Schweiz
Luftfahrt

Widersprüchliche Erklärungen für PC-7-Unfall in St. Moritz

KORREKTUR (PC-7 STATT TIGER) - ARCHIVBILD ZUM HEUTIGEN PROZESSAUFTAKT GEGEN DEN EHEMALIGEN TEAM-CHEF DER PATROUILLE SUISSE (PC-7-KUNSTFLUGSTAFFEL) WEGEN EINES UNFALLS AN DER SKI WM ST. MORITZ 2017, AM ...
An einem Training für eine Flugshow im Februar 2017 kam es in St. Moritz zu einem PC-7-Unfall. Bild: keystone

Widersprüchliche Erklärungen für PC-7-Unfall in St. Moritz

16.09.2021, 19:29
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An der Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 in Aarau vom Donnerstag hat es widersprüchliche Erklärungen dafür gegeben, weshalb es am 17. Februar 2017 zu einem Unfall im Training zu einer Flugshow in St. Moritz kam. Das Urteil wird am Freitagnachmittag eröffnet.

Für den Ankläger, den Auditor, ist klar: Der damalige Teamchef der PC-7-Kunstflugstaffel hatte eine zu geringe Flughöhe und eine zu niedrige Flugebene definiert. Aus diesem Grund habe eine der Maschinen mit der linken Flügelspitze das Zugseil einer fahrenden Fernsehkamera touchiert, die für SRF Bilder von der Ski-WM in St. Moritz einfing.

Das Seil zerriss und schwang gegen eine Kabine der benachbarten Seilbahn. Die Kamera stürzte zu Boden und der Flugzeugflügel wurde ein Stück weit eingerissen. Der Zwischenfall verlief glimpflich: Personen wurden nicht verletzt.

Es entstand aber erheblicher Sachschaden: Die Kamera war kaputt, die Seilbahngondel wurde leicht beschädigt, was zu einem automatischen Abschalten der Bahn und einem 20-minütigen Betriebsunterbruch führte. Das Flugzeug konnte trotz Schaden noch im nahen Samedan GR landen.

Der Auditor verlangte eine Verurteilung des Angeklagten wegen Missbrauchs und Verschleuderung von Material, Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie Nichtbefolgen von Dienstvorschriften - das zur Flugfigur gehörende Kreuzungsmanöver sei in Richtung Publikum erfolgt, obwohl das Reglement dies verbiete. Er forderte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 140 Franken.

«Alle Regeln eingehalten»

Der angeklagte Pilot erklärte, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass das Kreuzungsmanöver in Richtung Publikum verboten war: «Man hat das immer so gemacht.»

Im übrigen habe er alle Vorschriften und Regeln eingehalten und die Geländegegebenheiten in die Vorbereitung einbezogen. Wegen der rund 50 Meter über Boden gespannten Seilbahnkamera habe er zur vorgegebenen Minimalflughöhe über Boden noch eine Marge dazugerechnet. Die Flugbahn sei parallel zum Berghang verlaufen.

Sowohl sein Team, als auch die Vorgesetzten hätten seine Berechnungen gutgeheissen. Bis heute frage er sich, «was ich hätte besser machen können» - er finde aber nichts.

«Winkelried» am Vortag problemlos

Die gleiche Flugfigur mit Namen «Winkelried» hatte die Staffel am Vortag aufgrund der gleichen Kalkulation am gleichen Ort problemlos geflogen. Auch im Jahr zuvor hatte man sie mehrmals gezeigt. Laut einem Experten handelt es sich um ein kompliziertes Manöver, das aus einem komplexen Ablauf verschiedener Elemente besteht.

Beteiligt sind insgesamt neun Maschinen. In einem bestimmten Moment splittet sich die Staffel. Ein «Solist» entfernt sich etwas, vier Maschinen steigen für ein Looping auf, vier formieren sich im unteren Flugbereich, um sich zu kreuzen. Dabei kam es zum Zwischenfall. Seit dem Unfall wurde die Figur nicht mehr geflogen.

Verteidiger: «Vorschriften ungenügend?»

Zudem passten die Behörden die Regelungen für Kunstflüge an. Die Minimalhöhen wurden angehoben und es wurde ein Gremium geschaffen, das die Sicherheitsaspekte der Figuren zu beurteilen hat. Dies lasse annehmen, dass damals die Regeln und Vorschriften nicht ausreichend gewesen seien, sagte der Verteidiger des heute 41-jährigen Angeklagten.

Er machte geltend, in der gesamten Untersuchung sei «nicht schlüssig dargelegt», dass das Verhalten seines Mandanten «kausal ursächlich» gewesen sei für die Kollision. Er verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Auf den Vorwurf der Störung von Betrieben sei gar nicht einzugehen - 20 Minuten Unterbruch einer Freizeitbahn sei nicht einschneidend.

Zudem warf er die Frage auf, weshalb bei einer angeblich zu geringen Flughöhe nur eines der kreuzenden Flugzeuge das Seil touchiert habe. Damit liess er durchscheinen, dass der betroffene Pilot zu niedrig geflogen sein könnte.

Alle Gutachter hatten diesem jedoch aufgrund von Aufnahmen eine korrekt den Vorgaben entsprechende Flughöhe attestiert. Ein Verfahren gegen ihn wurde letztes Jahr eingestellt. (sda)

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