Schweiz
Konsum - Detailhandel

Parlament will offenen Verkauf von Früchten und Gemüse vereinfachen

Die vollen Fruechte-Regale der Migros Appenzell, fotografiert am Mittwoch 23. Juli 2025 im Appenzell. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Das Parlament will den Früchte- und Gemüsekauf wieder «unbürokratisch» machen. Bild: KEYSTONE

Zusätzlicher Knopfdruck beim Abwägen von Früchten und Gemüse dürfte bald verschwinden

15.06.2026, 18:2815.06.2026, 18:28

Wer Früchte und Gemüse offen einkauft, soll künftig an der Waage nicht mehr das Gewicht des Säckchens abziehen müssen. Das Parlament will für bis zu zwei Gramm schwere Beutel eine Ausnahme vom Nettoprinzip machen.

Der Ständerat sagte am Montag oppositionslos Ja zu einer Motion von Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Sie forderte, zur Ende 2024 aufgehobenen Zwei-Gramm-Bagatellregel zurückzukehren. «Früchte und Gemüse wieder unbürokratisch einkaufen», hatte sie ihre Motion überschrieben.

Gemäss alter Regelung war bei selbst abgewogener, offen verkaufter Ware wie Früchten und Gemüse, das Nettogewicht inklusive Schutzsack oder einer anderweitigen Verpackung für die Mengenbestimmung massgebend. Wer die Nummer des Artikels an der Waage eintippte, erhielt umgehend eine Klebeetikette mit Gewicht und Preis.

Seit Anfang 2025 ist ein zusätzlicher Knopfdruck nötig: Damit die Etikette ausgegeben wird, müssen Kundinnen und Kunden auf der Tastatur der Waage wählen, ob sie die Ware ohne Verpackung, im Säckli oder in einem mehrmals verwendbaren Beutel wiegen. Das Gewicht der Verpackung wird vom Preis abgezogen.

Das Gewicht des Säckchens abzuziehen, sei kompliziert und bringe den Konsumentinnen und Konsumenten keinen spürbaren finanziellen Nutzen, sagte Fabio Regazzi (Mitte/TI) namens der zuständigen Kommission. Die Regel solle deshalb wieder aufgehoben werden.

Der Bundesrat ist mit der Wiedereinführung der Ausnahmeregel für bis zu zwei Gramm schwere Schutzsäcke einverstanden. Detailgeschäfte, die auf die konsequente Anwendung des Nettoprinzips im Offenverkauf umgestellt hätten, sollten dieses aber weiterhin anwenden können.

Dadurch könnten die Geschäfte erneute Umstellungskosten vermeiden, schrieb der Bundesrat. Die Wiedereinführung der Ausnahmeregel für Schutzsäcke bis zwei Gramm ändere am Grundsatz des Verkaufs nach Nettogewicht nichts. (sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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El Mussol
15.06.2026 19:21registriert Mai 2023
Bin ich der Einzige, dem es sch...egal ist, ob man beim Wägen noch eine Taste drücken muss oder nicht?
Darüber zu diskutieren kostet mehr Lebenszeit, als 30 Jahre tägliches Tastendrücken. Umgekehrt verballert man die Zeit, die man sparen würde, wenn es keinen Tastendruck bräuchte, eh tausendfach am Smartphone, TV oder sonstwo. 🤷
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Darkside
15.06.2026 19:10registriert April 2014
Einmal mehr den Touchscreen antippen ist ja schon wahnsinnig kompliziert. Hätten die keine dringenderen Probleme zu lösen?
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