dabei nicht um eine allgemeine Meldepflicht. Doch sie spricht sich laut «Tages-Anzeiger» für «klar geregelte Ausnahmen bei konkreter Gefährdung» aus. Bei Ärztinnen und Therapeuten handle es sich um eine Berufsgruppe, «bei der man sich gesellschaftspolitisch vorstellen kann, dass es Ansatzpunkte und Chancen gibt, noch mehr Fälle ins Hellfeld zu bringen – gerade im Kampf gegen häusliche Gewalt». (hkl)
