Ein Diebstahl im Wert von nur wenigen Franken kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – ein 26-jähriger Mann aus dem Kanton Aargau musste dies kürzlich am eigenen Leib erfahren. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, stahl der Deutsche im Dezember ein Sandwich im Coop in Dättwil, dessen Wert bei 5.50 Franken lag. Nun wurde er dafür verurteilt – was ziemlich teuer wurde: Die Rechnung des Strafbefehls beläuft sich für den Deutschen auf rund 1600 Franken. Damit hätte er sich ganze 290 Sandwiches kaufen können.
100 Franken fallen dabei als Busse an. 600 Franken sind eine unbedingte Geldstrafe (20 Tagessätze à 30 Franken) 900 Franken zusätzlich sind Gebühren. Die Höhe des Tagessatzes wird entsprechend den finanziellen Verhältnissen festgelegt, wobei 30 Franken in der Regel das Minimum darstellen. Der Sandwichdieb verfügt demnach über ein geringes Einkommen. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.
Der 26-Jährige war bereits wegen Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken verurteilt worden. Zum Zeitpunkt des Sandwichdiebstahls war die Probezeit dieser Strafe noch nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft erteilte jedoch eine Verwarnung, sodass der Dieb die 1200 Franken nicht zusätzlich zahlen muss.
Wie zudem berichtet wird, ist es nicht das erste Mal, dass der Mann dem Coop Ärger bereitet – so kassierte er zuvor schon ein Hausverbot des Interdiscounts im Badener Langhaus. Bei Interdiscount handelt es sich um eine Coop-Tochtergesellschaft. (les)
Und warum frühere Strafen in der Bewährungszeit einfach nur mit einer Verwarnung abgehandelt werden statt widerrufen und zu einer Gesamtstrafe umgewandelt? Das untergräbt das System. Am Ende ist der ehrliche der Depp
Geringfügiger Diebstahl ist eine Übertretung, aber Hausfriedensbruch ein Vergehen. Hinzu kommen noch bedingte Strafen die nun unbedingt ausgesprochen wurden.
Bisschen reisserischer Titel...