Schweiz
Romandie

Mord-Urteil abgewendet – Genfer Türsteher wegen tödlicher Schläge verurteilt

Mord-Urteil abgewendet – Genfer Türsteher wegen tödlicher Schläge verurteilt

02.02.2017, 17:0402.02.2017, 17:14

Das Genfer Strafgericht hat den Türsteher einer Bar wegen fahrlässiger Tötung eines Barbesuchers zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert.

Police officers leave the Geneva's courthouse for the appeal of the trial of a former head of Guatemalan police Erwin Sperisen, in Geneva, Switzerland, Monday, May 4, 2015. A Swiss court has sent ...
Das Genfer Strafgericht sah von einem Mord-Schuldspruch ab.Bild: KEYSTONE

Die Richter sprachen den 59-jährigen Türsteher - einen ehemaligen Weltmeister im Kickboxen - wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung schuldig. Der Verurteilte muss anderthalb Jahre ins Gefängnis, der Rest der Strafe wurde auf Bewährung ausgesprochen.

Staatsanwalt wollte zehn Jahre Haft

Weil der Verurteilte seit Herbst 2015 in Untersuchungshaft sass, wird er das Gefängnis bereits in sechs Wochen verlassen können. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert.

Für die Richter stand fest, dass der Rausschmeisser keine Tötungsabsicht hatte. Sie warfen ihm jedoch vor, dass er das Vorsichtsgebot missachtet und seine Wut nicht unter Kontrolle hatte.

Der Türsteher hatte am 25. September 2015 einem alkoholisierten Barbesucher drei Schläge auf den Kopf verpasst. Dieser hatte den Rausschmeisser zuvor beschimpft, weil er nicht verstehen konnte, weshalb er aufgefordert worden war, das Szenelokal zu verlassen.

Er schlug mit der schwächeren Linken

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Obwohl der Türsteher nur seine schwächerer Hand benutzt hatte, fiel der 43-jährige Barbesucher rückwärts zu Boden und schlug sich dabei den Kopf so schwer an, dass er irreversible Hirnverletzungen erlitt. Der Mann erwachte nicht mehr aus dem Koma. Er starb neun Monate nach der Auseinandersetzung.

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Der Türsteher muss nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis eine Psychotherapie machen. Ausserdem wurde er dazu verurteilt, der Witwe des Opfers 60'000 Franken und den beiden Töchtern je 40'000 Franken als Genugtuungssumme zu entrichten.

(sda)

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