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Gaza-Proteste: Bundesgericht hebt Entscheid gegen SRF-Berichte auf

Das SRF-Logo, fotografiert anlaesslich der Jahresmedienkonferenz in Zuerich, am Donnerstag, 10. Januar 2013. Die Fernsehsender von Schweizer Radio und Fernsehen SRF sind bei den Schweizerinnen und Sch ...
Die Berichterstattung über die Proteste zum Gaza-Krieg an Universitäten im Jahr 2024 hat das Vielfaltsgebot nicht verletzt.Bild: KEYSTONE

Gaza-Proteste: Bundesgericht hebt Entscheid gegen SRF-Berichte auf

04.09.2026, 12:0004.09.2026, 13:05

Das Bundesgericht hat eine Rüge der UBI gegen das Schweizer Fernsehen SRF aufgehoben. Die Berichterstattung über die Proteste zum Gaza-Krieg an Universitäten im Jahr 2024 habe das Vielfaltsgebot nicht verletzt.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) stellte im Dezember 2024 eine Verletzung des Vielfaltsgebots fest. Sie warf SRF vor, in Beiträgen zwischen Februar und Mai 2024 verharmlosend und einseitig berichtet und antisemitische Tendenzen zu wenig thematisiert zu haben.

Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der SRG gutgeheissen. Das Vielfaltsgebot ist laut dem Urteil nur dann verletzt, wenn relevante Aspekte einer Thematik systematisch keine Abbildung im Programm finden.

Eine Gesamtschau habe ergeben, dass SRF in verschiedenen Formaten auf den Vorwurf antisemitischer Tendenzen hingewiesen habe. Die Berichterstattung sei nicht rechtswidrig gewesen. Eine Privatperson hatte die ursprüngliche Beschwerde bei der UBI eingereicht. (sda)

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Hans Ernis Wandgemälde «Die Schweiz, das Ferienland der Völker»
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Hans Ernis Wandgemälde «Die Schweiz, das Ferienland der Völker»

Ausschnitte aus dem Wandgemälde «Die Schweiz, das Ferienland der Völker» von Hans Erni, entstanden 1939.

quelle: schweizerisches nationalmuseum / hans erni-stiftung luzern
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