Schweiz
SBB

Sexuelle Belästigung: SBB-Mitarbeiterin wird entschädigt

Sexuelle Belästigung: SBB-Mitarbeiterin wird entschädigt – aber Entlassung rechtsmässig

10.08.2021, 12:0010.08.2021, 14:27
Mehr «Schweiz»

Eine SBB-Mitarbeiterin, die sexuell belästigt wurde, erhält eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatslöhnen. Wegen der jahrelangen, negativen Haltung der Frau hat das Bundesverwaltungsgericht ihre Entlassung jedoch bestätigt.

Im Jahr 2011 war die Mitarbeiterin Zeugin eines Überfalls auf eine Wechselstube in einem Bahnhof geworden. Sie wurde daraufhin versetzt und es kam in der Folge zu Schwierigkeiten mit ihren Kollegen.

Nach einem langwierigen Verfahren stellte ein von der SBB beauftragtes Unternehmen fest, dass eine sexuelle Belästigung stattgefunden hatte. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Die SBB bot der Frau eine Entschädigung von rund 6600 Franken an, was einem Monatslohn entsprach. Diesen Betrag bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2018. Das Bundesgericht hob diese Entscheidung im Oktober 2019 mit der Begründung auf, dass die Vorinstanz nicht alle Umstände des Falles berücksichtigt hatte.

Entschädigung verdoppelt

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entschädigung in seinem aktuellen Urteil auf zwei Monatslöhne festgesetzt. Es ist zum Schluss gelangt, dass die SBB «nicht die von einem Grossunternehmen zu erwartende Sorgfalt» an den Tag gelegt habe und die beanstandeten Umstände erst mit sechsmonatiger Verspätung geprüft habe.

Das Gericht wirft der SBB auch ein fehlerhaftes und unzureichendes Management vor. Die Betroffene sei als einzige Frau in einem Team von etwa 20 Männern mindestens zehn Monate lang mit dem unangemessenen Verhalten von einigen dieser Kollegen konfrontiert gewesen.

Wiederholte Verfehlungen

In einem zweiten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Angestellten gegen die Rechtswidrigkeit ihrer Entlassung zurückgewiesen. Im Jahr 2015 entschied die SBB, dass die Frau nicht mehr in ihr Team integriert werden könne. Das Unternehmen bot ihr an, sie in die Stellenbörse zu versetzen, um ihre Karriere neu auszurichten.

Im Oktober 2018 erhielt die Mitarbeiterin eine Kündigungsandrohung aufgrund verschiedener Verfehlungen. Es handelte sich um respektlose Äusserungen und Fehler bei der Arbeitszeiterfassung. Ein Jahr später informierte die SBB die Frau über die Absicht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Kündigung wurde per Ende Juni 2020 ausgesprochen.

Die Betroffene legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses stellte fest, dass die SBB «objektive und ausreichende Gründe» für die Kündigung hatte. Die Beschwerdeführerin habe seit 2014 wiederholt Anlass zu Kritik gegeben. Und auch nach der Kündigungsdrohung im Oktober 2018 sei es zu Verstössen gekommen.

Negatives Verhalten

Isoliert betrachtet seien die Vorkommnisse nicht besonders schwerwiegend, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Trotz der Verwarnung habe die Frau ihr Verhalten jedoch nicht geändert. Und selbst wenn man den Hintergrund der Vorkommnisse berücksichtige, so müsse festgehalten werden, dass die Mitarbeiterin sich unangemessen verhalten und ihren Pflichten mehrfach nicht nachgekommen sei.

Die SBB hätten zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die Frau bei ihrer Umschulung zu unterstützen. Insofern deute entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nichts darauf hin, dass es der SBB nur darum gegangen sei, sie loszuwerden.

Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-5461/2020 vom 29.7.2021 und A-448/2020 vom 2.8.2021) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
19 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
SRI2
10.08.2021 18:19registriert Februar 2020
Abgesehen davon, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sehr traumatisch ist und lange Folgen haben kann, scheint diese Geschichte schon etwas eigenartig. Dass einer Arbeitnehmerin, die ihren Job nicht zufriedenstellend erfüllt, nach Jahren der Verwarnungen gekündigt wird, ist aber in Ordnung. Es ist auch anderen Mitarbeitern gegenüber nicht fair, wenn nur aus dem Grund, dass Jahre zuvor in einem anderen Team in einem anderen Bereich etwas vorgefallen ist, jemand einen Blankoscheck für unzureichende Arbeit hat.
342
Melden
Zum Kommentar
avatar
001506.b818b2f8@apple
10.08.2021 15:22registriert Juli 2021
Wenn eine Mitarbeiterin ihren Aufgaben nicht nachkommt, dann kann ich den Entscheid ungeachtet der Vorfälle nachvollziehen. ABER: Wenn es dann zu Schwierigkeiten mit den Kollegen kam, sogar zu sexuellen Belästigungen: Wieso ist da kein Vorgesetzter, der in der Lage ist, diese Dynamik zu erkennen. Und wieso greift da niemand ein? Ich meine, man kann ja nicht wirklich immer davon ausgehen, dass die Frau jeweils offen auf Übergriffe reagiert. Aus meiner Sicht auch eine Verletzung der Fürsorgepflicht von Vorgesetzten. Die bitte dann auch feuern.
3518
Melden
Zum Kommentar
19
Nach Zürich und Luzern: Auch Urner Kantonspolizei warnt vor gefälschten Twint-QR-Codes

Die Kantonspolizei Uri hat bei zahlreichen Parkuhren gefälschte Twint-QR-Codes festgestellt. Mit der Phishingmasche versuchten Betrüger, Zugang zu sensiblen Daten zu erhalten. Zuvor warnten bereits die Behörden in Zürich und Luzern vor den Fake-QR-Codes.

Zur Story