Schweiz
Justiz

60-Jährige soll 8 Millionen Franken aus Kokainhandel gewaschen haben

Eine Person kontrolliert den am Geldautomaten abgehobenen Betrag in Schweizer Franken und steckt die Banknoten in ihr Portemonnaie, aufgenommen am Montag, 26. Januar 2026 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan  ...
Die Frau soll hohe Bareinzahlungen auf ihre Konten vorgenommen haben.Bild: KEYSTONE

Aus Kokaingewinnen machte sie Gold, Edelsteine und ein paar teure Autos

Eine 60-Jährige soll über acht Millionen Franken aus dem internationalen Kokainhandel gewaschen haben. Dabei setzte sie auf Bargeld, Schmuck, Edelsteine und Schweizer Bankkonten.
26.10.2026, 21:3726.10.2026, 21:37
Henry Habegger
Henry Habegger

Das Anliegen der Frau (60) war kein alltägliches. Sie verlangte nicht, auf freien Fuss gesetzt zu werden. Sie bat in einem Schreiben an die Bundesanwaltschaft darum, aus der Untersuchungshaft in den vorzeitigen Strafvollzug versetzt zu werden. Doch das Bundesstrafgericht in Bellinzona sah es wie die Bundesanwaltschaft und lehnte ab.

Die Bundesanwaltschaft hatte Kollusionsgefahr ins Feld geführt: Im normalen Strafvollzug wären die Kontakte der Frau zur Aussenwelt erleichtert. Will heissen: Absprachen mit Mitbeschuldigten oder die Beeinflussung von Zeugen wären leichter möglich als in der strengeren Untersuchungshaft.

Wie schon das Berner Zwangsmassnahmengericht kamen jetzt auch die Richter in Bellinzona zum Schluss, «dass noch zu erhebende Personenbeweise von zentraler Bedeutung» und besonders kollusionsanfällig seien. So stand beispielsweise noch die Befragung einer Goldhändlerin und ihrer Mitarbeitenden aus, wie aus dem Bellenzer Entscheid hervorgeht.

Im Sold eines Kokainpaten

Es geht um schwere Vorwürfe und einen grossen Fall mutmasslicher internationaler Drogengeldwäsche. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die Frau und einen Mitbeschuldigten wegen qualifizierter Geldwäsche sowie Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation. Die Frau soll von Anfang 2020 bis Februar 2026 mindestens 8,149 Millionen Franken gewaschen beziehungsweise ins Schweizer Bankensystem eingeschleust haben. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige der Bundeskriminalpolizei im September 2024.

Aussenansicht des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, aufgenommen am Dienstag, 1. September 2015. Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am 1. September 2015, der Prozess zum Insieme-Skandal bego ...
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.Bild: TI-PRESS

Die Frau nahm «hohe Bareinzahlungen auf Eigenkonten» bei diversen Finanzintermediären vor. Mit Drogengeld kaufte sie Schmuckstücke und Edelsteine und zahlte bar. Diese Wertsachen verkaufte die Frau wieder an Händler, die das Geld auf Eigenkonten der Frau überwiesen. Die Millionen sollen aus «umfangreichen Kokainlieferungen von Südamerika nach Europa» stammen.

Die Beschreibung und zeitliche Abfolge passen zum niederländischen Drogenhändler Andre M. Er war 2018 in Belgien wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und der Einfuhr von 255 Kilogramm Kokain rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden. In Abwesenheit, er war untergetaucht. Wieder zum Vorschein kam er in der Schweiz: Im April 2024 wurde er in Othmarsingen AG auf einem Parkplatz festgenommen. Bis vor Bundesgericht wehrte er sich gegen seine Auslieferung nach Belgien. Erfolglos.

Die 60-Jährige wurde im Mai 2026 bei einer Polizeiaktion mit Hausdurchsuchungen in Aargau, Schwyz, Zug und Genf festgenommen. Die Behörden stellten beziehungsweise sperrten Bargeld, Luxusgüter, Fahrzeuge und Immobilien im Wert von mehr als 13 Millionen Franken. (schweizheute.ch)

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