Schweiz
Migros

Migrolino pocht in Zürich und Winterthur auf Sonntagsarbeit

Champagnerflaschen im Regal der Migrolino-Tankstelle in Stans, Kanton Nidwalden, aufgenommen am 22. Maerz 2013. Die Migrolino-Filialen verkaufen neben Migros-Produkten auch Alkohol und Zigaretten und  ...
Nun wird sich das Verwaltungsgericht damit befassen müssen, ob die Sonntagsarbeit bei Migrolino in Zürich und Winterthur weitergeführt werden darf oder nicht.Bild: KEYSTONE

Migrolino pocht in Zürich und Winterthur auf Sonntagsarbeit

23.07.2026, 01:5123.07.2026, 01:51

Migrolino beharrt auf den Sonntagsverkauf zweier betroffener Filialen in Zürich und Winterthur. Das Unternehmen teilte am Mittwoch mit, dass es den Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion vors Verwaltungsgericht weitergezogen hat.

Nun wird sich das Verwaltungsgericht damit befassen müssen, ob die Sonntagsarbeit bei Migrolino in Zürich und Winterthur weitergeführt werden darf oder nicht. Die Migrolino-Pressestelle informierte am Mittwoch auf Anfrage von Keystone-SDA über den Weiterzug.

Die Auseinandersetzung der Gewerkschaft Unia und der Migros dreht sich primär um die rechtliche Einordnung der «Migrolino Fresh»-Standorte an der Langstrasse in Zürich sowie an der Marktgasse in Winterthur.

Die Gewerkschaft wehrte sich gegen die Praxis, diese Läden mittels eines Gastgewerbepatents von den strengen Regeln des Arbeitsgesetzes auszunehmen. Mit den Entscheiden der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion vom 14. April 2026 hat die Behörde der gewerkschaftlichen Sichtweise entsprochen.

Brötchen aufbacken reicht nicht

Im Kern des Streits stand die Frage, ob die in den Filialen angebotenen Dienstleistungen als Gastronomie qualifiziert werden können. Das kantonale Arbeitsinspektorat stützte diese Haltung zunächst, was die Unia zur Einleitung rechtlicher Schritte veranlasste. Die Gewerkschaft war der Ansicht, dass die in den Shops erbrachten Leistungen nicht den Kriterien der Gastronomie entsprechen.

Die Volkswirtschaftsdirektion folgte dieser Argumentation und hielt fest, dass das blosse Aufbacken von Fertigprodukten sowie das Belegen von Sandwiches gemäss Arbeitsgesetz keine gastgewerblichen Leistungen darstellen. Da die Standorte somit primär als Verkaufsgeschäfte fungieren, dürfen sie die Sonderregelungen für das Gastgewerbe nicht für die Umgehung des Sonntagsschutzes beanspruchen.

Für die Unia hat dieser Entscheid eine Bedeutung, die über die betroffenen Filialen hinausgeht. Ein Laden sei unabhängig von seiner Bezeichnung rechtlich als solcher zu behandeln. Wer versuche, das Sonntagsarbeitsverbot mit «Tricks» zu umgehen, werde scheitern.

Migrolino führt Angebot ins Feld

Migrolino bedauerte den Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion, wie das Unternehmen auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte. Migrolino betonte, dass die Standorte in Winterthur und Zürich über ein breites Angebot für den Sofortkonsum mit frisch zubereiteten Speisen wie Hamburgern oder Panini sowie Sitzgelegenheiten verfügten. Entsprechend seien beide Shops dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe unterstellt. (sda)

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