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Polizeirapport

Canyoning-Unfall im Tessin: Eine Person wird noch vermisst

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Canyoning-Unfall im Tessin: Eine Person wird noch vermisst

19.06.2020, 07:03

Im Lodrino-Tal zwischen Biasca und Bellinzona ist es am Donnerstagabend gegen 18.30 Uhr zu einem Canyoning-Unfall gekommen. Das Unglück ereignete sich, als eine Gruppe von neun Personen aus Litauen auf dem Lodrino flussabwärts unterwegs war.

Eine Person aus der Gruppe verschwand während der Canyoning-Fahrt plötzlich, wie die Tessiner Kantonspolizei am Abend bekanntgab. Ein Mitglied der Gruppe alarmierte daraufhin unverzüglich die Polizei.

Die sofort ausgelöste Suche nach der verschwundenen Person blieb jedoch vorerst erfolglos. Die Nachforschungen mussten am Abend wegen Dunkelheit unterbrochen werden. Sie sollen am frühen Freitagmorgen wieder aufgenommen werden.

An der Suche vor Ort beteiligte sich die Tessiner Kantonspolizei mit einem Suchtrupp. Ferner waren eine Rega- und Tre Valli Soccorso-Besatzung sowie Personal der Bergrettung im Einsatz. Die Polizei hat Ermittlungen zur Unfallursache eingeleitet.

In der Schweiz ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Canyoning-Unfällen gekommen. Das schwerste Unglück ereignete sich 1999, als im Saxetenbach im Berner Oberland 18 Touristen und drei Guides ums Leben kamen.

Tessin vielfach betroffen

Namentlich im Tessin kam es immer wieder zu Canyoning-Unglücken. Unter anderem starben im Herbst 2001 ein Vater und seine Tochter aus Luzern beim Canyoning im Wildbach Nara bei Osongna. Nur drei Jahre später verunfallte im Valle Malvaglia ein deutscher Tourist tödlich.

Letztmals ereignete sich im Oktober 2012 ein grösserer Unfall beim Canyoning. Im Fallenbach zwischen Amden SG und Walensee wurden zwei Gruppen von steigendem Wasser überrascht. Ein 24-jähriger Guide aus Belgien und eine 23-Jährige Touristin aus Deutschland konnten nur noch tot geborgen werden.

Bund hat Regeln verschärft

Um die Probleme mit Risiko-Sportarten wie das Canyoning in den Griff zu bekommen, hat der Bundesrat per 1. Mai 2019 strengere Regeln für die Anbieter von Outdoor-Sport erlassen. Seither gilt jeder Anbieter ab dem ersten Franken Umsatz als gewerbsmässig.

Der Anbieter muss entsprechend eine kantonale Bewilligung einholen. Die zuvor gültige Grenze von 2300 Franken pro Jahr wurde aufgehoben. Damit werde für die Teilnehmenden Gewissheit geschaffen, dass jede gewerbsmässige Risikoaktivität bewilligt sei und den entsprechenden Standards unterliege, hiess es damals. (sda)

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