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Wohin darf weiterhin Kriegsmaterial exportiert werden?

Wohin darf weiterhin Kriegsmaterial exportiert werden? Heute diskutiert der Nationalrat

13.09.2021, 06:56
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Wer entscheidet, in welche Staaten Kriegsmaterial exportiert werden darf? Der Nationalrat eröffnet am Montag die Herbstsession mit der Debatte über die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)» und den Gegenvorschlag.

ARCHIV -- ZUR KEYSTONE-SDA-MELDUNG ZUR KORREKTUR-INITIATIVE GEGEN WAFFENEXPORTE STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 11. DEZEMBER 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- 70 Sturmgewehr 90 haben in di ...
Begehrte Schweizer Waffe: das Sturmgewehr 90. Bild: KEYSTONE

Eine Allianz aus Parteien und Hilfswerken verlangt mit der Korrekturinitiative, dass Kriegsmaterial nur noch in demokratische Staaten exportiert werden darf. Darüber hinaus sollen keine Waffen mehr an Staaten verkauft werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Ausnahmen soll es keine mehr geben. Die entsprechenden Kriterien sollen auf Verfassungsstufe gehoben werden. Heute sind die Exportkriterien in der Kriegsmaterialverordnung festgehalten.

Bundesrat will Ausnahmeklausel

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Die Forderungen gehen der Regierung zu weit. Sie zeigt aber Verständnis für das Anliegen und schlägt mit einem indirekten Gegenvorschlag vor, Kriegsmaterial in Länder zu verbieten, die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen, wie dies die Initianten verlangen.

Allerdings will der Bundesrat, dass er bei ausserordentlichen Umständen «zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes» von den Bewilligungskriterien abweichen kann und in Eigenregie Exporte bewilligen darf.

Ständerat winkt ab

Der Ständerat lehnte die Volksinitiative in der Sommersession deutlich ab – gegen die Stimmen von SP und Grünen. Eine deutliche Mehrheit des Rats sprach sich für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats aus.

Die Vorlage wurde jedoch in einem Punkt deutlich verschärft. Der Ständerat strich denjenigen Artikel, der es dem Bundesrat in Eigenregie erlauben würde, Ausnahmen vom Gesetz vorzusehen. Der Entscheid im Ständerat fiel allerdings knapp aus – mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Nationalrat sucht den Kompromiss

Nun ist der Nationalrat am Zug. Eine Mehrheit der vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission ist ebenfalls der Auffassung, dass es bei der Bewilligung von Kriegsmaterialexporten keine generelle Ausnahmeklausel für den Bundesrat geben soll.

Die Kommission schlägt allerdings einen Kompromiss vor. Mit einer knappen Mehrheit ist sie der Meinung, dass in bestimmten Sonderfällen Ausnahmen möglich sein müssten. Diese Ausnahmen sollen sich auf demokratische Länder beschränken, die über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist.

Der Vorlage mit diesem Kompromiss nahm die Kommission in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Die Debatte im Nationalrat beginnt am Nachmittag. (sda)

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quelle: x00866 / â© yuri gripas / reuters
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Kriegsgeschäfte-Initiative: Wer produziert hier Kriegsmaterial und wohin wird exportiert?
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12 Kommentare
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Who knows
13.09.2021 09:47registriert April 2019
Hoffentlich gewinnt Menschenverstand hier endlich mal gegen Geldgier...
Und sonst bitte genügend Resettlement-Plätze in den Regionen der Exporte anbieten. Wer mit Waffen Geld macht, muss sich nicht wundern, wenn Menschen fliehen!
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