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Konsumentenschutz warnt vor Online-Zigarettenkäufen durch Minderjährige

ZUM THEMA AUSWIRKUNGEN VON E-ZIGARETTEN AN DER WINTERSESSION, STELLEN WIR IHNEN AM MONTAG, 11. DEZEMBER 2017, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - A man inhales from an e-cigarette in Zuerich, Swit ...
Vapes sind bei Jugendlichen äusserst beliebt.Bild: KEYSTONE

Konsumentenschutz warnt vor Online-Zigikauf von Minderjährigen – Brack widerspricht

Laut dem Konsumentenschutz halten sich viele Schweizer Online-Shops nicht an das Tabakproduktegesetz. Das zeigen Testbestellungen bei Brack und Coop. Ein grosser Onlineshop hat nun auf die Anschuldigungen reagiert.
30.10.2026, 13:0030.10.2026, 14:16

Vapes sind beliebt, besonders bei den Jungen. Sie enthalten viel Nikotin, haben verschiedene Aromen und lassen einen nicht wie einen Aschenbecher stinken. Sie machen jedoch schnell abhängig. In der Schweiz dürfen E-Zigaretten nicht an minderjährige Personen verkauft werden. Online herrschen jedoch wohl andere Gesetze, wie ein Bericht des Konsumentenschutzes zeigt.

Onlineshops halten sich nicht an Tabakverbot

Bei Testkäufen, hinter denen der Konsumentenschutz stand, versuchten minderjährige Personen, auf 22 Online-Shops nikotinhaltige E-Zigaretten zu bestellen und an die Postadresse einer erwachsenen Person wie etwa der Eltern liefern zu lassen. Dabei zeigte sich: Bei Coop kann die Alterskontrolle umgangen werden, indem die Deponierung an der Tür anstelle einer persönlichen Übergabe gewählt wird.

Umladevorgang von Gueter vom Zug auf einen Lastwagen bei der Eroeffnung des Eisenbahn-Hubs in Zuerich, am Freitag, 7. November 2025 in Zuerich. Coop beliefert neu auch ueber 70 Verkaufsstellen in der  ...
Bei Coop kann die Alterskontrolle bei der Lieferung umgangen werden.Bild: keystone

Bei den anderen Shops muss man nur ein erfundenes Geburtsdatum angeben. Auch bezahlen kann man bequem über Twint. Bei den restlichen elf Shops konnte die Bestellung nicht abgeschlossen werden, da die Shops eine Ausweiskopie verlangten.

Leichte Hürden

Bei vielen der untersuchten Shops ploppte lediglich ein Pop-up-Fenster mit der Frage «Bist du schon 18? Ja / Nein» auf. Dieses kann aber einfach weggeklickt werden. Sara Stalder vom Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen der Shops: «Dass gerade dominante Marktplayer wie Brack und Coop oder auf nikotinhaltige Produkte spezialisierte Online-Shops ihren Profit über den Jugendschutz stellen, ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch illegal.»

epa11244989 Disposable vaping products are sold at a store in London, Britain, 26 March 2024. Tadeu Marroco, chief executive of British American Tobacco (BAT), claims the UK government's Tobacco  ...
Das Design von Vapes zieht vor allem Junge an.Bild: keystone

Der Konsumentenschutz hat neben den betroffenen Kantonen auch die betroffenen 11 Shop-Verantwortlichen kontaktiert. Gefordert wird eine sofortige wirksame und verbindliche Altersprüfung, die den Verkauf an Minderjährige zuverlässig verhindert. Gehe das nicht, müssten die Produkte offline genommen werden.

Shops ohne wirksamen Altersnachweis sind:

  • brack.ch
  • coop.ch
  • dampfelix.ch
  • dampfi.ch
  • shisha-heaven.ch
  • smokee.ch
  • tabac-trends.ch
  • vape-schweiz.ch
  • vapeshop-online.ch
  • vapezone.ch
  • yoursmoke.ch

Das sagen die Shops

Einzelne Händler haben bereits auf die Kritik reagiert und eine funktionierende Altersprüfung eingeführt oder den Online-Shop vorübergehend offline gestellt.

Nach den Vorwürfen hat Brack eine Stellungnahme veröffentlicht. Das Unternehmen widerspricht der Darstellung des Konsumentenschutzes. Brack prüfe bei jeder Bestellung altersbeschränkter Artikel das Alter der bestellenden Person.

Diese Prüfung laufe nicht über eine Selbstdeklaration, ein Pop-up oder ein Geburtsdatumsfeld, sondern im Hintergrund: «Name und Adresse werden mit den Daten einer externen Wirtschaftsauskunft abgeglichen. Kann die Volljährigkeit nicht bestätigt werden, wird die Bestellung angehalten, und Brack verlangt eine Ausweiskopie. Dieses Verfahren führt zu mehreren hundert Ablehnungen pro Jahr.»

Bei den Testbestellungen wurde auf den Namen und die Adresse einer volljährigen Person bestellt. Dies habe das System von Brack erkannt und somit als korrekt ausgewiesen.

Laut dem Konsumentenschutz trifft dies jedoch nicht ganz zu: Zwar stimmte der Nachname bei der Bestellung mit jenem der Eltern überein, wie es üblicherweise der Fall ist. Der Vorname hingegen war frei erfunden. Die auf dem Paket angegebene Person existiert somit gar nicht. Für die Bestellung hat die minderjährige Testperson eine Gmail-Adresse und ihren eigenen TWINT-Account für die Bezahlung verwendet.

Dass Brack keinen wirksamen Altersnachweis verlange, könne das Unternehmen so nicht stehen lassen. Trotzdem wollen sie nun ihre Alterskontrolle anpassen: «Wir nehmen die Grenze, die dieser Test aufzeigt, ernst. Deshalb führen wir eine Alterskontrolle ein, bei der die bestellende Person ihre Volljährigkeit mit einem Ausweis nachweisen muss. Die Umsetzung läuft, der Rollout ist für das erste Quartal 2027 geplant», sagt Stefan Fraude von Brack.

(kek)

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Wenn nur eine Person Lust auf Shopping hat ...
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